ZitatOriginal geschrieben von Braindead
Ich hatte damals definitiv zwei verschiedene Vergehen im Punktebereich die mir Gerichtsfest vorgeworfen werden konnten. Verwertet wurde nur der Geschwindigkeitsverstoß.
Dann hattest Du einfach Glück
Zwei oder mehr verschiedene Vergehen mit unterschiedlichem Tatentschluss (wie z. B. Abstand und Geschwindkeit) gelten natürlich als Tatmehrheit und können ohne Probleme getrennt bestraft werden...