Geblitzt worden: Punkte- Strafe normal?

  • Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    Muss das Gesicht von vorne erkennbar sein oder können die mich auch "von der Seite" identifizieren?


    Du kannst dagegen angehen, aber wenn es vor Gericht landet wird dafür evtl. ein Gutachter bestellt. Wenn der dich dann anhand bestimmter Merkmale identifizieren kann hast du Pech und musst die Gerichtskosten (Ab einer gewissen Summe sind die gedeckt.. waren auf jedenfall unter 100 €), jedoch aber auch den Gutachter bezahlen. Und dieser kostet mehrere Hundert Euro.


    Es lohnt sich also nicht. Das Risiko wäre einfach zu groß. Jedenfalls ohne Rechtschutz mit Kostenübernahme... dürfte schwer werden die zu bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711



    Dann hast du Glück gehabt, einem Arbeitskollegen hat mal damals mal 3 Sachen vorgeworden, alle drei schön auf Video dokumentiert und das hat ihm richtig weh getan, der hätte fast deswegen seinen Job verloren, weil er aufs Auto angewiesen ist. Der fährt heute vernütftig.


    Ja das mag sein, ich kenne auch einen Fall.


    er war zu schnell,
    er war am Telefonieren,
    er war nicht angeschnallt.


    Es wurdem ihm alle 3 Sachen vorgeworfen. Aber bezahlen musste er nur das zu schnell fahren, da es wohl die höchste Strafe von den 3 waren... (inkl. Punkte in Flensburg)

  • Mittlerweile gibt es "Nasenspezialisten" die anhand bestimmter Merkmale sogar "Täter" durch einen Motorradhelm identifizieren.


    Von daher ist es egal ob Du im Profil oder frontal geknippst worden bist, Du bist dran ;)

  • Hi, vielleicht hast Du Glück und Sie machen wie bei mir einen Zustellungsfehler. Mich hat ein Videowagen gefilmt mit gemessenen 103 drüber auf der Bundesautobahn, nachts um 3 Uhr! An meiner Abfahrt warteten Sie dann auf mich, weil Sie mich sonst nicht bekommen hätten. Am Ende kam dabei heraus, Zustellungsfehler, Frist abgelaufen, keinen Euro bezahlt, keine Punkte und kein Fahrverbot!
    Man kann also auch GLÜCK haben, man sollte es nur nicht 2x herausfordern! :-)


    Natürlich soll man sich an die Geschwindigkeiten halten, nicht das nun das böse Gerede wieder losgeht! :D


    Aber bei 20 Euro + - sollte man sich den Anwalt sparen! Bei mir war es gut angelegtes Geld!

  • Zitat

    Original geschrieben von Hannover1980
    Mich hat ein Videowagen gefilmt mit gemessenen 103 drüber auf der Bundesautobahn, nachts um 3 Uhr!
    ...
    Aber bei 20 Euro + - sollte man sich den Anwalt sparen! Bei mir war es gut angelegtes Geld!

    Das kann ich mir vorstellen,daß das gut angelegt war... :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • So ich wurde ja gefilmt und muss jetzt doch den Schein für einen Monat abgeben.


    Hatte da zwar widerspruch eingelegt aber das hat alles nichts genützt.


    Habe jetzt eine Strafe von 250€ 3 Punkten und einem Monat Lappen weg. Und grad kommen die ersten Sonnenstrahlen und ich kann meine neue Erungenschafft weder offen noch geschlossen fahren :(.


    Naja.


    Ich habe bei der zuständigen Bußgeldstelle angefragt wie das mit dem hinschicken abläuft. Der meinte die zahlen nur das normale Porto will ich den Führerschein per Einschreiben wieder haben, muss ich das auch bezahlen. Ja klar nur wie? Soll ich denen 3 € mit in den Brief packen:D


    Man kann doch bei der Post kein Einschreiben aufgeben was erst Wochen später verschickt wird oder?


    MfG


    Chris

  • Toi toi toi, ich mußte den Lappen noch nicht abgeben, aber mein Vater bekam den Lappen damals 2 Tage vor Ablauf des Fahrverbotes per Einschreiben vom Strassenverkehrsamt zugeschickt. Natürlich durfte er erst nach Ablauf wieder fahren.


    Solltest du den Lappen zum ersten Mal abgeben müssen, hast du nach Zustellung des Bescheides i.d.R. 4 Monate Zeit, bis zu den Führerschein abgeben mußt. Beim ersten Mal kann man den Zeitraum also z.B. noch in einen Urlaub legen.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Zitat

    Original geschrieben von lexo321
    So ich wurde ja gefilmt und muss jetzt doch den Schein für einen Monat abgeben.


    Da habe ich noch einmal nachgelesen, was überhaupt war:

    Zitat

    Original geschrieben von lexo321
    Mein Gott Privat fahr ich als Azubi einen alten Reanault Clio bei dem ist bei 130 Schluss. Nun haben ein Kumpel und ich uns jeweils mal ein Auto ausgeliehen für einen Tag und wollten halt ein bisschen Spaß haben. Hätte sicher fast jeder so gemacht wenn man vorher nur kleine Relativ langsame Autos fährt.


    Aber ich hör dann mal lieber auf ihr seid ja alle sooo anständig und zu schnell is von euch sicher auch noch nie jemand gefahren...


    War bei mir das erste mal dumm gelaufen und ja ich werde mir auch einen Anwalt nehmen um hoffentlich um das Fahrverbot drumrumzukommen.


    Und muss sagen: Da kommt eine Menge Schadenfreude hoch! Vielleicht lernst du so ja was - Geldstrafen bringen da doch eh nichts!


    Wegen des Einschreibens: Das sollte dein geringstes Problem sein. Da passiert doch eh nix.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

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