Innerbetriebliche Versetzung

  • Hallo !


    Ich hab da mal eine Frage,


    Bei uns im Betrieb werden die Geschäftsfelder in 2 Sparten aufgeteilt, die eine bleibt am Standort und die andere wird in ein Zweigwerk in ca. 80 Km. Entfernung verlegt.
    Nun möchte unser Chef das der Vertrieb auch sich in die jeweils verschiedenen Sparten aufteilt, das heißt, dass ein Teil des Vertriebs mit in das Zweigwerk verlegt wird.
    Nun werden die entsprechenden Mitarbeiter aufgefordert auch dort tätig zu werden, was natürlich einen ca. 80 Km. längeren Anfahrtsweg bedeutet.
    Kann man dazu gezwungen werden ?
    Andererseits wird eine sogenannte gleichwertige Tätigkeit im Hauptwerk angeboten, allerdings mit ziemlichen Finanziellen Verlusten, so ca. 800 - 1000 € Brutto.
    Was kann man da machen ?

    Alles wird gut

  • Im Prinzip kann man da als AN nicht viel machen. Selbst wenn im Arbeitsvertrag drin steht das man in Werk XY arbeitet bedarf es zwar einer Vertragsanpassung bzw. Änderungskündigung aber wenn man sich da weigert wird man wahrscheinlich nicht mehr wirklich lange im Unternehmen sein.


    Ein Recht sein gesamtes "Arbeitsleben" bei einem AG an der selben Stelle bzw. im selben Werk tätig zu sein hat man nicht. Evtl. bringt es was mit dem Betriebsrat zu reden (sofern vorhanden) denn nur weil das produzierende Werk woanders ist muss in der heutigen Zeit ja auch nichts zwangsweise permanent der Vertrieb "vor Ort" sein. Wäre denkbar das beim Gespräch vom BR mit der Unternehmensleitung von einem Umzug abgesehen wird.

  • Wer sehr lange ( und es gibt bestimmt einige hier von den Leuten) in einem grossen Betrieb arbeitet, hat schon öfters von solchen Fällen mitbekommen..... auch die unterschiedlichsten Urteile.
    Ich kenne zwei solcher Fälle in denen jeder anderst entschieden wurde.... weil unterschiedlichste Faktoren eine grosse Rolle spielen.


    Eine gute Beratung an der richtigen Stelle, wo Du alle bedenken und fragen stellen kannst..... ist wohl das beste wenn Du eine klare Antwort willst.


    Manchmal heisst es schon, das so eine Entfernung zumutbar ist ( bei uns kommen auch Leute aus Stuttgart/Frankfurt etc. um z.B. in HD zu arbeiten ) , andere wiederrum brauchen dies nicht ( meine Schwester muss nicht von HD nach Frankfurt fahren und durfte das Arbeitsangebot ablehnen - sie ist Arbeitslos bekommt Hartz 4 ) !


    Welche faktoren dabei genau eine Rolle spielen, kann ich Dir nicht nennen.

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Die Zumutbarkeiten bei Hartz 4 Empfänger ist aber was ganz anderes als bei "Otto-Normalangestellter". Sicherlich sind für einen persönlich 80 km schon eine Ansage, in der heutigen Zeit liegt man damit aber noch lange nicht an der Spitze der Pendler.


    Hier noch mal ein wenig zum lesen:


    http://www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/job/04694/


    http://www.hobsons.de/de/karri…srecht/2005/05083009.html

  • Ich würde einfach direkt mir eine neue Wohnung am neuen Arbeitsplatz suchen, schon allein um Geld,Zeit und Nerven zu schonen.


    Wobei bei jedem die Vorraussetzungen unteschiedlich sind.

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  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Sicherlich sind für einen persönlich 80 km schon eine Ansage, in der heutigen Zeit liegt man damit aber noch lange nicht an der Spitze der Pendler.


    Das ist, denke ich, wie immer eine Frage der persönlichen Befindlichkeit.


    Wer für einen Scheissjob jeden Tag 4 Stunden Fahrzeit hat, der entscheidet sich ja mehr oder weniger bewusst dafür. Ob der Antrieb nun Geld ist oder einfach die Unbequemlichkeit, sich was neues zu suchen, sei mal dahingestellt.


    N.

  • Wenn es einen Betriebsrat gibt, dann dürfte es für eine derartige Verlagerung
    auch eine Betriebsvereinbarung geben.

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Ich werde wohl in den sauren Apfel beissen und einen längeren Arbeitsweg in Kauf nehmen.
    Es sind ja noch mehrere Personen von uns davon bertoffen und wir werden eine Fahrgemeinschaft bilden, evtl. werde ich später auch meinen Wohnort in die nähe der neuen Arbeitsstelle verlegen.


    Hab auch heute erfahren, wenn ich weiterhin hier bliebe, müsste ein Arbeitskollege der befristet eingestellt ist, zum Jahresende gekündigt werden und das möchte ich nun überhaupt nicht.


    Vielleicht ist es ja garnicht so schlimm, nur im ersten Moment ist man von solchen Aktionen nicht besonders begeistert.

    Alles wird gut

  • Geduld ist erste Bürgerpflicht.
    Der Rest folgt in einem Jahr in das Zweigwerk und in zwei
    Jahren wird wieder rückverlagert.

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