Geblitzt worden: Punkte- Strafe normal?

  • Hallo zusammen,


    ich möchte mich hier mal mit einer Frage dran hängen.


    Folgendes Szenario:


    aktueller Stand: 0 Punkte


    Geblitzt mitte / ende 2012 mit 31 km/h zuviel. Liegt aktuell immer noch beim Anwalt und ist also noch nicht rechtskräftig. Verjährung steht kurz bevor, kann sich aber natürlich noch was tun.


    Jetzt in 02/2013 noch mal mit 28km/h zuviel geblitzt (immer außerhalb geschlossener Ortschaften).


    Wenn ich das richtig verstehe, greift das hier:


    Zitat


    (2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.


    also nicht, da Fall 1 noch nicht rechtskräftig ist. Sehe ich das richtig? Selbst wenn jetzt also alles schief geht (ich muss für 1 und 2 gerade stehen), kann nichts passieren ausser Geld + Punkte, aber kein Fahrverbot. Richtig oder falsch?


    Gruß und danke

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    Sehe ich das richtig?


    So steht es zumindest da.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    also nicht, da Fall 1 noch nicht rechtskräftig ist. Sehe ich das richtig? Selbst wenn jetzt also alles schief geht (ich muss für 1 und 2 gerade stehen), kann nichts passieren ausser Geld + Punkte, aber kein Fahrverbot. Richtig oder falsch?


    Teilweise falsch, zumindest nicht sofort.
    Wenn der erste Fall rechtskräftig wird musst du deinen Führerschein abgeben. Da beide vergehen innerhalb eines Jahres liegen.
    Die Jahresfrist beginnt mit wirksam werden der Strafe.
    Also bei Dir erst Fall 2 dann Fall 1 > Fahrverbot. Aber warte mal auf Timba oder Chickenhawk. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Wenn der erste Fall rechtskräftig wird musst du deinen Führerschein abgeben. Da beide vergehen innerhalb eines Jahres liegen.
    Die Jahresfrist beginnt mit wirksam werden der Strafe.
    Also bei Dir erst Fall 2 dann Fall 1 > Fahrverbot. Aber warte mal auf Timba oder Chickenhawk. :)


    Das kapiere ich nun absolut nicht. Kannst du das genauer erklären und wie sich das aus obigem Text ableitet?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Teilweise falsch, zumindest nicht sofort.
    Wenn der erste Fall rechtskräftig wird musst du deinen Führerschein abgeben. Da beide vergehen innerhalb eines Jahres liegen.
    Die Jahresfrist beginnt mit wirksam werden der Strafe.
    Also bei Dir erst Fall 2 dann Fall 1 > Fahrverbot. Aber warte mal auf Timba oder Chickenhawk. :)


    du meinst also, Fall 2 wird rechtskräftig, zwei Wochen später wird Fall 1 rechtskräfit = Führerschein weg? Es gilt nicht, wann das vergehen passiert ist UND wann es rechtskräftig wird?

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Das kapiere ich nun absolut nicht. Kannst du das genauer erklären und wie sich das aus obigem Text ableitet?


    Hast du doch selber geschrieben: er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht
    Die Rechtskraft des eines Jahres zählt bei dir Fall 2 da du gegen den ja nicht angehen wirst.
    Fall 1 wird bei Dir ja wohl erst nach Fall 2 Rechtswirksam.
    Wenn Fall 1 allerdings nicht rechtswirksam wird musst Du auch nicht zu Fuss gehen.
    Kann mich natürlich auch irren.

  • gerade habe ich noch folgendes gelesen:


    ...Rechtskraft alter Verstoss-> Tattag erneuter Verstoss


    wenn dem so ist, wäre ich raus, weil Rechtskraft alter Verstoss (wenn er überhaupt eintritt) nach dem Tattag zweiter Verstoss war


    mit Beispiel:


    1. Blitz mit 26 - 30 km/h innerorts am 01.01.2009. Bußgeldbescheid folgt und wird zB am 30.03.2009 rechtskräftig. Kein Fahrverbot.
    2. Blitz mit 26 - 30 km/h innerorts am 29.03.2009.


    -> kein Fahrverbot!


    Zitat


    Nehmen wir doch mal ein ganz brutales Beispiel für den Nachteil, den es für den Betroffenen hätte, wenn die Frist für die 2x26km/h-Regelung von Tattag zu Tattag ginge:
    A fährt fröhlich jeden Tag zur Arbeit und wird dabei jeden Tag geblitzt. Da es sich um einen unsichtbaren Blitzer (wie im z.B. Rennsteigtunnel und Richard-Strauss-Tunnel) handelt, erfährt er davon erst, als der erste Anhörungsbogen eintrifft. Bis dahin ist er aber schon 10 mal geblitzt worden, jedesmal im Bereich 26-30km/h zu schnell. Jetzt bekommt er insgesamt 9 Monate Fahrverbot.


    quelle: http://archiv.jurathek.de/showthread.php?t=112285

  • Wer hat gerufen? Als ob ich Ahnung von Verkehrsrecht hätte... ;)


    Grds. hast Du das schon richtig verstanden: Tattag 2 vor Rechtskraft Tat 1 = kein Fahrverbot und auch für Rechtskraft Tat 2 nach Rechtskraft Tat 1 = kein Fahrverbot da eben keine "neue" Tat begangen wurde.
    Was aber nicht heißt, dass man von offizieller Seite nicht doch erstmal auf die Idee kommt die ein erhöhtes Bußgeld und ein Fahrverbot reinzudrücken...

  • Möchte mich hier mit einer kurzen Frage dranhängen.


    Bin geblitzt worden. Hab das ganze dann etwas rausgezögert, was jetzt zu einem Gerichtstermin geführt hat (der im April ist).


    Nun macht es keinen Sinn dahin zu gehen. Am Ende des Tages werde ich nicht beweisen können, dass ich nicht so viel zu schnell gefahren bin, wie mir vorgeworfen wird (auch wenn das meiner Meinung nach der Fall ist).


    Bei den Beträgen um die es geht lohnt ein Anwalt nicht und ich sehe jetzt nicht ein am Ende neben der Strafe auch noch die Gerichtskosten etc. zu tragen.


    Ich möchte daher nun wohl oder übel die Strafe akzeptieren um die Gerichtsverhandlung zu vermeiden.


    Ich gehe davon aus, dass ich dies einfach dem Gericht mitteilen muss, was dann dazu führt das ich einen neuen Bußgeldbescheid erhalte?


    Falls ja, wann sollte ich dies spätestens machen? Die Verhandlung wäre wie erwähnt im (Mitte) April. Reicht es, dass Schreiben an das Gericht Mitte März abzuschicken? Ich hätte aktuell kein Problem damit die Zahlung des Bußgeldes noch etwas rauszuzögern, daher würde ich damit (wenn möglich) noch was warten.


    Danke und Gruß
    Sebastian

  • ich würde das eher schnellstmöglich machen, in der hoffnung, dass du da überhaupt noch ohne gerichtskosten rauskommst...
    ich befürchte jedoch, dass du bereits unnötig weitere kosten verursacht hast.


    daher: zahlen + schreiben an bußgeldstelle + schreiben an gericht

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