Nanu? :confused:
Normal sollte die Owi doch bereits verjährt sein. Drei Monate minus einen Tag ist das "Stichwort".
Oder hat sie vorher schonmal einen Bescheid, eine Anhörung oder dergleichen erhalten?
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Nanu? :confused:
Normal sollte die Owi doch bereits verjährt sein. Drei Monate minus einen Tag ist das "Stichwort".
Oder hat sie vorher schonmal einen Bescheid, eine Anhörung oder dergleichen erhalten?
In ein paar Wochen kommt dann der Brief zur Aufforderung an einem Aufbauseminar für Führerscheinanfänger teilzunehmen. Dann hat man eine gewisse Frist an dieses zu erledigen. Wenn man nicht teilnimmt, wird höchstwahrscheinlich der Führerschein nach Ablauf der Frist eingezogen.
Der Spaß hat mich damals 300€ gekostet. :mad:
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von khaos
Darum habe ich ja das mit der Anhörung angeordnet geschrieben.
Mal als Beispiel:
01.01. geblitzt dann währe es am 1.4. verjährt, wenn aber die Anhörung am 25.03. angeordnet wurde kann der Brief auch am 30.4. ankommen denn dann hast du die A...karte.
Wenn du aber am 1.1. geblitzt wirst und der Brief kommt am 15.4. aber die Anhörung wurde erst am 2.4. angeordnet hast du Schwein gehabt.
Wenn überhaupt etwas Aussagekraft hat dann das Datum wann der Anhörungsbogen erstellt wurde, nicht wann er bei dir eintrifft.
Auch wichtig ist das gegen den Fahrer ermittelt werden muss.
Wenn du geblitzt wirst aber dein Vater/Mutter/Bruder angeschrieben wird läuft die Verjährung gegen dich weiter und man kann sich mit einigen kleinen kniffen und "Tricks" in die Verjährung "retten" und bleibt straffrei.
Wann tritt diese Verjährung denn genau in Kraft, sprich wann muss ich nicht mehr zahlen?
Mein Fall:
wurde mit Firmenwagen geblitzt (nach Toleranzabzug genau 21 km/h drüber ). Anhörungsbogen kam innerhalb von drei Monaten in die Firma. Hab denen innerhalb der Frist den Fahrer (=ich) als Fahrer mitgeteilt.
Der Anhörungsbogen wurde nun mir zugestellt. Datum im Briefkopf 3 Monate + 1 Tag nach der Tat. Ist meine Tat nun verjährt?!?
Besten Dank !
Wie lange bzw bis wann gelten denn die 2 Jahre damit die Punkte verfallen.
Ab Tat oder ab Rechtsgültigkeit?
Gruß Gunn
@ qwer640 Aller Voraussicht nach nicht. Entscheidend für die Unterbrechung ist der Tag, an dem die Erstellung und Versendung eines Anhörungsbogens veranlasst an Dich veranlasst wurde - das geschah wohl recht offensichtlich innerhalb der 3 Monate.
Gunn Tag der rechtskraft - nachzulesen beim KBA selbst: http://www.kba.de/cln_005/nn_1…lick__inhalt.html#tilgung
ZitatOriginal geschrieben von qwer640
... Hab denen innerhalb der Frist den Fahrer (=ich) als Fahrer mitgeteilt.
Der Anhörungsbogen wurde nun mir zugestellt. Datum im Briefkopf 3 Monate + 1 Tag nach der Tat. Ist meine Tat nun verjährt?!?
Verstehe ich das richtig: Dein Arbeitgeber hat gegenüber der Ordnungsbehörde dich als Fahrer benannt (oder dir den Anhörungsbogen in die Hand gedrückt und du hast ihn ausgfüllt und zurückgeschickt) und die Ordnungsbehörde hat dir jetzt einen Anhörungsbogen geschickt?
Dann ist die Verjährung wenn kein Formfehler vorliegt unterbrochen
Um mal kurz meinen Senf zur Ausgangsfrage abzuliefern:
Ich finde 3 Punkte für Dein Vergehen deutlich zu viel. Zumindest aber relativ viel!
Ich bin mal (angeblich*)mit 220 durch eine 80-Baustelle, das gab in Punkten gerade mal einen mehr.
*Die "Baustelle" war ein "vergessenes" 80-Schild auf freier BAB ohne Vorwarnung (=Geschwindigkeitstrichter) und ein Polizist dazu, der das "große Geschäft" witterte. Damit bin ich zum ersten Mal im Leben zum Verkehrsrechtsanwalt und war damit letztlich sogar erfolgreich.
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