ZitatOriginal geschrieben von slipke.de
Eine Gutschrift ist quasi eine Rechnung vom Endkunden an den Händler. Der Endkunde darf allerdings keine MwSt berechnen, da er diese nicht abführt.
So ist es! WES ist aber nicht der einzige Händler, der vorsätzlich* die MwSt. bei Privatkunden ausweist.
* Vorsätzlich wäre in meinen Augen, wenn man die MwSt. nutzt, um die Angebote zu Schönen. Und falls der / die Händler, noch zusätzlich zur "Verschönungsaktion", die Vorsteuer aus den Gutschriften ziehen, dann wäre dies in meinen Augen noch was ganz anderes .... und würde bei Entdeckung sehr, sehr teuer kommen. Denn bei MwSt., der Steuer, die nur dem Staat gehört und nur treuhänderisch vom Gewerbetreibenden "betreut" wird, verstehen die Finanzbehörden für gewöhnlich keinen Spaß.