E-Plus verhält sich vertragswidrig. Was tun??

  • Zitat

    Original geschrieben von ETOV
    Wenn du Glück hast wird BASE dich mit Kulanz aus dem Vertrag lassen, hast du kein Glück musst du vor Gericht und da sieht es für dich schlecht aus.

    Wieso sollte es schlecht aussehen, wenn eine eidesstattliche Versicherung gegen eine Aussage steht?

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Zitat

    Original geschrieben von Hellwach
    Wieso sollte es schlecht aussehen, wenn eine eidesstattliche Versicherung gegen eine Aussage steht?


    Sagen wir mal so:


    Die Eidesstattliche Versicherung sagt ja lediglich aus, das der Vorbesitzer meint
    er hätte nur einer Verlängerung um 12 statt um 24 Monate zugestimmt.


    Ich kenne diese Person nicht, halte es aber zumindest für möglich, das diese
    Person (der Vorbesitzer) es zumindest damals falsch am Telefon interpretiert hat
    und doch einer Verlängerung um 24 Monate zugestimmt hat.


    Also ich würde meine Hoffnungen nicht gänzlich auf die Eidesstattliche Versicherung
    legen.


    MfG
    Surfkiller20

    Die globale Erwaermung verursacht stark statistisch variierende thermale Kontraktionen, welche wiederum temperaturinduzierte Bewegungen hervorruft, deren Reibungskoeffizienten zu Adhaesion am Plastikteilen fuehren kann...


  • Richtig!

  • Zitat

    Original geschrieben von ETOV
    Sobald er nicht bezahlt und es zum Inkasso geht kommt er auf die Blacklist der Netzbetreiber und er bekommt nie wieder einen Mobilfunk Vertrag!


    So so... :rolleyes:

  • Lol. Meldet euch doch als Verbraucher gleich vogelfrei...

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Mhm, naja ich glaube demjenigen das schon, und selbst wenn es so gewesen wäre, dass es ein telefonisches Missverständnis war, wie will E-Plus das den jetzt noch beweisen? Ich frage mich wie das generell bei denen abläuft? Da kann E-Plus ja hinterher immer sonst was behaupten....Es gibt ja keinen schriftlichen Vertrag. Angenommen die Sache landet vor Gericht,wie will E-Plus das Gegenteil beweisen? Bzw wie soll ich es? Andererseits, meint ihr E-Plus lehnt sich soweit aus dem Fenster um es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen?


    LG

  • Würd' ich schon. Aber vorher versuchen gütlich über die Hotline zu regeln. Vielleicht braucht es auch ein paar Versuche.


    Und überhaupt. Bei ner Vertragsverlängerung um 24 Monate nur € 50,- Guthaben wären ja ein Witz...

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Also ich glaube kaum das E+ sich auf einen Prozess einlassen wird.
    Außerdem wird es sicherlich Aufzeichnungen darüber geben,
    das der Vertrag verlängert wurde und wie lange die Laufzeit noch ist.
    Allerdings kann es durchaus sein, das E+ diese Informationen erst dann
    rausrückt, wenn ein Anwalt "freundlich darum bittet".


    Und sollte es tatsächlich so sein das E+ den Nachweis nicht
    erbringen kann, werden die von sich aus schon den Vertrag im
    gegenseitigem Einvernehmen auflösen.


    Also wenn die freiwillig den Nachweis über das geschlossene Vertragsverhältnis
    nicht erbringen wollen, müsste in diesem Fall ein Brief vom Anwalt helfen.


    Allerdings gehe ich jetzt schon davon aus, das dieser Nachweis für
    dich nicht zufriedenstellend sein wird.


    Weil auch wenn der Vorbesitzer meint er hätte nie etwas schriftlich bekommen,
    worin stand das der Vertrag 24 Monate geht, heißt das im Umkehrschluss nicht
    das dieser Brief nie angekommen ist. Er könnte den ja auch für Werbung gehalten
    haben und daher ist er in die Tonne gewandert.


    Du glaubst gar nicht wie oft sowas vorkommt.


    Also versuch es ruhig nochmal im guten, sollte dies nicht fruchten, würde ich
    mich an den Anwalt deines Vertrauens wenden. Allerdings stellt sich da wieder
    die Frage nach dem Kosten -> Nutzen vergleich.....


    MfG
    Surfkiller20

    Die globale Erwaermung verursacht stark statistisch variierende thermale Kontraktionen, welche wiederum temperaturinduzierte Bewegungen hervorruft, deren Reibungskoeffizienten zu Adhaesion am Plastikteilen fuehren kann...

  • Es gibt keinen Nachweis in dem Fall. Nur, weil es ggf. ein Protokoll gibt heißt das nicht, dass es auch stimmt (i.d.R. gibt's sowieso keins). Ich habe ja hier schon Berichtet, wie es in Callcentern zugeht, nur um das Soll zu erfüllen.

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Zitat

    Original geschrieben von Hellwach
    Wieso sollte es schlecht aussehen, wenn eine eidesstattliche Versicherung gegen eine Aussage steht?


    Nur mal am Rande:


    Das was hier als eidesstattliche Versicherung bezeichnet wird, ist rechtlich nur ein Papier, auf dem jemand seine Meinung kundtut. Vor Gericht wäre sowas quasi bedeutungslos. Dort müßte der Vorbesitzer des Vetrages dann schon als Zeuge zu Beweiszwecken aussagen.


    Eine "echte" eidesstattliche Versicherung (mit den entsprechenden Konsequenzen) kann nämlich nur gegenüber Behörden oä. abgegeben werden.



    § 156 StGB
    Falsche Versicherung an Eides Statt


    Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Hier stand eine Signatur.

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