ZitatOriginal geschrieben von Charlie_D
Gabs da aber nicht darüber hinaus gewisse Lärmpegel, die eingehalten werden müssen?
Kann das Spielen eines Musikinstruments nicht auf Zimmerlautstärke reduziert werden (z.B. Akkordeon), muss es zeitlich auf etwa eineinhalb Stunden täglich unter Beachtung der üblichen Ruhezeiten begrenzt werden.
(LG Kleve, DWW 1992, 26)
Das sehen auch andere Gerichte (leider) so. Nur bei extrem lauten Instrumenten darf auf 1h gekürzt werden.
Zitat
Sogesehen könnte da ja dann auch drunterfallen dass ich mich mit meiner 5 köpfingen Heavy-Metall Combo 2-2,5 Stunde bei mir in der Wohnung künstlerisch entfalten will.
Mehr als private Nutzung ist nicht zulässig; das dürfte bei einer Band wohl nicht mehr gegeben sein.
Spielst Du dagegen allein auf Heavy-Metal-Lautstärken-Niveau, trifft auch wieder das Urteil hier zu:
Nur in Ausnahmefällen (z.B. besonders geräuschintensive Instrumente, Hausmusik in Gruppen) ist eine weitere Reduzierung auf ca. 1 Stunde tägliches Musizieren zulässig.
(OLG Frankfurt/M., WuM 1984, 303)
Eines ist natürlich auch klar: 10 Gerichte entscheiden 10x anders. Dennoch ist die Rechtssprechung (gerade in Deutschland! ) in dem Bereich sich schon relativ einig.
MTT