Simyo senkt angeblich bald die Preise

  • Re: Re: simyo Karte kommt nicht an


    Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Nein!
    Die Frist beginnt erst dann, wenn du die Karte in den Händen hast, sonst wäre sie ja sinnlos...


    Ist das sicher?
    Denn in der PDF der Mail, die ich bei der Bestellung bekommen habe, steht Folgendes:
    "Die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts beträgt einen Monat. Der Lauf der Frist beginnt mit Erhalt dieser E-Mail."


    ... und der "Erhalt dieser E-Mail" war ja am 17.11.2007.


    Mit dem Postboten habe ich noch nicht gesprochen, aber er kann ja auch nur das in den Briefkasten legen, was er in seinem "Sack" hat... :)

  • Re: Re: Re: simyo Karte kommt nicht an


    Zitat

    Original geschrieben von hudakst
    Mit dem Postboten habe ich noch nicht gesprochen, aber er kann ja auch nur das in den Briefkasten legen, was er in seinem "Sack" hat... :)


    Schon richtig, aber vielleicht hat er die Briefe ja in den Kasten gelegt, deshalb meine Anregung mal mit ihm zu sprechen. ;)

  • Re: Re: Re: simyo Karte kommt nicht an


    Zitat

    Original geschrieben von hudakst
    Ist das sicher?
    Denn in der PDF der Mail, die ich bei der Bestellung bekommen habe, steht Folgendes:
    "Die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts beträgt einen Monat. Der Lauf der Frist beginnt mit Erhalt dieser E-Mail."


    ... und der "Erhalt dieser E-Mail" war ja am 17.11.2007...

    § 355 Absatz 3 Satz 2 BGB:
    "Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger."
    Gesetze aufheben darf nur das Bundesverfassungsgericht.


    Das einzige, womit simyo argumentieren könnte, wäre, dass sie sagen, sie liefern gar keine Ware, sondern eine Dienstleistung. Dann kommt es auf den Richter an. Ich bin aber kein Rechtsanwalt!


    Aber ich vermute, dass es simyo gar nicht soweit kommen lässt.
    Wenn du denen schreibst, wie lange du jetzt schon wartest, lassen die dich bestimmt aus dem Vertrag raus.

  • Re: Re: Re: Re: simyo Karte kommt nicht an


    [QUOTE] Original geschrieben von drSeehas
    § 355 Absatz 3 Satz 2 BGB:
    "Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger."
    Gesetze aufheben darf nur das Bundesverfassungsgericht.


    Das dürfte nicht richtig sein. Der Gesetzgeber, welcher die Gesetze erlassen hat, also die jeweilige Bundesregierung oder Landesregierung kann natürlich Gesetze auch wieder aufheben oder ändern. Das Bundesverfassungsgericht kann erlassene Gesetze für verfassungswidrig erklären und den Gesetzgeber zwingen diese aufzuheben oder zu ändern. Das Verfassungsgericht wird aber nicht von sich aus tätig, sondern nur wenn es deshalb angerufen wird.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Re: Re: Re: Re: Re: simyo Karte kommt nicht an


    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    ... Der Gesetzgeber, welcher die Gesetze erlassen hat, also die jeweilige Bundesregierung oder Landesregierung kann natürlich Gesetze auch wieder aufheben oder ändern. Das Bundesverfassungsgericht kann erlassene Gesetze für verfassungswidrig erklären und den Gesetzgeber zwingen diese aufzuheben oder zu ändern. Das Verfassungsgericht wird aber nicht von sich aus tätig, sondern nur wenn es deshalb angerufen wird.

    Richtig. So habe ich es auch gemeint.
    Aber wichtig ist nur, dass simyo kein Gesetz aufheben kann.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: simyo Karte kommt nicht an


    Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Richtig. So habe ich es auch gemeint.
    Aber wichtig ist nur, dass simyo kein Gesetz aufheben kann.


    Na klar, das wär ja noch schöner, wenn Mobilfunkanbieter schon die Gesetze ändern könnten. Die müssen sich daran halten, auch wenn es Ihnen nicht gefällt. Aber Sie legen halt manches zu ihren Gunsten aus. Z.B. "O2" mit seinen Preisänderungen für Sonderrufnummern ohne die Kunden zu informieren. Das führt dann dazu das Gerichte sich damit befassen müssen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: simyo Karte kommt nicht an


    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    ... "O2" mit seinen Preisänderungen für Sonderrufnummern ohne die Kunden zu informieren. Das führt dann dazu das Gerichte sich damit befassen müssen.

    Ich habe gegen O2/Real vor Gericht in allen Punkten gewonnen (Glück gehabt, vielleicht war der Richter auch ein O2-Geschädigter?).

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: simyo Karte kommt nicht an


    Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Ich habe gegen O2/Real vor Gericht in allen Punkten gewonnen (Glück gehabt, vielleicht war der Richter auch ein O2-Geschädigter?).


    Leider gab es dazu unterschiedliche Urteile von deutschen Gerichten. Eigentlich war die Sache aber eindeutig, so daß eigentlich hätte niemand verlieren dürfen. Ist das ganze jetzt rechtskräftig, oder geht "O2" den Weg durch alle Instanzen?

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: simyo Karte kommt nicht an


    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    ... Ist das ganze jetzt rechtskräftig, oder geht "O2" den Weg durch alle Instanzen?

    In meinem Fall ist das Urteil rechtskräftig, ABER: Mein Gegner war nicht O2, sondern Real, eine Inkasso-Firma, an die O2 seine vermeintlichen Forderungen "verkauft" hat. Stichwort Zession, wenn du juristisch gebildet bist. Wobei der Zessionsvertrag erst WÄHREND des laufenden Gerichtsverfahrens vorgelegt wurde, obwohl ich von Anfang an argumentiert habe, dass ich mit der Firma Real in keinerlei Geschäftsbeziehung stehe und wenn sie was anderes behaupten, so sollen sie das bitte auch beweisen.


    Ich habe nur das bezahlt, was meiner Meinung nach gerechtfertigt war. Da kam dann irgendwann nach vielen Mahnungen, Widersprüchen, Drohungen und täglichen Terror-Anrufen die fristlose Kündigung, Mahnbescheid usw.


    Edit: Ach ja, der gegnerische Rechtsanwalt war nicht in der Lage, obwohl er vom Richter schriftlich aufgefordert worden war, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende AGB vorzulegen. Da musste ich aushelfen...

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