Kann man Grafiken eines toten Programmierers ohne rechtliche Folgen für sich nutzen?

  • Hallo,


    ich habe mal bei Wiki eine schöne geometrische 3D-Grafik (was nix mit Satan oder so zu tun hat) gesehen, die ich für meine Homepage als Logo gerne nutzen möchte.


    Ja, da dachte ich, dass es besser wäre, mal den Urheber zu kontaktieren (da man ja heutzutage gerne abgemahnt wird) und so fand ich heraus, dass der typ letztes Jahr sein Leben genommen hat (Selbstmord). Aber der Typ war auch etwas schräg, hatte irgendwas mit Satanismus zu tun und da fielen noch Wörter zu seinem Selbstmord wie Pädophalie, Vergewalting, etc.. Die Infos fand ich in verschiedenen very strange Foren.


    Wie dem auch, der Typ ist tot, was nun? Kann ich die Grafik nutzen? Also, es ist jetzt keine erfinderische oder wirklich einmalige Grafik, sondern eher eine einfach mit dem PC kreierte geometrische Darstellung in 3D.


    Weiß einer Bescheid, was man da machen kann??

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  • Es gibt ein postmortales Persönlichkeitsrecht, das sich auch auf Werke der bildenden Künste bezieht (ist diese Grafik als "Kunst" einzustufen? :confused: ).


    Danach muß bis zu 10 Jahre nach Tod (zumindest bei normalen Personen und keinen Personen der Zeitgeschichte etc.) die Zustimmung der Angehörigen vorliegen (z.B. KUG §22).


    Ist der Mann also schon länger tot, solltest Du die Grafik relativ gefahrlos nutzen dürfen.


    EDIT: Ich sehe gerade, daß er erst vor 1 Jahr gestorben ist... :gpaul:



    Genaueres und Definitives kann Dir natürlich nur ein Anwalt sagen. ;)




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Ja, danke. Da bringst du mich auf ner Idee. Ich lasse eine ähnliche Grafik bei rentacoder für paar $ machen, dann bin ich auf der sicheren Seite, oder?
    Das ist wirklich keine Kunst, sondern was man mit ne guten, teuren Software nachmachen kann.

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  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    Danach muß bis zu 10 Jahre nach Tod (zumindest bei normalen Personen und keinen Personen der Zeitgeschichte etc.) die Zustimmung der Angehörigen vorliegen (z.B. KUG §22).

    Soweit ich weis gilt das Urheberrecht sogar bis zu 75 Jahre nach dem Tod.

  • Urheberrechtlich sind Grafiken bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers geschützt. Vorausgesetzt, es liegt Schöpfungshöhe vor, was bei der von dir beschriebenen "einfachen 3D-Darstellung" vielleicht fraglich wäre. Da...


    "ich habe mal bei Wiki eine schöne geometrische 3D-Grafik (was nix mit Satan oder so zu tun hat) gesehen"


    ...um welche geht es denn?

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