@ Dauerposter und horstie
Danke, aber zwei posts mit 2 Aussagen.
Also laufen die 3 Punkte die ich haben zwei Jahre nach Tat an oder erst 2 Jahre nach Zustellung des Bescheides?
Ich bleibe verwirrt.
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@ Dauerposter und horstie
Danke, aber zwei posts mit 2 Aussagen.
Also laufen die 3 Punkte die ich haben zwei Jahre nach Tat an oder erst 2 Jahre nach Zustellung des Bescheides?
Ich bleibe verwirrt.
Gunn So ist das immer bei den Juristen. Ich bleibe bei meiner Aussage - ist auch in § 29 Abs. 4 Nr. 3 StVG so geregelt (http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/BJNR004370909.html). Das Tattagsprinzip ist z.B. für die Frage der Rechtsfolgen der Punkte (wie Entzug der Fahrerlaubnis etc.) relevant und für die Tatsache, dass man heutzutage beim zweiten Verstoß nicht mehr durch Herauszögerung dessen Rechtskraft eine vorherige Löschung alter Punkte erreichen kann.
@B.J.Simon Die Ausgangsfrage ist ca. 3 Jahre alt und interessiert derzeit nicht mehr so wahnsinnig.
;).Deine gefühlte Unverhältnismäßigkeit kommt übrigens daher, dass es nur eine Staffelung bis 60 km/h drüber gibt. Ob Du nun mit 145 oder mit 400 durch die Baustelle fährst, ist puntetechnisch egal...
qwer640
Definitv musst Du gar nichts. Ob aber z.B. bei der Messung etwas falsch gelaufen ist etc., kann Dir ohne Akteneinsicht niemand sagen (zumal wir ja nicht mal wissen, wie die Messung erfolgt ist). Im Übrigen läuft die Verjährung ja gerade von Neuem - Du kannst ja erstmal noch wieder hoffen, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtzeitig erlassen wird.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Gunn
@ Dauerposter und horstie
Danke, aber zwei posts mit 2 Aussagen.
Also laufen die 3 Punkte die ich haben zwei Jahre nach Tat an oder erst 2 Jahre nach Zustellung des Bescheides?
Ich bleibe verwirrt.
Die Antwort von horstie ist korrekt. Die Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids zu laufen.
Ich hatte deine Fragestellung (wohl angesichts der gleichzeitigen Beantwortung von qwer640s Frage) falsch verstanden. Ich dachte du wolltest - wie qwer640 - auf das Fristende in Bezug auf einen neuen Verstoß hinaus.
Dort ist dann der Tattag des neuen Verstoßes relevant, und nicht die Rechtskraft diesbezüglich.
Zitat
Siehe mein Link, z.B. wegen der Formulierung im Anhörungsbogen der an dich geschickt wurde.
Zitat
Heisst also eigentlich, dass ich definitiv zahlen muss?!?
Definitiv nicht, aber wahrscheinlich.
Wenn der Punkt nicht deinen Führerschein gefährdet verbuch es als Lehrgeld, wenn du eine Chance auf einen erfolgreichen Widerspruch haben willst musst du einen guten Anwalt für Verkehrsrecht nehmen.
Ggf. kann der neben Formfehlern auch das Messverfahren (die Messungen der neuen Radarsäulen wurden von einigen Gerichten nicht anerkannt) oder die Richtigkeit der Messung (Fehlauslösungen, mehrere Fahrzeuge im Messbereich...) in Zweifel ziehen, aber das gibt neben möglichen Kosten auch einen erheblichen Zeitaufwand für dich (Anwaltstermine, Gerichtstermine, Schreibkram) der sich eigentlich nur bei wirklich hohen Bußgeldern oder akuter Gefahr für den Führerschein lohnt.
@all, danke fuer die Unterstützung!
Nachdem ich vor gut einem Jahr schonmal hier angefragt habe (ging um ein sehr seltsames "geblitzt" werden, was dann auch wohl nur eine Testmessung war), habe ich heute wieder ein etwas merkwürdiges Erlebnis gehabt.
Es geht um die Fuldabrücke auf der A44 vom Dreieck-Kassel-Süd in Richtung Westen. Dort ist ein Blitzer für alle Fahrspuren. Erlaubt sind 80 - ich war mit knapp 90 unterwegs...es blitzt aus dem stationären Teil heraus... ich war aber etwa 20-30m davor? Es war noch ein Motorrad vor mir - etwas schneller als ich...sah aber so aus, als wäre er schon durch. Wie geht sowas? Die Induktionsschleife kam noch :confused: Oder sind da mehrere pro Fahrspur hintereinander?
Hinweis: Es geht mir nicht um evtl. 10€ Bußgeld, sondern darum was und wie gemessen wurde?!
Kenne die Stelle nicht. Ist die Induktionsmessung, bzw. Induktion wird nie eingesetzt, das sind drei druckempfindliche Kabel, denn noch in Betrieb?
Die aktuellsten Geräte haben Lasertracking. Hiermit können mehrere Fahrzeuge gleichzeitig auf verschiedenen Positionen gemessen und anschließend eindeutig auf dem Foto zugeordnet werden.
Das wäre eine Erklärung, warum das Ding vor den "Querstreifen auf der Fahrbahn" ausglöst hat.
Die Teile sehen so aus: klick
Folgende Fragen bleiben trotzdem (wenn`s mich erwischt hat):
Wie kann das Motorrad da ungeblitzt durchfahren?
Seit wann wird in 20-30 Metern abstand fotografiert? Mir kam das sonst so vor, als wäre es knapp vor gleicher Höhe?
20-30m vor dir... das bei 90 km/h. Wenns wirklich nur 20m waren weißte warum.
Ne...verstehe ich ehrlich gesagt gerade nicht :confused: ?
Meinst du den Abstand zum Motorrad? Der war ja größer!
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