Eplus außerordentliche Kündigung "wirtschaftliche Verleumdung"?

  • naja, grundsätzlich scheint EPlus etwas unkoordiniert zu sein was die Begleichung von Kundenkonten betrifft (bezüglich vorhandenem Guthaben u.ä.) - mein Fall ist gänzlich anders weshalb ich ihn hier nicht ausbreiten werde, werde aufjedenfall wenn der Vertrag in zwei Wochen ausgelaufen ist mal nachrechnen müssen wieviel effektiv zu viel oder zu wenig von meinem Konto abgebucht wurde.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas2107
    Du gehst ja auch nicht in die Kneipe, bestellst fünf Bier und hast dann kein Geld dabei, oder?
    3. Willkommen im TT! :)


    Hast du letztens zufällig Stern TV gesehen, da wurde genau dieser Sachverhalt geklärt. Wenn du in die Kneipe/Restaurant gehst und beim zahlen merkst (nur dann und nicht mit Vorsatz), dass du nicht genug oder kein Geld hast, dann brauchst du nicht zahlen! Den Tatbestand der Zechprellerei gibt's in D nicht. Ist einer großer Rechtsirrtum, wurde da gesagt. Aber natürlich nicht mit Vorsatz und nicht unbedingt in deiner Stammkneipe machen ;)

  • das mit dem Buchhaltungsfehlern ist mir auch häufiger passiert, naja was solls, ich hoffe ich komm da raus, wüprd supre gern einen anderen tarif nehmen, abgesehen davon haben die sich an mir dumm und dämlich verdient, denn häufig komm ich außerhalb der inklusivminuten...


  • Wenn Du die außerordentliche Kündigung schriftlich hast und die Aufhebung der Kündigung mündlich beschlossen wurde, dann hat es E-Plus schwer dies zu beweisen.
    Ergo hast Du ganz gute Karten.

    Ein großer Staat regiert sich nicht nach Parteiansichten.
    Otto von Bismarck

  • ... es sei denn das Gespräch wurde zum Zweck der Qualitätskontrolle aufgezeichnet :)

    Gruß Corrado aus HH

  • na ja, bei solch kritischen Dingen sollte man dies nicht gerade zulassen. ;)

    Ein großer Staat regiert sich nicht nach Parteiansichten.
    Otto von Bismarck

  • Zitat

    Original geschrieben von corrado
    ... es sei denn das Gespräch wurde zum Zweck der Qualitätskontrolle aufgezeichnet :)


    Und das darf auch nur mit Einverständnis des Anrufers erfolgen, sonst ist es sogar strafbar!

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • hmn, also die haben gesagt, dass ich ein papier bekomme, dass ich unterschreiben soll, dann sagte ich, ich werds mir ansehen oder so, bin mir aber net sicher. dennoch, zur qualitätskontrolle heißt, dass die das nur intern benutzen dürfen, aber nicht für anderen sachen, das fällt doch dann unter datenschutz, oder?

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