Schaden durch den Streik der Üstra

  • Hallo,


    am vergangenen Dienstag hat die Üstra (Betreiber der Straßenbahn in Hannover; http://www.uestra.de) in der Zeit zwischen 7 und 10 Uhr morgens gestreikt.


    Wie jeden Morgen habe ich auch diesen Tag um 7 Uhr meine Wohnung in Hodenhagen verlassen und bin mit der Regionalbahn zum Hauptbahnhof in Hannover gefahren - Ankunft 8:15 -, weil ich nichts von dem Streik wusste.


    Nun war ich also auf dem Hauptbahnhof und wollte mit der Straßenbahn zu meiner Ausbildungsstätte in der Vahrenwalder Straße fahren - doch Pustekuchen!


    Mich hat ein breitgrinsender Mitarbeiter der Üstra empfangen und mir freundlicherweise mitgeteilt, dass in der Zeit zwischen 7 und 10 Uhr keine Straßenbahnen fahren.


    Ich habe daraufhin sofort bei meiner Ausbildungsleiterin angerufen und ihr mittgeteilt, dass ich aufgrund des Streiks frühestens um etwa 10:30 anfangen kann zu arbeiten.


    Meine Kernarbeitszeit beginnt jedoch schon um 09:00, sodass mir der Vorschlag gemacht wurde, entweder mit dem Taxi (auf meine Kosten!) zu fahren, zu Fuß zu gehen (Dauer etwa eine 3/4 Stunde, bei vereisten Bürgersteigen auch nicht so unbedingt zu empfehlen) oder einen Tag Urlaub zu nehmen.


    Mir blieb somit nichts anderes übrig, als mir einen Tag Urlaub zu nehmen und wieder nach Hause zu fahren.


    Mein Problem ist, dass ich den Jahresurlaub für 2002 schon komplett verplant habe und ein "Vorgriff" auf das nächste Jahr nicht möglich ist.


    Also muss ich morgen zur Arbeit fahren, obwohl ich eigentlich Urlaub habe.


    Ebenso problematisch ist, dass ich mir für Morgen eine Einzahlfahrkarte für die Hinn- und Rückfahrt kaufen muss, weil meine Wochenkarten abgelaufen sind!


    Preis: 16 EUR bis zum Hbf. + 4,20 für die Fahrt mit der Üstra = 20,20 EUR - das ist mehr als ich für einen Tag Arbeit bekomme!


    Nun meine Frage:


    Kann ich mir evtl. die unmittelbar durch den Streik entstandenen Kosten (20,20 EUR) von der Üstra zurückerstatten lassen?


    Oder darf ich morgen ohne Fahrschein mit der Stadtbahn fahren?

  • Wenn dann aus Kulanz, Ansprüche hast Du bei einem Streik gegen niemanden und auch die bestreikten Betriebe haben ja in den AGB Klauseln zu dem Thema oder es ist unter "Höhere Gewalt" anzusiedeln.


    Man würde ja die Betriebe doppelt schädigen, wenn man dann auch noch Regreßansprüche gegen sie hätte!

  • Ist aber auch eine "unkulante" Firma. Die hätten doch genauso gut sagen können: gut, dann fängt ihre heutige Arbeitsaufnahme an wenn Sie hier sind (ca. 10.30 Uhr) und sie hängen die "verlorene" Zeit hinten dran.
    Das ein Streik höhere Gewalt ist, sollte auch der Arbeitgeber ein wenig einsehen.

  • Besonders bei einem Auszubildenden, der ja sowieso einen kaum nennenswerten Stundenlohn bekommt. Der Betrieb sollte eigentlich froh über die billige Arbeitskraft sein, den deutschen Gesetzen sei dank.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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