ZitatOriginal geschrieben von bambi05
Was haben Privatpersonen mit Vorsteuerausweis, Umsatzsteuer schulden und Co. zu tun?
Definitiv nichts. Es gibt nur zwei Fälle, in denen eine Person Umsatzsteuer schuldet:
1. Sie hat als Unternehmer eine Leistung im Sinne des UStG erbracht.
oder
2. Sie hat selbst eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausgestellt, ohne Unternehmer zu sein oder ohne eine Leistung erbracht zu haben.
Beides ist hier nicht der Fall. Allenfalls könnte das Papier des Händlers zur Auszahlung als Gutschrift anzusehen sein (im Sinne des UStG), aber nur dann, wenn es auch alle Formalien einer Rechnung erfüllt, und da gehört z.B. auch die (Umsatzsteuer-)Nummer des angeblich Leistenden dazu. Da eine Privatperson eine solche Nummer nicht hat, kann die Gutschrift in der Regel keine solche Rechnung sein. Wenn man absolut sichergehen will, kann man immer noch der Gutschrift widersprechen, dann ist es definitiv erledigt.
Dass der Kunde Umsatzsteuer bezahlen muss, kann man also vergessen. Zumindest wenn er Privatperson ist, ansonsten könnte es andere Folgen haben.
Das ändert aber nichts daran, dass der Händler (Vermittler) hier etwas falsch macht: Er muss grundsätzlich Umsatzsteuer auf seine gesamte erhaltene Provision bezahlen und möchte diese natürlich gerne um den Betrag reduzieren, den er an den Kunden auszahlt. Und an dieser Stelle gab es im letzten Jahr ein Urteil des Budnesfinanzhofes, das ihm sehr entgegenkommt. Da ging es um einen ähnlichen Fall, bei dem eine Reisebüro dem Kunden einen Teil seiner Provision weitergegeben hat (Hintergrund dieses Urteils war die sogenannte Elida-Gibbs-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs). Und damit kann der Händler seine Umsatzsteuer automatisch reduzieren, wenn er einen Teil seiner erhaltenen Provision an den Kunden weitergibt. Er muss dafür nicht einmal seine eigenen Provisionsrechnungen (bzw. Gutschriften des Providers/Netzanbieters) korrigieren, so dass dieser gar nichts davon mitkriegt. Es würde sich also für diese Händler dringend empfehlen, einen Steuerberater zu fragen, der sich gut mit Umsatzsteuer auskennt.