Hallo zusammen,
ich möchte mich hier mal mit einer Frage dran hängen.
Folgendes Szenario:
aktueller Stand: 0 Punkte
Geblitzt mitte / ende 2012 mit 31 km/h zuviel. Liegt aktuell immer noch beim Anwalt und ist also noch nicht rechtskräftig. Verjährung steht kurz bevor, kann sich aber natürlich noch was tun.
Jetzt in 02/2013 noch mal mit 28km/h zuviel geblitzt (immer außerhalb geschlossener Ortschaften).
Wenn ich das richtig verstehe, greift das hier:
Zitat
(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
also nicht, da Fall 1 noch nicht rechtskräftig ist. Sehe ich das richtig? Selbst wenn jetzt also alles schief geht (ich muss für 1 und 2 gerade stehen), kann nichts passieren ausser Geld + Punkte, aber kein Fahrverbot. Richtig oder falsch?
Gruß und danke