Original geschrieben von Sliders Wenn UNer nach Kleinunternehmerregelung §19 arbeiten, dann dürfen die keine MwSt ausweisen, soweit ich weiß.
Erst einmal muss ich mich korrigieren : Es geht hier um Gutschriften ! In diesen Fällen ist es schon interessant, ob ich als Privatperson handele oder nicht.
§ 14 V UStG : ... Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muß zum gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung nach Absatz 1 berechtigt sein.
Und das bin ich als Privatperson nicht ! Tolles Ding also: Bei einer möglichen Auszahlung von 119 € muss ich 19 € ans Finanzamt abführen ! Dass Euch das egal ist, ist mit auch klar ! Ihr zahlt die publikumswirksamen 119 € aus !
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