ZitatOriginal geschrieben von pommesmatte
Der Unterschied zu vorher ist also im Wesentlichen dass im Zuge eines Verfahrens bereits auf vorher aufgezeichnete Daten zugegriffen werden kann, während im Moment das sozusagen erst aufgezeichnet wird, sobald der Beschluss da ist?
Ja ... fast. Derzeit ist es so, dass nur auf Daten zugegriffen werden kann, die rechtmäßig gespeichert wurden – und mangels Vorratsdatenspeicherung sind das nicht allzu viele. Speichern darf man zu Abrechnungszwecken, was aber bei Flatrate-Tarifen gerade nicht gegeben ist (insb. in Bezug auf dynamische IP-Adressen und Volumina), und zu Entstörungszwecken bis zu sieben Tage; diesen Kompromiss hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mit ausgearbeitet. Bei letzterem geht es etwa darum, die IP-Adressen von Rechnern, die sich auffällig verhalten (Spam-Versand, Botnetze, dDoS-Angriffe), aufzeichnen und für Gefahrenabwehr seitens der Netzbetreiber/Provider nutzen zu können.
Das Aufzeichnen auf Zuruf klappt zwar auch nach derzeitigem Recht, allerdings nur für die in vielen Fällen gar nicht mehr so interessante Zukunft. Die Vergangenheit ist meist wichtiger, insbesondere bei Dingen wie Phishing, dDoS, Ransomware und anderer Internetkriminalität.
Es kann also nur auf Daten der letzten sieben Tage zugegriffen werden, manche Provider speichern auch gar nichts, andere rechtswidrig etwas länger. Dass damit keine anständige Strafverfolgung von Internetkriminalität möglich ist, sollte klar sein. Daher (u.a.) die Vorratsdatenspeicherung, die aber auch meines Erachtens eindeutig zu weit geht. Eine kürzere Speicherfrist in Kombination mit Quick-Freeze für die Zukunft dürfte deutlich besser akzeptiert werden und würde wohl genau so effektiv sein. Aber genau das untersuche ich momentan
ZitatOriginal geschrieben von pommesmatte
Auf diesem Wege interessiert mich allerdings brennend in welchem Bereich Du tätig bist, da Du Dich auf dem Gebiet sehr angagierst. Auch ich bin lehrfähig und studiere gern andere Meinungen.
Ich forsche (und promoviere) derzeit zum Themenkomplex Überwachungsmaßnahmen, Ermittlungen im Netz und (organisierte) Internetkriminalität. Ich kann dir gern Bescheid sagen, wenn das Büchlein fertig ist, aber allzu schnell wird das wohl nicht passieren ...
Gruß ///Freak