Artikel bei Amazon-"Marktplatz" ersteigert. Kommt nicht an... "Pech?"

  • Hallo,


    ich habe vor längerer Zeit einen Artikel auf dem Amazon-Marktplatz erworben. Es handelte sich um eine nur 1x benutzte Tastatur- und Mauskombination von Logitech, für die ich gut 50€ hingeblättert habe (war günstiger als Amazon selbst und das Profil des Verkäufers sah gut aus).


    Bis heute habe ich kein Paket erhalten, der Verkäufer meint aber, dass das Paket schon längst angekommen sein müsse. Da dies nicht der Fall ist, will er nun einen Nachforschungsantrag stellen.


    Nun mal angenommen, die Post hat die Sendung tatsächlich verloren, bin ich dann der "Dumme"? Wie sieht es rechtlich aus und wie verhält sich Amazon im Falle eines Verlustes mir gegenüber?



    Grüße


    clio

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Nein, das Paket ist versichert (ich glaube bis 500 Eur). Sollte das Paket verloren gehen (sprich: hat die Post keinen Nachweis in Form von Unterschrift), dann kriegt der Empfänger eine bestimmte Menge Kohle. Wie das Ganze abläuft: kein Ahnung, aber da solltest du dir keine Sorgen machen, denn du wirst nicht da mit leeren Händen stehen, aber: es kann dauern bis der Fall komplett geklärt ist (seitens der Post).

    Ist das normal, dass ich immer noch arm bin???

  • Von privat oder von einem Händler gekauft?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Weiß ich gar nicht genau.


    Da die Ware 1x benutzt war, gehe ich davon aus, dass der Verkäufer PRIVAT verkauft. Finde beim Amazon - Marktplatz keine Infos darüber.


    Ob das Paket versicher verschickt wurde oder als Päckchen, weiß ich auch nicht. Eine Sendeverfolgungsnummer hat mir der Verkäufer jedenfalls bis jetzt nicht mitgeteilt :(

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Wieso liest Du Dir nicht einfach die entsprechenden Hilfeseiten bei Amazon durch? Dort steht alles haarklein niedergeschrieben: Klick.


    Kurz gesagt: Wenn Du entsprechend Beschwerde bei Amazon einreichst, wird Amazon den Käufer nach der Trackingnummer fragen. Spätestens dann wird klar, ob das Paket verschickt wurde oder nicht. Falls nicht, bekommst Du von Amazon Dein Geld zurück, und Amazon holt sich seinerseits das Geld vom Verkäufer.


    Dieses System ist, wie ich kürzlich am eigenen Leibe feststellen durfte, noch viel verkäuferfeindlicher als PayPal - aber das schreibe ich gleich mal in einen eigenen Thread... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Gezahlt habe ich per KK.


    Einfach zurückbuchen ist aber wahrscheinlich nicht richtig, da AMAZON das Geld ja abbucht, nicht der VK selbst.

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Zitat

    Original geschrieben von soundboxen
    Wie hast du bezahlt, falls mit lastschrifteinzug, kannst du zur bank gehn und das geld von verkäufer wiederholen.


    Dummer Vorschlag. Ohne Rechtsgrundlage wäre das nicht zu empfehlen und könnte nur weitere unnütze Kosten verursachen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Dummer Vorschlag. Ohne Rechtsgrundlage wäre das nicht zu empfehlen und könnte nur weitere unnütze Kosten verursachen.



    Die Rechtsgrundlage ist vorhanden.
    Ware nicht erhalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von cold_case
    Die Rechtsgrundlage ist vorhanden.
    Ware nicht erhalten.


    Da irrst Du.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!