Laminat vom Vormieter übernehmen?

  • Meine Erfahrung, Empfehlung wäre...... ein Boden zu nutzen der von der Gesellschaft als genemigt und übernommen wurde!


    Die Gesellschaft alleine ist dafür verantwortlich das ein Boden in der Wohnung ist, der für jeden Mieter nutzbar u. zumutbar ist.... und das ist "EIGENTLICH" nur ein Boden der nass zu wischen ist !!!!


    Ein Vermieter muss, wenn er eine Wohnung mit Teppich nur vermietet, soviel beachten wie Tierhaltung ( auch Kleinvieh wie Vögel, Katz und Hamster machen Mist ) oder Lebensumstände wie Kinder, ziehen die Mieter Ihre Schuhe vor der Wohnungsstür aus im Winter und und und..... !



    Ich als Mieter würde also auf einen Laminat/PVC Boden bestehen, weil es Hygienischer und sauberer ist !


    Wenn übrigens in einem Raum ( sagen wir mal Wohnzimmer) Teppichboden vom Vermieter verlegt wurde und der Mieter ein Glas Rotwein ausversehen verschüttet und der Fleck ist nicht mehr entfernbar..... muss er übrigens nicht den Teppichboden ersetzen !!!!!!! Egal ob er nun 1 Jahr oder 10 Jahre darin wohnt - mutwillge Zerstörung natürlich abgesehen !


    Da nutzt auch der Satz nichts der im Vertrag steht.... denn ausser der normalen Abnutzung hat der Mensch (Mieter) auch anrecht von "ganz normalen und alltäglichen" Geschehnissen!
    Und das mal ein Glas Saft aus der hand rutscht.... ist Menschlich!

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Haftung fuer Teppichboden durch den Vermieter?


    Zitat

    Original geschrieben von elena661
    ...
    Wenn übrigens in einem Raum ( sagen wir mal Wohnzimmer) Teppichboden vom Vermieter verlegt wurde und der Mieter ein Glas Rotwein ausversehen verschüttet und der Fleck ist nicht mehr entfernbar..... muss er übrigens nicht den Teppichboden ersetzen !!!!!!! ...


    Bei soviel Ausrufezeichen stimmt diese Aussage entweder, weil sie ex cathedra verkündet oder höchstinstanzlich durch die Judikative bestätigt wurde. Hast Du diesbezüglich nähere Hinweise. Zumindest fürs Letztere, da ich nicht immer sicher sein kann, dass der Vermieter über jeden Zweifel erhaben ein frommer Katholik ist ;-)


    Ciao

  • Ja in der Wohnung meiner Nichte vor 1 Jahr.
    Sie lebte dort mit Ihrem Verlobten 5 Jahre drin und als sie sich trennten und auszogen, wollte der Vermieter für den Teppichboden im Flur (!) Ersatz haben weil dieser durch Schmutzflecken unansehnlich war!


    Da sie aber im Mieterschutzbund ist und sich dort dann auch erkundigte, bekam sie die Bestädigung das sie nicht ein Cent zahlen muss.


    Der Vermieter muss die Grundausstattung ( dazu zählt der Bodenbelag, Heizkörper, Fenster etc... ) so gestalten, das der Mieter nach seinen Gewohnheiten leben kann.... natürlich ist aber hier auch mutwillge Zerstörung von dem normalen Geschehen zu unterscheiden!
    Wer also im Flur o. Wohnraum Teppich verlegt, muss damit rechnen!


    Am besten ist immer beim Mieterschutzbund sich zu erkundigen oder nachfragen, wenn man bedenken hat.

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  • Man man man. Warum immer so schwierig?


    Wenn euch der Boden gefällt, dann behaltet ihn und bleibt da wohnen bis ihr rausgetragen werdet oder wenn ihr vorher raus wollt, sucht ihr euch halt einen Nachmieter der diesen übernimmt. Ende, aus :D :top:


    Wo bei, Laminat raus, elektrische Bodenheizung rein und Fliesen drüber hat auch was :p

  • Zitat

    Original geschrieben von elena661
    Die Gesellschaft alleine ist dafür verantwortlich das ein Boden in der Wohnung ist, der für jeden Mieter nutzbar u. zumutbar ist.... und das ist "EIGENTLICH" nur ein Boden der nass zu wischen ist !!!!
    ...
    Wenn übrigens in einem Raum ( sagen wir mal Wohnzimmer) Teppichboden vom Vermieter verlegt wurde und der Mieter ein Glas Rotwein ausversehen verschüttet und der Fleck ist nicht mehr entfernbar..... muss er übrigens nicht den Teppichboden ersetzen !!!!!!! Egal ob er nun 1 Jahr oder 10 Jahre darin wohnt - mutwillge Zerstörung natürlich abgesehen !
    ...


    Na du lehnst dich ja richtig weit aus dem Fenster. Wie kommst du zu diesen Ideen? Entweder du gehst mal auf den wirklich passenden Beitrag von dominiks ein oder du schreibst drüber "Ich bin der Meinung, daß...". Das Beispiel von deiner Nichte ist sicher kein Beleg für deine Aussagen.

  • Es geht wirklich darum, wie es gehandhabt wird bei einem Teppichboden in einer Mietwohnung !
    Ich lehne mich auch nicht so weit aus dem Fenster, sondern berichte aus einem Familieren Fall und aus dem Schreiben was dem Vermieter mit den ganzen § und deren Auszüge zugesand wurde.


    Aber........


    ......darum auch der letzter SATZ ...." Am besten ist immer beim Mieterschutzbund sich zu erkundigen oder nachfragen, wenn man bedenken hat. " !



    Denn ich verstehe was Du meinst.... habe hier schon einiges mit bekommen, wie unterschiedlich die selben Situationen/Fälle gehand habt b.z.w. geschildert werden.


    Immer dazu schreiben ..."hier in BW" muss man dann nicht, denn der Hinweis auf "selbst nachfragen" wurde ja "extra" mitgeschrieben ! :)


    So langsam lerne ich geweisse Dinge zu beachten.... hab es nur noch nicht geschafft - das mich auch jeder so versteht :D:D:D !
    Kommt bestimmt aber auch noch bei mir ;)

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  • elena661


    Ich glaube nicht, daß du mich verstanden hast: Du stellst hier Thesen in den Raum ohne diese zu belegen. Dein Beispiel mit dem Rotweinglas ist so allgemein formuliert "sehr überraschend". Wenn du fremdes Eigentum beschädigst mußt du grundsätzlich auch dafür aufkommen. Eine normale Abnutzung stellt dabei aber meist keinen Schaden dar. Zudem geht die Rechtsprechung von einer begrenzten Lebensdauer eines Teppichs in einer Mietwohnung aus. Das mit der Präferenz von Laminat ist mir neu.


    Also nochmal: Kannst du das jetzt belegen oder nicht?

  • Jepp kann/könnte ich..... aber nicht indem ich Dir hier Brief und deren Ergebnisse Kopiere sondern in dem ich Dir einfach sage..... geh zum Mieterschutzbund !!!!


    Zudem..... ich finde es manchmal unmöglich das man hier von einigen Leute jedesmal als Lügner , Märchenerzähler und sonstiges hingestellt wird.


    Nocheinmal..... es kann sich jeder selbst erkundigen !!!
    Ich weiss nicht wie bei Euch die Preise als Mitglied sind, aber es kostet nicht die Welt und erspart nicht nur ärger.... sondern auch manchmal Zeit die man ausgibt wenn man im Internet nach Antworten auf seine Frage sucht.


    Und.... aber auch ohne Mitglied sein zu müssen, bekommst Du einige Fragen beantwortet. Geh Dich doch einfach selbst dort erkundigen !!!!!

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  • Okay, du möchtest also meine Frage nicht beantworten, dabei habe ich mir doch jetzt viel Mühe gegeben. :mad: Was soll dieses Geschreie mit dem Mieterschutzbund? Glaubst du, daß die Wahrheiten haben, die sonst keiner kennt?


    Deine überzogene Art zu diskutieren finde ich ziemlich unverschämt: Versuchst du mir hier was in den Mund zu legen? Ich bin bislang vollkommen sachlich geblieben und habe nur um Belege gebeten, denn ich lerne auch gerne dazu. Solltest du daran Zweifel haben kannst meine Beiträge ja nochmal lesen.

  • Weil einfach einfach einfach ist:


    Die Wohnung wurde dir mit Laminat vermietet.
    Wenn Du ausziehst, hast Du sie so zurückzugeben, wie Du sie bekommen hast: also mit Laminat. Jedenfalls dann, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.


    Punkt.


    Der Rechtsschutzversicherungs-Anwalt soll sich eine Putzstelle suchen. Eine zusätzliche nachträgliche Vereinbarung ist überflüssig wie ein Kropf. Wozu Wirbel machen, wo doch eh alles klar ist?

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