Zitat"Auf Anfrage, per Mail erhielt ich die dreiste Ansage, ich hätte mir die "SONDERVEREINBARUNGEN" in der AGB genauer durchlesen sollen. Ich dachte noch so, Sondervereinbarungen???? Und tatsächlich. Nach langem Suchen, auf der Webseite fand ich das Kleingedruckte. Natürlich in einer Sprache und Formulierungen, die kein Nichtakademiker versteht. Soviel ich daraus erkennen kann, ist SIMYO berechtigt, bei uneingelöster Abbuchung, eine Gebühr in Höhe des abzubuchenden Betrages zu erheben."
Ach, Blitzmerker. Allerdings gilt das auch für Mobilcom.