ZitatOriginal geschrieben von geliebter_teufel
Aber generell müsste ich es nicht machen?
Ich fliege morgen früh für 3 Monate nach England und habe keine Zeit mich um sowas zu kümmern.
Wie du schon selbst sagtest, du erwartest keine Rechtsberatungen.
Ob du es zurücknehmen musst, ist so eine Sache. Du hast ihr beim Verkauf gesagt, dass man das Geräte mit JB und Unlock verstehen kann. Da es aber nicht möglich ist, hast du eine Falschaussage getätigt. Das würde bedeuten, dass Sie den Kauf anfechten kann und du das Geräte zurücknehmen muss. Wie es dann letztendlich geschieht, musst du selber wissen.