Geblitzt worden: Punkte- Strafe normal?

  • Nanu? :confused:


    Normal sollte die Owi doch bereits verjährt sein. Drei Monate minus einen Tag ist das "Stichwort".


    Oder hat sie vorher schonmal einen Bescheid, eine Anhörung oder dergleichen erhalten?

  • Danke Leute,


    SvenBln
    Ende Januar kam schon mal etwas, da war (auch nur) von 80 Euro die Rede.


    flashhawk
    korrekt, 72 nach Abzug der Toleranz.


    Hm, sieht wohl nach Warten aus...

  • In ein paar Wochen kommt dann der Brief zur Aufforderung an einem Aufbauseminar für Führerscheinanfänger teilzunehmen. Dann hat man eine gewisse Frist an dieses zu erledigen. Wenn man nicht teilnimmt, wird höchstwahrscheinlich der Führerschein nach Ablauf der Frist eingezogen.


    Der Spaß hat mich damals 300€ gekostet. :mad:

    Dr. strg. c. Guttenberg


  • Wann tritt diese Verjährung denn genau in Kraft, sprich wann muss ich nicht mehr zahlen?
    Mein Fall:
    wurde mit Firmenwagen geblitzt (nach Toleranzabzug genau 21 km/h drüber :-( ). Anhörungsbogen kam innerhalb von drei Monaten in die Firma. Hab denen innerhalb der Frist den Fahrer (=ich) als Fahrer mitgeteilt.
    Der Anhörungsbogen wurde nun mir zugestellt. Datum im Briefkopf 3 Monate + 1 Tag nach der Tat. Ist meine Tat nun verjährt?!?
    Besten Dank !

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Wie lange bzw bis wann gelten denn die 2 Jahre damit die Punkte verfallen.
    Ab Tat oder ab Rechtsgültigkeit?


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Das ist aber nicht deine Firma?


    Gunn: Beim automatischen Löschen gilt seit jeher das Tattagprinzip, nicht das Rechtskraftprinzip. Nach BVerwG mittlerweile auch beim Abbau durch Aufbauseminar.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    ... Hab denen innerhalb der Frist den Fahrer (=ich) als Fahrer mitgeteilt.
    Der Anhörungsbogen wurde nun mir zugestellt. Datum im Briefkopf 3 Monate + 1 Tag nach der Tat. Ist meine Tat nun verjährt?!?


    Verstehe ich das richtig: Dein Arbeitgeber hat gegenüber der Ordnungsbehörde dich als Fahrer benannt (oder dir den Anhörungsbogen in die Hand gedrückt und du hast ihn ausgfüllt und zurückgeschickt) und die Ordnungsbehörde hat dir jetzt einen Anhörungsbogen geschickt?
    Dann ist die Verjährung wenn kein Formfehler vorliegt unterbrochen

  • @dauerhafter, nein ist nicht meine Fa.


    NoIdea,
    Ja, persönlich hab ich den Bogen allerdings nicht ausgefüllt.
    Was wäre denn ein Formfehler, der mir zu gute käme?


    Heisst also eigentlich, dass ich definitiv zahlen muss?!? :-(

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Um mal kurz meinen Senf zur Ausgangsfrage abzuliefern:
    Ich finde 3 Punkte für Dein Vergehen deutlich zu viel. Zumindest aber relativ viel!


    Ich bin mal (angeblich*)mit 220 durch eine 80-Baustelle, das gab in Punkten gerade mal einen mehr.
    *Die "Baustelle" war ein "vergessenes" 80-Schild auf freier BAB ohne Vorwarnung (=Geschwindigkeitstrichter) und ein Polizist dazu, der das "große Geschäft" witterte. Damit bin ich zum ersten Mal im Leben zum Verkehrsrechtsanwalt und war damit letztlich sogar erfolgreich.

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