Ich wurde vor gut 3 Monaten in der Stadt mit ca. 80 geblitzt und immernoch kein Brief erhalten. Hat noch wer so lange warten müssen.
Geblitzt worden: Punkte- Strafe normal?
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Original geschrieben von lexo321
So ich wurde ja gefilmt und muss jetzt doch den Schein für einen Monat abgeben.Hatte da zwar widerspruch eingelegt aber das hat alles nichts genützt.
Habe jetzt eine Strafe von 250€ 3 Punkten und einem Monat Lappen weg. Und grad kommen die ersten Sonnenstrahlen und ich kann meine neue Erungenschafft weder offen noch geschlossen fahren :(.
Naja.
Ich habe bei der zuständigen Bußgeldstelle angefragt wie das mit dem hinschicken abläuft. Der meinte die zahlen nur das normale Porto will ich den Führerschein per Einschreiben wieder haben, muss ich das auch bezahlen. Ja klar nur wie? Soll ich denen 3 € mit in den Brief packen:D
Man kann doch bei der Post kein Einschreiben aufgeben was erst Wochen später verschickt wird oder?
MfG
Chris
Ich kann nur empfehlen den Schein selber per Einschreiben wegschicken. Die Beamten von der Führerscheinstelle wollten für diesen Service 15€.
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Original geschrieben von serkosum
Hat noch wer so lange warten müssen.Beschwer dich auch noch...
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Zitat
Original geschrieben von lexo321
Man kann doch bei der Post kein Einschreiben aufgeben was erst Wochen später verschickt wird oder?MfG
Chris
Moin,
das geht.
Nennt sich "Never or late send service". Meist wissen die bei der Post nichts davon. Da musst Du hartnäckig bleiben. Kostet nix außer halt dem Führerschein.
mr
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Original geschrieben von Dauerposter
Beschwer dich auch noch...Nein tue ich nicht. Wollte nur wissen, ob dieser Zeitraum vorkommen kann. Ich schreib der Stadt mal ein Brief mit meinem Kennzeichen und den Daten
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Zitat
Original geschrieben von serkosum Ich schreib der Stadt mal ein Brief mit meinem Kennzeichen und den Daten
Das meinst du jetzt nicht ernst?
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Zitat
Original geschrieben von serkosum
Nein tue ich nicht. Wollte nur wissen, ob dieser Zeitraum vorkommen kann. Ich schreib der Stadt mal ein Brief mit meinem Kennzeichen und den DatenGanz doofe Idee, denn wenn innerhalb von 3 Monaten nach vergehen keine Anhörung gegen dich angeordnet wurde ist es für dich verjährt und du hast nichts mehr zu befürchten.
Wie man überhaupt auf so eine idee kommen kann... :o :o :o -
Das war ironisch gemeint. Aber das mit der 3-monatigen Frist ist beruhigend. Danke
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Ich glaub es sind 3 Monate PLUS 1-2 Wochen.
Die reine Verjährungsfrist beträgt 3 Monate, die 1-2 Wochen können allerdings als Postlaufzeit dazukommen, was legitim ist... -
Darum habe ich ja das mit der Anhörung angeordnet geschrieben.
Mal als Beispiel:01.01. geblitzt dann währe es am 1.4. verjährt, wenn aber die Anhörung am 25.03. angeordnet wurde kann der Brief auch am 30.4. ankommen denn dann hast du die A...karte.
Wenn du aber am 1.1. geblitzt wirst und der Brief kommt am 15.4. aber die Anhörung wurde erst am 2.4. angeordnet hast du Schwein gehabt.
Wenn überhaupt etwas Aussagekraft hat dann das Datum wann der Anhörungsbogen erstellt wurde, nicht wann er bei dir eintrifft.
Auch wichtig ist das gegen den Fahrer ermittelt werden muss.
Wenn du geblitzt wirst aber dein Vater/Mutter/Bruder angeschrieben wird läuft die Verjährung gegen dich weiter und man kann sich mit einigen kleinen kniffen und "Tricks" in die Verjährung "retten" und bleibt straffrei.
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