Rohrreinigung - Mietfrage

  • Zitat

    Original geschrieben von der_Aachener
    Nochmal: Die Handwerker arbeiten in DEINEM Interesse und für dich kostenfrei!!!!

    Was genau macht dich so sicher, dass die Kosten über die Nebenkostenabrechnung nicht umgelegt werden und es somit nicht kostenfrei ist????

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • bambi05 dafür bekommst Du ja die Nebenkostenabrechnung einmal im Jahr zugesendet und kannst dieses überprüfen.
    Es ist vorgeschrieben welche Renovierungs/Instandhaltungkosten der Vermieter zu tragen hat und welche er auf die Mieter mit verteilen kann.
    Der Mieterschutzbund gibt hierrüber genaustens Auskunft!
    Auch wenn ich für gewisse Arbeiten als "nur Mieter"mit zur Kasse gebeten werde, denke ich doch das es gerecht ist.

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • da ich ja der Threadersteller bin schreib ich euch mal kurz den weitern Ablauf der "Reinigung":


    Nachdem die Handwerker (nach ca. 1 Std.) festgestellt haben, dass die Reinigung nicht über die Toilette erfolgen kann (die Schüssel war allerdings schon lange abgebaut - und es war ein widerlicher Gestank) wurde die Rohrreinigung auf ein Rohr in der Küche ausgeweitet! Soweit so gut - hatte mich ja quasi mit dem Elend abgefunden! Hab mich dann ins Wohnzimmer "verkrochen" und die Handwerker arbeiten lassen - zwischendurch bin um das Elend zu dokumentieren - zum fotografieren in die Küche. Mal abgesehen vom Gestank (der sich sowieso schon über die ganze Wohnung ausgebreitet hatte) war der ganze Boden (eigentlich schwarz/weißes Karomuster) schwarz, des Weiteren war die ganze Küchenfront (selbst in den Schränken mit schwarzem Wasser) und die Wand schwarz verschmiert! Auf meine Frage zur Reinigung: "Das machen wir wieder sauber - Stellen Sie sich mal nicht so an!". Eine gute Stunde später - gegen 13:00 Uhr - klopfte ein Handwerker mit den Worten "Wir sind dann fertig" an die Tür (die Toilette wurde auch endlich wieder installiert)! Als ich daraufhin in die Küche ging bekam ich fast einen Herzinfarkt - es sah genau so aus wie vorher!!!
    Ich: "das müssen Sie aber noch sauber machen"
    Er: "Wir haben kein Putzzeug, die Wand bekommen wir sowieso nicht sauber - da muss ein Maler kommen!"
    Ich: „Wie kein Putzzeug? Ensteht bei einer Rohrreinigung nicht Dreck und Dreck setzt Putzmittel voraus?“
    Er keine Reaktion
    Ich: "Moment, hier ist ein Eimer, Putzmittel und ein Lappen"
    Er: "Stellen Sie sich nicht so an - aber geben Sie mal her!"
    Also fingen die Experten an zu putzen! Zehnminuten später, es klopft wieder an der Tür, der Handwerker "so fertig". Als ich daraufhin wieder in die Küche bin, ist der Boden immer noch schwarz (nun, aber nur noch schwarz „verschmiert“), sämtliche Trockentücher die in der Küche hingen mit einer schwarzen stinkenden Masse verschmiert (und wieder schön am Haken aufgehängt!!!), Wand natürlich immer noch schwarz!
    Ich: "Das ist doch wohl nicht ihr Ernst?!"
    Er: "Fangen Sie erstmal an selbst für Sauberkeit zu sorgen - schauen Sie sich mal Ihre Backofentür an" (kein Witz, wurde quasi Wort für Wort so gesagt!!!)
    Ich: "Wie bitte??? - Schon mal auf die Idee gekommen das dass Ihre schwarze, undefinierbare Masse aus dem Rohr ist?"
    Er: "Was soll ich machen? - Sie haben kein ordentliches Putzmittel!"
    Ich: "Bin ich dafür verantwortlich Putzmittel bereitzustellen um Ihren Dreck wegzumachen?"
    Er: "Ich ruf dann den Vermieter an und teile ihm das so mit, es wird dann ein Reinigungsdienst und Maler kommen! Tschüss"
    Ich(total durcheinander): "Tschüss"
    Dann sind die Handwerker, in der Tat, ohne weitere Worte gegangen!


    Zurück blieb eine immer noch verschmierte und stinkenende Küche (Boden, Küchenfront, Schränke), dreckige (nun unnutzbare) Trockentücher, sowie eine verschmierte Wand! Da ich keine Reinigungsfirma mehr erreichen konnte, hab ich den Nachmittag damit verbracht die Küche (natürlich auch den Flur, da die Deppen natürlich hoch und runter gelaufen sind) und das Badezimmer zu reinigen! Nach Rückfrage beim Vermieter wurden wir vom "Ober"-Handwerker angerufen. O-Ton des Gesprächs "das kann ja nicht sein, meine Handwerker arbeiten ordentlich", auf meinen Hinweis das ich Fotos gemacht habe wurde erst gar nicht eingegangen, sonder mit den Worten: "Dann sind sie ja auf der sicheren Seite" aufgelegt!!! Bin schon gespannt wie es dann kommende Woche weitergeht!

  • Zitat

    Original geschrieben von Hakixx
    In so einem Fall wird ein Aushang geschrieben, und die Bewohner müssen dafür sorgen, das die Monteure auch in die Wohnungen kommen in denen sie arbeiten müssen. Es ist ja in Ordnung wenn Du den Mitbewohnern keinen Schlüssel gibst, für solche fälle gibt es ja wie erwähnt auch Hausmeister die aufschließen und mit dem Monteur solange in der Wohnung bleiben, bis er fertig ist.


    Und genau das ist falsch. Es gibt diverse Gerichtsurteile, die der selben Meinung sind, wie ich. Zum Beispiel der Kaminkehrer. Wenn ich keine Zeit habe, rufe ich die Firma an und vereinbare einen separaten Termin. Dann müssen die kommen, wenn ich das wünsche und dürfen auch nichts extra berechnen. Genauso verhält es sich mit Handwerkern. Anrufen, separaten Termin vereinbaren und gut ist. Das Recht habe ich. Auch der Hausmeister ist eine mir nicht vertraute Person (der Hausmeister ist ein anderer als der Hausverwalter). Und mein Hausverwalter/Hausmeister geht nicht während meiner Abwesenheit in meine Wohnung (Da müsste es schon brennen). Das habe ich ihm (bei Strafe) untersagt. Ich habe das Glück, das mein Hausverwalter gleichzeitg mein Kollege ist (jetzt im Vorruhestand). Der kennt die Problematik mit dem Schichtdienst. Du verlangst doch nicht im Ernst, das andere Kollegen Überstunden machen oder aus dem Urlaub geholt werden müssen, nur damit die Schichten abgedeckt sind, weil die Handwerker kommen? Ich habe durch den Schichtdienst auch mal Wochentags frei. Was spricht also dagegen, das die Handwerker zwei oder drei Tage später kommen? Und das mit dem Schlüsseldienst halte ich für übertrieben, da würde ich es auf einen Prozeß ankommen lassen.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Und genau das ist falsch. Es gibt diverse Gerichtsurteile, die der selben Meinung sind, wie ich. Zum Beispiel der Kaminkehrer. Wenn ich keine Zeit habe, rufe ich die Firma an und vereinbare einen separaten Termin. Dann müssen die kommen, wenn ich das wünsche und dürfen auch nichts extra berechnen. Genauso verhält es sich mit Handwerkern. Anrufen, separaten Termin vereinbaren und gut ist. Das Recht habe ich. Auch der Hausmeister ist eine mir nicht vertraute Person (der Hausmeister ist ein anderer als der Hausverwalter). Und mein Hausverwalter/Hausmeister geht nicht während meiner Abwesenheit in meine Wohnung (Da müsste es schon brennen). Das habe ich ihm (bei Strafe) untersagt. Ich habe das Glück, das mein Hausverwalter gleichzeitg mein Kollege ist (jetzt im Vorruhestand). Der kennt die Problematik mit dem Schichtdienst. Du verlangst doch nicht im Ernst, das andere Kollegen Überstunden machen oder aus dem Urlaub geholt werden müssen, nur damit die Schichten abgedeckt sind, weil die Handwerker kommen? Ich habe durch den Schichtdienst auch mal Wochentags frei. Was spricht also dagegen, das die Handwerker zwei oder drei Tage später kommen? Und das mit dem Schlüsseldienst halte ich für übertrieben, da würde ich es auf einen Prozeß ankommen lassen.


    In dem Beitrag des Threaderstellers geht es aber um verstopfte Abflussrohre und nicht um den Kaminfeger oder Heizungsableser. Mit diesen Leuten kannst Du einen Termin festlegen wann sie kommen sollen. Du kannst ja mal versuchen Deinen Egotrip durch zuziehen, wenn die Bewohner unter dir ihre Sanitäreinrichtungen nicht mehr benutzen können weil das Fallrohr verstopft ist, nichts mehr abläuft oder bereits die Fäkalien in der Wohnung der Mitbewohner spazieren schwimmen. Ich arbeite oft in Mehrfamilien oder Hochhäusern, da ist von der Verwaltung klar definiert, das die Bewohner in solchen Fällen den Zutritt für Handwerker ermöglichen MÜSSEN. Ich schildere Dir kurz mal einen Fall, den ich letztens in einem Hochhaus erlebt habe.
    Bei dem Mieter war im Schlafzimmer der Heizkörper undicht, es war schon so weit, das bei dem unteren Nachbarn die Decke nass wurde. Die Hausverwaltung hat uns den Auftrag erteilt, die Sache zu überprüfen und den Schaden zu beheben. Als ich dann bei dem besagten Mieter geklingelt habe, hat mit dieser die Türe nicht geöffnet. Ich habe von den Stockwerksnachbarn dann erfahren, das der Mensch jeden Tag Stockbesoffen ist. Ich habe Ihm darauf hin einen Zettel mit unserer Telefonnummer hinterlassen, und Ihn Gebeten sich bei uns zu melden zwecks einer Terminvereinbarung. 3 Tage später hatte er sich natürlich noch immer nicht gemeldet, dafür aber seine 2 unteren Nachbarn. bei denen ist dann das Wasser schon aus den Rollladenkästen gelaufen. Ich bin daraufhin sofort wieder dahin gefahren, in der Hoffnung das ich vielleicht bei dem Menschen in die Wohnung komme, war aber natürlich nicht der Fall. Er war definitiv zuhause, man hat sein Schnarchen bis in den Hausflur gehört. Mir ist dann nichts anderes übrig geblieben, als den Heizungsstrang abzudrehen und zu entleeren, damit das Getropfe bei den anderen Leuten aufhört. Die Restlichen Bewohner waren über diese Maßnahme natürlich sehr begeistert, die Heizung geht nicht mehr , und es steht in den Sternen, wann wir endlich in die Wohnung können um den Schaden zu beheben. Die Hausverwaltung hat dann nicht mehr lange gefackelt. 2 Tage später musste ich hin, die Polizei war vor Ort und der Schlüsseldienst hat mir die Türe aufgebrochen. Die Beamten sind mit mir zusammen ins Schlafzimmer und haben ne Viertelstunde hinter mir gestanden bis der Heizkörper demontiert, und die Leitungen abgestopft waren. Der Mensch ist erst aufgewacht, als ihn der Polizist 2 minuten durchgeschüttelt hat. Ich hoffe die kleine Story zeigt Dir, das bei manchen dringlichen Arbeiten von denen mehrere Bewohner betroffen sind, nicht jeder Sonderwünsche haben kann. Ein Aushang wird an das schwarze Brett gehängt, alle Bewohner lesen diesen, aber nur Du meinst "pff, ich bleib doch wegen den Handwerkern nicht zuhause" Wir kommen, alle anderen haben sich einen Tag frei genommen, aber Du bist natürlich nicht zuhause. Wir gehen wieder, neuer Aushang kommt hin, am besagten Tag sind wieder alle anderen da, bis auf Dich. Wie würdest Du dich in so einer Situation fühlen, wenn das ein anderer Nachbar mit Dir so machen würde ? Jetzt sind 2 Urlaubstage von den anderen Mitbewohnern fürn Ar... gewesen, aber wir haben ja noch nicht mal mit unserer Arbeit angefangen. Wir kommen ja ein drittes mal, vielleicht bist Du dann ja mal zuhause, oder auch nicht ?

  • Im geschilderten Fall hattest Du ja auch keine andere Wahl. Aber in manchen Berufen kann man nun mal nicht einfach so frei oder Urlaub machen. In unserer Firma (DB AG) gilt die Ruhezeitverordnung, welche auch sehr streng überwacht wird. Mit dieser Verordnung im Rücken wird es schwierig, für Ersatz zu sorgen, wenn dadurch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten des mich vertretenten Kollegen misachtet werden müssten. In unserem Beruf (bin Schrankenwärter) kann soetwas zu tötlichen Unfällen führen. Bei kurzfristig angesetzten Arbeiten wird es noch schwieriger. Da bleibt doch nur die Nachbarin oder der Hausmeister.


    Wenn bei mir das Rohr verstopft ist, dann rufe ich sofort die Handwerker und warte nicht erst, bis sich die Hausverwaltung darum bemüht. Dann muss ich mir auch keine Gedanken machen, ob ich zu Hause bin. Und bei Eigenverschulden muss ich ohnehin selber zahlen (steht sogar im Mietvertrag). Da ist es egal, wer den Handwerker ruft. Oder ich versuche es im Rahmen des Möglichen selber. Bisher hatte ich das Problem noch nicht.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hakixx
    Bei dem Mieter war im Schlafzimmer der Heizkörper undicht, es war schon so weit, das bei dem unteren Nachbarn die Decke nass wurde. Die Hausverwaltung hat [...]


    Naja, Du vergleichst hier aber Birnen mit Äpfeln. Wenn Gefahr im Verzug ist und die Gefahr besteht, dass die Mietsache irreparabel beschädigt wird, dann ist das eine Sache. Aber bei normalen Handwerksarbeiten ist das Blödsinn. Da kommt auch keine Polizei wenn es darum geht die Dosen vom Kabelfernsehen auszutauschen.


    Natürlich sollte man versuchen sich nach den Terminen zu richten, wenn es aber nicht geht, dann gehts nicht. Fertig. Dann muß der Vermieter oder Handwerker halt zu der Zeit kommen, in der ich kann. Immerhin bekommt er dafür Geld.


    OT:
    Das ist schon ne ziemliche Sauerei, was die Handwerker da gemacht haben. Ich würde das aber ehrlich gesagt, nicht über die Handwerker klären, sondern über den Vermieter. Das ist dein Ansprechpartner. Schick ihm die Bilder zu, so wie es jetzt gerade aussieht und setze ein Frist bis das erledigt sein muß. Und kündige auch eine Mietkürzung an, für den Fall das dies nicht erledigt wird. Die Küche klingt ja aktuell nach nicht benutzbar. Und wenn der Vermieter dich an den Handwerker verweist: nicht darauf eingehen, ist nicht dein Problem.


    bs

  • Wie an anderer Stelle schon mal gesagt, würde auch ich niemandem die Schlüssel meiner Wohnung geben, weder einem Nachbarn noch dem Hausmeister noch sonst irgend jemandem. U.a. haben wir zwei Katzen in der Wohnung rumlaufen, auf die ich schon selbst aufpassen müsste und wollte, wenn da irgendwelche Handwerker zu Werke gingen. Und diese haben sich, wie hier schon ganz richtig gesagt wurde, in der Tat nach meinem Zeitplan zu richten und nicht umgekehrt. Ob das jemand für einen Egotrip hält, wäre mir herzlichst egal.


    BTW, der_Aachener: Wieso meinst Du, dass diese Leute für den Mieter kostenlos arbeiten? In der Miete, die ich zahle, hat der Vermieter (zumindest sollte er das in seinem eigenen Interesse) natürlich mit einkalkuliert, dass an der Wohnung gelegentlich Arbeiten zu verrichten sind, die sich nicht auf die NK umlegen lassen. Insofern zahle ich selbstverständlich dafür - wenn auch indirekt. Abgesehen davon gehört das Rohr dem Vermieter und nicht dem Mieter. Ich mache die Straße, auf der ich fahre, ja auch nicht auf eigene Kosten sauber oder repariere sie.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Es hat wohl jeder ein bisschen Recht, sowie Unrecht. Es kommt immer auf die Situation des Falles an. In unaufschiebbaren Notfällen, muss sich der Mieter eben mal nach den Arbeitern/Firma richten.... bei allen anderen Arbeiten wie Schronsteinfeger etc., muss der Vermieter frühzeitig den Termin aushängen.... und auch, wie ein anderer schon erwähnte, die Gelegenheit geben einen neuen termin zu vereinbaren.


    Man muss eigentlich nicht lange über Sinn und Unsinn, Recht und Unrecht darüber disskutieren.... einfach sich mal vorstellen wenn man selbst betroffen ist und die Arbeiter können bei "Euch" und all den anderen den Schaden nicht beheben - weil einer der Nachbar'n nun erstmal Zeit für den Urlaub braucht.


    Ich wohn im obersten Stock (7 OG.) und zwischen meiner und meines Nachbar's Wohnung unter mir, war das defekte Rohr und die mussten bevor dir mich erreichten mit der Feuerwehr meine Tür aufbrechen... weil darunter schon das Wasser schon in der Hausflur dringte!!!
    Das ende vom Lied..... die Wand zwischen Bad u. Küche war weg und das WC war nun von der Küche aus erreichbar.
    Ich war weder vom Dreck noch von der ganzen Situation begeistert.... aber es war eben ein Notfall und der ist anderst zu beurteilen wie ein Normalfall .


    Die Firmen sind übrigens versichert.... alles was diese durch Ihre Arbeiten kaputt machen, bekommst Du ersetzt - wenn es nicht durch eine normale Reinigung zu beseitigen geht !

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Zitat

    Original geschrieben von elena661
    Es hat wohl jeder ein bisschen Recht sowie Unrecht. Es kommt immer auf die Situation des Falles an. In unaufschiebbaren Notfällen muss sich der Mieter eben mal nach den Arbeitern/Firma richten. Bei allen anderen Arbeiten wie Schornsteinfeger etc muss der Vermieter frühzeitig den Termin aushängen und auch, wie ein anderer schon erwähnte, die Gelegenheit geben, einen neuen Termin zu vereinbaren.


    Das stimmt. Stellt sich nur eine Frage. Wer bestimmt denn, was unaufschiebbar ist und was warten kann?


    Ein Beispiel aus meiner Nachbarschaft: Der Vermieter will den Wohnwert verbessern und Balkone anbauen. Kann er mich da wirklich zwingen, 1 bis 2 Wochen Urlaub zu nehmen, um die Bauarbeiten durchführen zu können? Bei uns muss der Urlaub 1 Jahr vorher beantragt und vom Betriebsrat zugestimmt werden. Da kann man nicht kurzfristig planen. Bin ich überhaupt verpflichtet, den Balkon anbauen zu lassen?


    Für das Beispiel mit der Kabel-TV-Dose: Soetwas mache ich selber (Zustimmung der Hausverwaltung vorausgesetzt) und schicke dem Hausverwalter die Rechnung für die Ersatzdose. Für 5 Minuten Arbeit nimmt man doch keinen Urlaub.


    Beispiel Kaminkehrer: Das kann man verschieben. Allerdings sollte man sich damit nicht allzuviel Zeit lassen. Vor allem dann nicht, wenn es sich um die Abgasmessung bei Gastermen und -öfen handelt. Im schlimmsten Fall kann es zur Stilllegung der Anlage kommen. Im Winter kann soetwas unangenehm sein.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!