Bei einem Bekannten hat in dessen gemieteter Wohnung der Badventilator (ist in der Wand eingebaut und mit dem Licht gekoppelt) das Zeitliche gesegnet.
Dazu habe ich zwei Fragen:
1.) Würdet ihr einen Badventilator als typisches dem erhöhten Verschleiß durch die Nutzung des Mieters ausgesetztes Bauteil einstufen (wie etwa Lichtschalter, WC-Spülung), so dass die Kleinreparaturenregelung im Mietvertrag zu Lasten des Mieters anwendbar ist?
2.) Mit wieviel muss man für einen Austausch eines solchen Ventilators durch einen Elektriker in ungefähr rechnen? Heute war kein Betrieb mehr erreichbar.