Haftung für offenen Acces Point?

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    Original geschrieben von Chefkoch85
    Als würde der Kaufhof dafür haften wenn ich ein Messer dort kauf und jemand niederstech..


    Billiger Versuch abzulenken. Wer einen Router haben möchte mit WLAN-Funktionalität sollte einfach in der Lage sein das Teil auch zu bedienen. Dafür gibt es Bedienungsanleitungen. Soviel Sachverstand darf man voraussetzen auch bei Lieschen Müller. Du kannst selbst entscheiden was du damit machst. Es zwingt dich keiner den AP zu schließen, aber verantwortlich bist du trotzdem :D

  • Zitat

    Original geschrieben von suschi
    Du haftest voll für alles das über deine AP geschiet, außer du kannst wiederum genau nachweisen, wer, was, wann gemacht hat.
    So funktioniert das z.B. bei den Hotspots der Betreiber, die wissen immer wer sich eingeloggt hat und was er "angestellt" hat.


    Würde ich nicht so sehen. Die meisten Hotspotsbetreiber arbeiten zwar auch mit grösseren Betreibern zusammen denen die Kunden namentlich bekannt sind, verkaufen aber zusätzlich auch direkt vor Ort zeitlich begrenzte Coupons gegen Bargeld. Solche Kunden sind dann im nachhinein auch nicht mehr identifizierbar.


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Wer einen Router haben möchte mit WLAN-Funktionalität sollte einfach in der Lage sein das Teil auch zu bedienen. Dafür gibt es Bedienungsanleitungen. Soviel Sachverstand darf man voraussetzen auch bei Lieschen Müller. Du kannst selbst entscheiden was du damit machst.

    Nicht alle Access-Points sind aus Unachtsamkeit offen, sonder zum Teil auch mit Absicht.

  • also mir fällt jetzt spontan kein HotSpot ein, bei dem man anonym ins Netz kann. Also entweder hat der Betreiber dann alles mögliche gesperrt (Was ganz einfach zu umgehen ist) oder ihm ist es egal. Wäre mal interessant wie die Gerichte dann darüber entscheiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von suschi
    Wäre mal interessant wie die Gerichte dann darüber entscheiden.


    Dürfte wohl nicht vorkommen, da eigentlich keiner zig Gig über einen Hotspot lädt den er bezahlen muss :D


    Und wegen 2-3 Mp3 Downloads macht sich die MI ja eh nicht die Arbeit ;)

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • warum sollt ich nicht zig Gig ziehen? Solange zeit- und nicht volumenbasiert abgerechnet wird :D


    also ich vermute trotzdem, dass der Betreiber ordentlich eins auf den Deckel bekommt

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Nicht alle Access-Points sind aus Unachtsamkeit offen, sonder zum Teil auch mit Absicht.

    Ich hatte schon mit der Markteinführung DSL und mit der ersten Flatrate dachte ich auch darüber nach, eine WLAN-Omni-Antenne aufs Dach zu pappen und so den Nachbarn das Mitsurfen zu ermöglichen. Dazu ein WarChalk an mein Fenster und fertig.


    Wofür ich bis heute absolut gar kein Verständnis habe: warum zeichnen alle Provider entgegen der Rechtssprechung auch bei Flatrates noch die IP-Adressen auf? Wenn das nicht so wäre, müsste man sich um Verstöße durch evtl. Mitsurfer ja auch keine Sorgen mehr machen. Und Extremleecher bekäme man mit Traffic-Shaping/Throtteling in den Griff.

    [deutschlandsim ALL-IN premium:Galaxy Nexus; BASE-internet:iPad1; BASE-internet:mifi]

  • Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    Wofür ich bis heute absolut gar kein Verständnis habe: warum zeichnen alle Provider entgegen der Rechtssprechung auch bei Flatrates noch die IP-Adressen auf? Wenn das nicht so wäre, müsste man sich um Verstöße durch evtl. Mitsurfer ja auch keine Sorgen mehr machen. Und Extremleecher bekäme man mit Traffic-Shaping/Throtteling in den Griff.


    Derzeit: Weil die Provider die Rechtsprechung nicht interresiert, und die Geil auf Deine Daten sind.
    Ab nächstem Jahr: Weil Schäuble geil auf Deine Daten ist.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Dabei ist mir ein Fall in Errinnerung, wo ein Vater eine Abmahnung erhielt obwohl seine Kinder Filesharing betrieben hatten ohne dass er davon wusste.


    Wie war das mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" :o


    Wer einen speerangelweit geöffneten AP zur Verfügung stellt, sich dann auch noch wundert, dass irgendwer das für nicht ganz so legale Zwecke ausnutzt ...
    ... sich dann auch noch blöd stellt
    .... und sich am bitteren Ende beklagt, wie ungerecht die Welt ist.


    Also mit fällt da außer Kopfschütteln nicht mehr viel ein :rolleyes:

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

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