Programm zum Datenklau bei S60 Geräten gesehen...

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Überrascht hatte mich die Tatsache, dass alle Gespräche und Umgebungsgeräusche abzuhören waren, wobei allerdings keine Verbindung aktiv war. So konnte man Unterhaltungen mitschneiden, die das Gerät im Standby auffing, sowie Gespräche während des telefonats.


    Man bräuchte einen Beweis dafür... Wenn dem so wäre, dürfte sich schnell ein großer Markt für den Einbau mechanischer Schalter zur elektrischen Trennung des Mikrofons ins Handy entwickeln... :D

  • na dann benutzen wir halt den Lautsprecher - ist ja rein physikalisch auch nichts anderes als ein Mikrofon ;-)

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    ich bin bei der Hamburger Justiz und kann nur von einem Fall berichten, bei dem ich wirklich ins Staunen gekommen bin.
    Das mag so 2004/2005 gewesen sein, als ich das erste Mal vor einer Verhandlung ein komplettes Überwachungsprotokoll bekommen habe, in dem es um Mobilfunküberwachung ging. Damals ja noch ein heikles Thema...


    Damals handelte es sich um ein Nokia 7650, dass überwacht wurde. Überrascht hatte mich die Tatsache, dass alle Gespräche und Umgebungsgeräusche abzuhören waren, wobei allerdings keine Verbindung aktiv war. So konnte man Unterhaltungen mitschneiden, die das Gerät im Standby auffing, sowie Gespräche während des telefonats. Ebenso waren sämtliche Daten, Termine, Rufnummern, usw. mit gelistet.


    Moment mal ... Du bist Landrichter am LG Hamburg und offensichtlich im Bereich der Strafverfolgung, eventuell sogar als Ermittlungsrichter tätig. Hab ich das soweit richtig verstanden? Dann würde mich mal interessieren, ob in dem betreffenden Verfahren eine Ermittlungstätigkeit nach § 100f Abs. 2 StPO bzw. §§ 100c, 100d StPO genehmigt war. Denn dein Bericht hört sich zwar nach einer TKÜ gem. §§ 100a, 100b StPO an, aber das Mithören von Umgebungsgeräuschen ohne aktive Verbindung – Stichwort Handy-Wanze – muss man ja ganz eindeutig unter Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes subsumieren. Wenn das Szenario in einer Wohnung oder ähnlichen, von Art. 13 Abs. 1 GG geschützten Räumlichkeiten vor sich ging – was bei einer längerfristigen Überwachung ja durchaus vorkommen wird – läge IMHO sogar eine akustische Wohnraumüberwachung gem. § 100c StPO vor.

    Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Mich hat es damals in wenig nachdenklich gemacht, aber letztendlich habe ich keine Daten, die so geheim sind :cool:


    Die Tatsache, dass ein Richter am Landgericht so denkt, stimmt mich mit Blick auf die Entwicklung im Bereich der Sicherheitspolitik und der sie begleitenden Gesetzgebung äußerst traurig. Schonmal daran gedacht, dass es auch um deine Grundrechte geht? Und dass die Definitionshoheit darüber, welche deiner Daten interessant sein könnten, vielleicht gar nicht in deiner Hand liegt?


    Gruß ///Freak


    P.S.: Evt. zur Erklärung – ich will keinesfalls stänkern, sondern zum Nachdenken und Diskutieren anregen. Ich beschäftige mich beruflich mit denselben Themen wie du, allerdings aus der wissenschaftlichen Perspektive ... ;)

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Zitat

    Original geschrieben von toxic_kill
    Wo steht, dass er ein Richter ist?


    Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Als Richter am Hamburger Landgericht, sind mir die technischen Möglichkeiten durchaus bekannt...


    ;)

    »Schreib dich nicht ab - Lern lesen und schreiben!«

  • Ich bin beeindruckt, welche ein Welle ich hier zu Teil losgeschlagen habe, daher nehme ich mir jetzt einfach mal die Zeit um auf die vorhergehenden Artikel einzugehen.

    Da sehr viel aufgelaufen ist, arbeite ich doch einfach mal die entsprechenden Punkte ab.

    Die technische Seite:
    Ich bin kein Techniker und kann daher nur wiedergeben, wie die Ermittlungsergebnisse aussehen. Ein Endgerät muss für solche Maßnahmen nicht manipuliert sein, eine akustische Überwachung ist inzwischen mit jedem Gerät möglich. Dazu ist die Mithilfe des Netzanbieters notwendig, seid 2003 kann der Netzanbieter die Mithilfe nicht mehr verweigern und ist zur Zusammenarbeit verpflichtet.
    Die Abfrage von Daten läuft anscheinend über eine Art der Fernsyncronisierung, die nicht vom Gerät, sondern seitens des Netzanbieters gestartet wird.
    Eine solche Art der Observierung bzw. Durchsuchung beinhaltet bei Mobilfunkgeräten, Sprache, Kalenderdaten, Kontaktverzeichnisse, schriftliche Daten (SMS, E-mail...).
    Jede Stufe der Überwachung muss im Vorwege beantragt weren.

    2. Die rechtliche Seite:
    Danke für den Hinweis. Natürlich muss ich auch noch auf die rechtliche Seite eingehen.
    Jede Maßnahme benötigt einen richterlichen Beschluss, da wie bereits angesprochen solch eine Maßnahme den Artikel 13GG verletzt. Für diesen Zweck beruft sich die STA (Staatsanwaltschaft) auf die §100ff. StPO. Hierbei bedarf es einer genauen Prüfung der Notwendigkeit. Um Missbrauch zu vermeiden, wird in den meisten Fällen noch ein weiterer Richterkollege hinzugezogen.
    Im LG sind regelmäßig drei Richter mit einem Fall betraut.

    3. Überwachung total???

    Nein, auch ich mache mir Gedanken über einen Überwachungsstaat. Aber ich befürworte diese Möglichkeiten. Die technischen Möglichkeiten übersteigen bei weitem die rechtlichen Möglichkeiten.
    Ich gehe aber davon aus auf die geistigen und bildungsreichen Stärken meiner Kollegen bauen zu können und daher nicht wirklich ein Risiko einzugehen, wenn ich dies befürworte.
    Genauso wird es notwendig die Internetdurchsuchung so schnell es geht in die Tat umzusetzen.

    Glaubt mir in solchen Fällen bitte auch, dass bei Durchsuchungen nicht nur belastende sondern auch ausreichend entlastende Fakten zu Tage treten.


    Ermittlungsrichter?!
    Ein interessanter Begriff, den ich aber nicht teilen kann. Als Richter bin ich natürlich in die Ermittlung eingeweiht, aber ich ermittel nicht. Diese Aufgabe steht der STA zu und darüber bin ich auch recht froh. Ich kann auch garnicht ermitteln, da ich als Richter die vorgetragenen Fakten abzuwegen habe und dies möglichst neutral zu tun.

    Also, die technischen Möglichkeiten sind da, aber ich kann alle beruhigen, solange es jemanden gibt wie mich.
    Im übrigen einen schönen Gruß an den Bekannten des Autors diesem Treads. Auch wenn er seinen Freund mit solchen bühenreifen Vorführungen begeitern wollte, so hat er doch eine Straftat begangen...

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • :mad: @ blumentopferde

    ist es jetzt richtig, dass jeder poplige ermittler von einem nokia s60 mit einer spetziellen software andere nokias s60 auslesen kann ? :gpaul:

    Ich hasse Arschl…… die denken sie wissen alles besser und Rechtschreibfetischisten die jeden verbesser müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Ein Endgerät muss für solche Maßnahmen nicht manipuliert sein, eine akustische Überwachung ist inzwischen mit jedem Gerät möglich.


    Weißt Du, inwieweit hier "jedes" Gerät gemeint ist? In diesem Fall müssten ja GSM-Geräte nach einem bestimmten Standard geprüft und auf diese Eigenschaft hin getestet werden. Will heissen: Müssen beispielsweise ostasiatische HTC-Geräte mit dieser Hintertür ausgestattet sein, damit sie in Deutschland verkauft werden dürfen?

  • @ bully


    Ähm nein!?


    Wie schließt du darauf? Davon hat blumentopferde garnix gesagt. Das war ja das angebliche Kunststück des Bekannten vom TE.


    blumentopferde meint die vom Netzbetreiber initierte DantenSynchro bzw. Abhörung, die nat. eben NICHT jeder Ermittler kann, sondern erst nach richterlichem Beschluss unter Mithilfe des Netzbetreibers von statten geht.

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