ZitatOriginal geschrieben von maxwell2000
Wenn der Laden jetzt am Telefon so freundlich war, würde ich noch mal anrufen und fragen, ob du die 98c erstattet bekommst. Ich würde es probieren...
Das kostet dann aber wieder 98ct -.- usw. usw.
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ZitatOriginal geschrieben von maxwell2000
Wenn der Laden jetzt am Telefon so freundlich war, würde ich noch mal anrufen und fragen, ob du die 98c erstattet bekommst. Ich würde es probieren...
Das kostet dann aber wieder 98ct -.- usw. usw.
Na mir fällt jetzt spontan niemand ein der wegen den paar € son Terror machen würden.
ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Das kostet dann aber wieder 98ct -.- usw. usw.
Das war der versteckte Witz.
Ist aber prinzipiell berechtigt. Wenn ich z.B. Alice anrufe, weil die irgendwas nicht auf die Reihe bekommen, dann lasse ich mir auch immer gleich noch während des Gesprächs eine Gutschrift für die Telefongebühren zusichern. Der Anbieter ist, wenn er ausschließlich teure Servicerufnummern anbietet, zur Erstattung der Kosten verpflichtet, wenn der Grund für den Anruf ein von ihm selbst verschuldeter Fehler ist.
Na ja 12ct würde ich jetzt nicht gerade als überteuerte "Servicerufnummer" bezeichnen.
Und wenn man schon so kleinlich sein will:
Wo liegt denn hier der vermeintliche Fehler des Anbieters?
Nur weil der TE am 19ten das Ebayangebot angenommen hat heißt das formaljuristisch ja noch lange nicht, dass das auch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses war. Wäre daher also durchaus möglich das dieser erst am 24ten tatsächlich erfolgte und der Händler sich demnach völlig korrekt verhalten hat.
ChickenHawk
Als eine "Servicerufnummer" halte auch ich sie sicherlich nicht überteuert, da gibt es deutlich teurere. Ich wollte eigentlich mehr den prozentualen Minutenpreis gegenüber dem eines "normalen" Festnetztelefonats in der Relation darstellen.
Und der prozentuale Unterschied ist - meiner Ansicht nach - sehr groß!
Bei Centbeträgen wird es nicht so deutlich, aber ob man für eine Kiste Pepsi 5,00 Euro oder 60,00 Euro (bzw. 70,00 Euro) zahlt, zeigt das prozentuale Verhältnis deutlicher.
Um auf Deine Frage einzugehen:
Der Fehler liegt - wie eigentlich eindeutig in diesem Thread dargestellt - darin, dass der Anbieter nicht fristgerecht zahlt.
Eine Frage vorab: Was ist ein TE?
Rechtlich gesehen sind nach meiner Auffassung zwei Verträge zustande gekommen:
- der Kaufvertrag (Kauf über die eBay Plattform) am 15.09.2007
- der Mobilfunkvertrag mit Annahme beim Provider am 18.09.2007
Bei dem Satz in der Auktion
Die Erstattung der Grundgebühr über 24 Monaten zu je 7,69 Euro (Gesamt 184,56 Euro) findet per Überweisung auf Ihr im Vertrag angegebenes Bankkonto innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss statt.
gehe ich davon aus dass sich "Vertragsabschluss" auf den zuvor angesprochen (Mobilfunk-)Vertrag, in dem ich meine Bankverbindung angegeben habe, bezieht.
Der Mobilfunkvertrag ist am 18.09.2007 zustande gekommen, da er an diesem Tag von beiden Vertragsparteien (Endkunde und Vodafone) akzeptiert wurde.
Vier Wochen nach Vertragsabschluss wäre damit der 15.10.2007.
Bis zu diesem Datum hätte die Auszahlung meiner Meinung nach erfolgen müssen.
Welcher Zeitpunkt (nach dem 18.09.2007) wäre deiner Meinung nach der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewesen?
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Na ja 12ct würde ich jetzt nicht gerade als überteuerte "Servicerufnummer" bezeichnen.
Mal rein darauf bezogen, würde ich 14Cent (sprich 01805) schon als überteuerte Abzocknummer sehen. Das sind ca. 1400% vom normalen Festnetztarif.
TE = Thread-Ersteller (Beitragsersteller)
Mir ist es persönlich relativ egal wann denn der Abschluss nun tatsächlich gewesen ist, mal abgesehen davon habe ich nur bedingt Lust mich durch die AGB des Anbieters zu wühlen.
Da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt beginnt die Widerrufsfrist für den Händler frühestens mit dem Eintreffen der Ware beim Kunden von daher ist es aus Händlersicht (wie gesagt dazu müsste man sich mal die AGB genauer ansehen) durchaus verständlich das er für ihn die Frist erst ab Versendung der Ware gilt.
Aber das ist im Endeffekt nur Haarspalterei. Fakt ist nun mal, dass es für viele unverständlich ist wenn man im Netz einen derartigen "Aufstand" wg. 3 Tagen "Überfälligkeit" betreibt, wenn man nicht mal vorher mit seinem Vertragspartner persönlich gesprochen hat.
Wie man sieht hat das Telefongespräch ja nun Erleuchtung gebracht, wenn Du dennoch der Meinung sein solltest von Deinem Vertragspartner über den Tisch gezogen worden zu sein steht es Dir natürlich frei den Dir hieraus entstandenen Schaden per Anwalt und Gericht zurückzufordern...
EDIT:
Was die "Abzocker"Gebühren angeht: In Zeiten von Festnetzflatrates haben Unternehmen auch was anderes zu tun als sich den ganzen Tag mit irgendwelchen Witzbolden oder notorischen Nörglern rumzuärgern, von daher ist die Einrichtung derartiger Rufnummern in manchen Fällen auch nur reiner Selbstschutz.
Das mag so sein, darf aber andererseits auch nicht dazu führen, dass Kunden z.B. eine Anschlussstörung eines Netzanbieters nur kostenpflichtig melden können.
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Mir ist es persönlich relativ egal wann denn der Abschluss nun tatsächlich gewesen ist,
Damit unterstelle ich Dir dann mal, dass dein Beitrag zuvor aus heißer Luft bestand...
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt beginnt die Widerrufsfrist für den Händler frühestens mit dem Eintreffen der Ware beim Kunden von daher ist es aus Händlersicht (wie gesagt dazu müsste man sich mal die AGB genauer ansehen) durchaus verständlich das er für ihn die Frist erst ab Versendung der Ware gilt.
Widerruf hat in erster Linie nichts mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu tun. Das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Aber das ist im Endeffekt nur Haarspalterei. Fakt ist nun mal, dass es für viele unverständlich ist wenn man im Netz einen derartigen "Aufstand" wg. 3 Tagen "Überfälligkeit" betreibt, wenn man nicht mal vorher mit seinem Vertragspartner persönlich gesprochen hat.
Auch das hat rein gar nichts mit dem Fall als solches zu tun.
Ist es ein Verschulden des Kunden, wenn der Anbieter weder pünktlich zahlt, noch seine E-Mails nicht innerhalb von maximal 48 Stunden bearbeitet? Wohl bemerkt: Diese 48 Stunden hat der Anbieter sich selbst gesetzt.
Dass ein Händler Lieferprobleme haben kann, ist noch nachvollziehbar und erhöht auch das Verständnis beim Kunden. Aber bei Geld sollte man keine "Lieferprobleme" haben - das sollte bei jedem Kunden auf Unverständnis stoßen. Zumal es dem Anbieter überlassen ist, wann genau er innerhalb der vier Wochen zahlt.
Ich als Kunde habe dem Anbieter nie eine Frist gesetzt - er setzte sich alle selbst!
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Wie man sieht hat das Telefongespräch ja nun Erleuchtung gebracht, wenn Du dennoch der Meinung sein solltest von Deinem Vertragspartner über den Tisch gezogen worden zu sein steht es Dir natürlich frei den Dir hieraus entstandenen Schaden per Anwalt und Gericht zurückzufordern...
Ich fühle mich nicht über den Tisch gezogen. Mir kommt es mehr so vor, als hätte man einfach im eBay Text etwas falsches geschrieben...
Du hast offenbar überhaupt nicht verstanden, worum es mir geht und die ganze auch ging.
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Was die "Abzocker"Gebühren angeht: In Zeiten von Festnetzflatrates haben Unternehmen auch was anderes zu tun als sich den ganzen Tag mit irgendwelchen Witzbolden oder notorischen Nörglern rumzuärgern, von daher ist die Einrichtung derartiger Rufnummern in manchen Fällen auch nur reiner Selbstschutz.
Stimmt, ich bin daher auch dafür, dass ein Anruf bei der 110 und 112 kostenpflichtig wird. Vielleicht sollten jeder Anruf 20 Euro kosten. Das schreckt Witzbolde ab und man überlegt sich genau, ob man dort anruft.
In Notfällen sollte einem der Anruf das Geld schließlich wert sein. Der Aufwand ist schließlich verhältnismäßig gering.
Ich werde mir jetzt auch eine 0900 Rufnummer zulegen und dies jedem empfehlen. Seit es die Festnetzflatrates gibt, rufen immer mehr Leute an, mit denen man nicht oder nicht so lange sprechen möchte.
Seit es Internetflatrates gibt......................
Nein, lassen wir es...
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