Außer Fußball schaue ich da mittlerweile nichts mehr. Das Abo ist auch gekündigt, mal schauen was dann. Auf regelmäßige Updates bei den gehackten Receivern habe ich aber keine Lust. Ich hoffe da auf ein ordentliches Angebot zur BL-Rückrunde.
Was mich aber interessiert an dem Thema: Der rein "illegale Empfang" dürfte doch unter § 263a StGB (Computerbetrug) fallen. Ich habe aber nicht ein Urteil (im Internet, bei Juris konnte noch nicht schauen) dazu gefunden, nur in Bezug auf Abmahnungen von Premiere gegenüber Händler, aber selbst da nichts strafrechtliches. Hat jemand was dazu? Gerade Premiere sollte doch ein gesteigertes Interesse an der Veröffentlichung haben und die entsprechenden Händler wickeln ihre Geschäfte ja auch wohl (siehe Eingangsposting) nicht im Dunkeln ab. :cool: