Hey!
Ich habe mich letztens mit einem Bekannten unterhalten, und wir sind auf das Thema Arbeitgeber, Gehälter und Gehaltskonten gekommen. Dabei hat er den Standpunkt vertreten, dass sein Arbeitgeber das Gehalt nur auf ein Konto überweisen kann, welches auch auf ihn läuft. Ein Konto von Jemand anderem, selbst von der Ehefrau oder Jemandem aus der Verwandtschaft, würde der Arbeitgeber nicht akzeptieren.
Meiner Meinung nach sollte das doch dem Arbeitgeber egal sein! Für ihn sollte wichtig sein, dass das Empfängerkonto nachvollziehbar ist (also mit Namen des Kontoinhabers angegeben). Ausserdem war ich der Meinung das eine Überweisung nicht nur auf ein ganz normales Konto (egal wer der Kontoinhaber ist), sondern auch auf ein Sparbuch, oder im letzten Falle sogar Bar beziehungsweise als Gehaltsscheck ausgezahlt werden kann.
Alles das wäre laut Aussage seines Arbeitsgebers nicht erlaubt, und daher auch nicht möglich.
Habe meinem Bekannten versprochen mal näheres zu diesem Thema zu recherchieren, bin aber in den Tiefen des Internets nicht groß weitergekommen.
So wie ich das lesen konnte, gibt es da kein Gesetz, welches Zahlungen auf ein fremdes Konto oder ein Sparbuch verbietet. Einzig den Hinweis auf Beachtung des Geldwäschegesetzes konnte ich dort lesen.
Ist es wirklich so das der Arbeitgeber ein Fremdkonto verweigern darf? Und falls nicht: wie kann der Arbeitgeber meines Bekannten davon überzeugt werden? Gibt es irgendwo einen Paragraphen und Gesetzestext, der eben dieses regelt?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Bis denn...
Bye, Markus.