ZitatOriginal geschrieben von Ananth
zur qualitätskontrolle heißt, dass die das nur intern benutzen dürfen, aber nicht für anderen sachen, das fällt doch dann unter datenschutz, oder?
Ohne Zustimmung aller Gesprächspartner ist das Aufzeichnen eines Telefonats strafbar! Egal, ob zu Qualitäts-, Beweis- oder Sonstwaszwecken!!!!