Programm zum Datenklau bei S60 Geräten gesehen...

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde


    ... Jede Maßnahme benötigt einen richterlichen Beschluss ...


    tja, wär schön wenns wirklich so wäre, aber wie du vielleicht aus den medien entnommen hast, wurde bei uns (österreich) vor kurzem einiges beschlossen, wo man auf die dienste eines richters verzichtet ... handyüberwachung, herausgabe der ip-adresse eines nutzers ...
    würd mich nicht wundern, wenn euer (stasi 2.0)-schäuble nicht auch schon drüber nachdenken würde

  • pommesmatte
    ok,dann lies dir mal durch was rappelsack am anfang geschrieben hat.


    da frag ich mich, wie geht das ohne richterlichen beschluss.


    ist das mit einer software machbar ?


    sorry aber ich denke immernoch dass das so nicht machbar ist. :mad: :mad:


    und wenn doch, schande über unsere staatsschützer. :mad:

    Ich hasse Arschl…… die denken sie wissen alles besser und Rechtschreibfetischisten die jeden verbesser müssen.

  • Vielen Dank Pommesmatte,


    genau das ist der Fall. Es bedarf einer genauen Prüfung des Falls. Dies bedeutet, dass die STA die notwendigkeit einer solchen Maßnahme explizit begründen muss.


    Der "popelige" Ermittler wird sich durch eigenmächtiges Handeln nicht die Finger verbrennen, um an Material zu kommen von dessen existenz er Niemanden berichten darf, ohne sich selbst strafbar gemacht zu haben...

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...


  • Pass auf: :D


    Der Kollege von rappelsack kann das angeblich, wir glauben das alle nicht.
    Ob das jetzt legal oder nicht ist, darum gings ursprünglich garnicht, sondern rein um die technische Machbarkeit. Da kein richeterlicher Beschluss vorliegt, kann das nicht über den Netzbetreiber gehen.


    Was geht ist das Abhören und anscheinend sogar "Datenklauen" (das war mir neu) über den Netzbetreiber, wie von blumentopferde berichtet.


    Das sind zwei unterschiedlich Sachen.
    Legal ist beides (sofern das mt dem Proggi geht) nur nach richterlichem Beschluss.


    Undertaker


    Siehe Vorratsdatenspeicherung, ab Anfang 08 werden IP-Adressen und die Ziele/Zeiten von E-Mails, Webseitenbesuchen, SMS, Gesprächen etc. ein halbes Jahr geloggt und können auch ohne strafrechtliches Verfahren von Ermittlern (und evtl. sogar Firmen) nachgefragt werden. (Zumindest die IP-Adressen im Zuge von Raubkopiesachen.)
    Ähnlich wie bei der Rasterfahndung.

    »Schreib dich nicht ab - Lern lesen und schreiben!«

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Ermittlungsrichter?!
    Ein interessanter Begriff, den ich aber nicht teilen kann. Als Richter bin ich natürlich in die Ermittlung eingeweiht, aber ich ermittel nicht. Diese Aufgabe steht der STA zu und darüber bin ich auch recht froh. Ich kann auch garnicht ermitteln, da ich als Richter die vorgetragenen Fakten abzuwegen habe und dies möglichst neutral zu tun.


    Ähm ... du darfst mir ruhig glauben, dass mir die Bestimmungen der Strafprozessordnung recht vertraut sind ;)
    Natürlich ist die StA Herrin des Verfahrens, aber einen sog. Ermittlungsrichter gibt es trotzdem (wenn auch [noch] nicht explizit im Gesetz). Er ist dafür abgestellt, ausschließlich im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen notwendige Handlungen des Gerichts zu besorgen, also etwa das Genehmigen von Anträgen nach §100a, 100b usw. Sinn der Sache ist es, dass nicht jeder Hugendubel ohne Ahnung von technischen und rechtlichen Details einer doch recht komplexen Materie über 100c-Anträge etc. entscheiden muss, sondern vielmehr eine gewisse Spezialisierung eintritt.


    Aber vielleicht gibt's sowas ja bei euch in Hamburg nicht. Am BGH und hier bei uns gibt's jedenfalls einen bzw. mehrere Ermittlungsrichter.


    Zum restlichen Themenbereich: Auf der einen Seite muss ich dir natürlich Recht geben – wenn der Staat im Rahmen von strafprozessualen Ermittlungen gewisse Befugnisse eingeräumt bekommt, muss das nicht nur nachteilige Auswirkungen haben, und außerdem greifen stets gewisse rechtsstaatliche Sicherungsmechanismen. Aber wie von theUndertaker schon angesprochen gibt es ja auch noch den präventiv-polizeilichen Bereich, der in Österreich schon gar nicht mehr an enge Voraussetzungen für das Vorliegen konkreter Gefahren geknüpft wird. Die zunehmenden Befugnisse weit im Vorfeld von Straftaten sind m.E. schon problematisch, weil hier eher der Datenschutzrecht-Grundsatz "was nicht erhoben wird, kann nicht missbraucht werden" Geltung beanspruchen sollte. Jedenfalls brauchen wir in Deutschland keine Vermischung von geheimdienstlicher Tätigkeit und polizeilicher Tätigkeit, und auch keine Aufweichung von Grenzen, die aus gutem Grund vorhanden sind – so haben etwa Geheimdienste absichtlich keine intensiv grundrechtsbeeinträchtigenden Befugnisse, wie etwa eine Wohnung verdeckt durchsuchen zu können. Just in der letzten Woche aber wurde sowas für das BKA gefordert ...


    Aber jetzt BTT :D


    Gruß ///Freak


    [EDIT]: Nochmal Offtopic:


    Mehrfach falsch. Der Richtigkeit der Fakten wegen: Abhören ist mit entsprechendem Beschluss legal, sofern der Beschluss wiederum nicht rechtswidrig ist (auch das gibt es) ;)


    Aber das Abziehen von etwa Kontakt- oder sonstigen Daten via Netzbetreiber käme i.E. einer Online-Durchsuchung gleich, dafür gibt es aber – zumindest in strafprozessualer Hinsicht – derzeit keine Ermächtigungsgrundlage. Also nicht "legal".


    Und beim Thema Vorratsdatenspeicherung wirfst du einiges durcheinander. Selbstverständlich ist eine Auskunft über die auf Vorrat gespeicherten Daten nur im Rahmen eines strafprozessualen Verfahrens für die Ermittlungsbehörden möglich – ohne Verdacht auf eine schwere Straftat oder eine solche, die mittels TK begangen wurde, geht da gar nichts. Das gilt nicht für den präventiv-polizeilichen Bereich, der sich aber im Rahmen von Terrorermittlungen etc. wiederum an einer konkreten Gefahrenlage orientieren muss.


    Zudem gibt es entgegen weitverbreiteter Ansicht keine Auskunft an private Dritte. Das soll – wenn überhaupt – erst im Rahmen der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie der EG kommen, aber durch ist das Thema auch da noch nicht. Derzeit und ab 01.01.2008 haben Musiklabels nach wie vor keine Möglichkeit, ohne Einschaltung der Ermittlungsbehörden an entsprechende Daten zu kommen.

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • ist schon klar.


    dann frage ich mich aber wo liegt der unterschied zwischen staatlichem datenklau aus dem handy und der online hausdurchsuchung.


    dass über alle telefone abgehörtwerden kann, weis ich.


    würde mich interesieren was die datenschützer dazu meinen.


    http://www.datenschutz.hessen.de/

    Ich hasse Arschl…… die denken sie wissen alles besser und Rechtschreibfetischisten die jeden verbesser müssen.

  • EricssonFreak


    Danke für die weiterführende Aufklärung bzgl. Vorratsdatenspeicherung.


    Der Unterschied zu vorher ist also im Wesentlichen dass im Zuge eines Verfahrens bereits auf vorher aufgezeichnete Daten zugegriffen werden kann, während im Moment das sozusagen erst aufgezeichnet wird, sobald der Beschluss da ist?

    »Schreib dich nicht ab - Lern lesen und schreiben!«

  • Vielen Dank für Deinen erschöpfenden Beitrag EricssonFreak,


    leider kann ich Dir nur über Fakten berichten und nicht über Vorgänge die in Planung sind oder in anderen EU-Staaten der Rechtsprechung gelten.


    Sicherlich hast Du auch verständnis dafür, dass ich hier in einer ziemlich leihenhaften und nicht präziesen Art und Weise schreibe, da auch hier die Möglichkeit der Auskunftskraft eingeschränkt ist.
    Ich befasse mich hauptsächlich mit organisierter Kriminalität und habe daher in mehr als 90% der Fälle keine Probleme den rechtlichen Rahmen im vollen Umfang zu nutzen.
    Ich denke auch, dass eine weitere Ausführung hier einfach den Rahmen eines Handyforums sprengen würde.
    Auf diesem Wege interessiert mich allerdings brennend in welchem Bereich Du tätig bist, da Du Dich auf dem Gebiet sehr angagierst. Auch ich bin lehrfähig und studiere gern andere Meinungen.


    Ich möchte mit meinen Ausführungen niemanden erschrecken oder verunsichern.


    Im übrigen ist die Überwachung eines Mobiltelefons nicht mit einer Online-Durchsuchung gleichzusetzten, sondern erreicht annähernd den Status einer Hausdurchsuchung.
    Das Speichern von IP-Daten sehe ich für mein Rechtempfinden nicht als Durchsuchung, allerdings handelt es sich hierbei nicht um mein Fachgebiet.



    Ermittlungsrichter, sorry...


    Missverständnis. Natürlich braucht die STA einen Richter, der die Ermittlung begleitet, das ist in den Meisten Fällen der zuständige Richter, der auch den Fall betreut. Ich viel nur über den Begriff, da es sich so anhörte das ein Richter ermitteln würde, was die integrität und neutralität vollkommen aushebeln würde.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Ich denke auch, dass eine weitere Ausführung hier einfach den Rahmen eines Handyforums sprengen würde.


    Sehe ich nicht so. ;) Ich finde die Kombination von Rechtsprechung und Technik hier hochinteressant.


    Es ist ja nun (vielleicht auch leider) so, dass die Technik per Gesetz nicht so leicht zu beherrschen ist. Mir fallen spontan folgende Szenarien ein:
    - Abhörschutz durch mechanische Maßnahmen bzw. Verwendung eines Handys ohne diese Abhörmöglichkeit. Ein altes 6210 kann das wohl nicht...
    - Ausnutzung dieser Hintertür durch Andere. Es gibt keinen Sicherheitsmechanismus, der sicher vor Missbrauch ist. Wenn erst mal jemand weiß wie das grob funktioniert, dürfte das für einen CCC oder ähnliche kein Problem mehr sein. Das gleiche Problem sehe ich auch bei der "Onlinedurchsuchung".


    Fakt ist, gegen die Maßnahmen an sich hat sicher niemand etwas. Ich hab nix zu verbergen. Die Problematik besteht darin, dass diese Schutzmechanismen Basis für Mißbrauch und damit noch komplexere Kriminalität bieten.

  • Nein...


    Eine gesetzliche Grundlage schafft nicht die Technik dafür. Die Technik ist doch längs vorhanden, darf nur nach deutschem Recht nicht eingesetzt werden (Online-Durchsuchung). Wenn nun die rechtliche Grundlage geschaffen wird, dann bedeutet das nicht, dass jeder Hans und Franz jetzt Deinen Rechner durchsuchen kann.
    Wenn nun aber irgendwelche Kriminellen die Technik besitzen, so können diese die auch einsetzen, es bleibt in jedem Fall illegal.
    Der Missbrauch kann nicht eingedämmt werden, aber der Missbrauch seitens des Staates sollte es sein.
    Das Problem ist leider immer noch, das Kriminelle Techniken einsetzen können, die den Ermittlungsbehörden zwar zur Verfügung stehen, die diese aber nicht verwenden dürfen.


    Im übrigen ist auch das Abhören eines 6210 kein Problem, ein Mobilfunktelefon muss sich nur in das Netz einbuchen und abgehört zu werden. Das Gerät muss für diesen Vorgang keine Voraussetzungen erfüllen. Der Umfang, der zu erhaltenen Daten ist allerdings von Gerät abhängig. Sprach geht aber in jedem Fall...

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

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