Laminat vom Vormieter übernehmen?

  • Hallo,


    wir ziehen bald in eine Wohnung, wo der Vormieter eigenständig Laminat verlegt hat. Laut Hausgesellschaft ist sonst Teppich Standard.


    Nun haben wir uns erkundigt, und uns wurde gesagt, wenn wir das Laminat nicht haben möchten, müsste der Vormieter es rausreissen und auf eigene Kosten Teppich verlegen.


    Wir möchten aber das Laminat gern so übernehmen.


    Wie ist es denn, wenn wir irgendwann ausziehen werden? Kann dann der Nachmieter dann zu uns sagen, dass wir das Laminat durch Teppich ersetzen müssen?


    Blicke da nicht so recht durch...


    Für Hilfe wäre ich Euch dankbar!


    Lars

  • Zitat

    Wie ist es denn, wenn wir irgendwann ausziehen werden? Kann dann der Nachmieter dann zu uns sagen, dass wir das Laminat durch Teppich ersetzen müssen?



    Zitat

    [...] und uns wurde gesagt, wenn wir das Laminat nicht haben möchten, müsste der Vormieter es rausreissen und auf eigene Kosten Teppich verlegen.


    ;)

  • Ein Gespräch mit dem Vermieter und eine Vereinbarung dazu im Mietvertrag könnte hilfreich sein.


    Ihr könntet anbieten, dass das Laminat drin bleibt und vom Vermieter in Besitz genommen wird. Damit gehört dann das Laminat zur Wohnung und bleibt da.


    Kann natürlich gut sein, dass der Vermieter da wenig Lust drauf hat .. ;)

    Mit Grüßen ...

  • Re: Laminat vom Vormieter übernehmen?


    Zitat

    Original geschrieben von lars1509
    Nun haben wir uns erkundigt, und uns wurde gesagt, wenn wir das Laminat nicht haben möchten, müsste der Vormieter es rausreissen und auf eigene Kosten Teppich verlegen.


    Wo denn erkundigt?


    Alper hat die Frage ansonsten ja schon beantwortet: Der Regelfall ist eine Vereinbarung, daß ihr mit Übernahme des Laminats (etc.) auch die Pflichten des Vormieters übernehmt.

  • Ein Gespräch mit Vermieter und Vormieter ist immer hilfreich. Dann kannst Du besser entscheiden. Aber im Prinzip ist es aus meiner Sicht von einigen Dingen abhängig, ob überhaupt hierüber gesprochen werden sollte. Wenn Du länger in der Wohnung wohnst und das Laminat eher schon in gewissen Mass Abnutzungen hat, dann ist eine Teppichverlegung zum Auszug finanziell nicht so teuer. Andererseits ist allgemein auch bei nachfolgenden Mietern (nach Euch) immer ein gut verlegtes Laminat eine Wertsteigerung für die Wohnung. So sollte eigentlich der Vermieter das Laminat doch besser geschenkt übernehmen. Frag ihn mal. Und dann ab damit in die Nebenvereinbarungen und gut alles Schäden in der Wohnung aufschreiben und unterzeichnet zu den Akten legen. Vorsicht ist besser als Nachsicht.

  • Wenn Du sagst Teppich ist normalerweise Standard.... ist das "dieser" Teppich der nur zu saugen ist ?
    Eigentlich ist PVC, Laminat, Holz..... also alles was man nass wischen kann, in einer Wohnung Standard - vor allem wenn die Wohnung von einer Hausgesellschaft vermietet wird.

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Zitat

    Original geschrieben von Ochsenkopf
    Bitte erklären: "Regelfall" :confused:


    Naja, letztlich kann man das regeln, wie man will. Aber zweckmäßigerweise ist das die einzig sinnvolle Vereinbarung.



    Zitat

    Original geschrieben von elena661
    Eigentlich ist PVC, Laminat, Holz..... also alles was man nass wischen kann, in einer Wohnung Standard - vor allem wenn die Wohnung von einer Hausgesellschaft vermietet wird.


    So ist es. Deswegen nochmal die Frage an den Threadersteller: Woher hast die Auskunft mit dem Teppich?

  • die Info mit dem Teppich hat mir der zuständige Mitarbeiter der Wohnungsbaugesellschaft gegeben.


    Dieser sagte mir halt auch, dass wir das Laminat nicht übernehmen müssen, wenn der Vormieter dafür Ablöse haben möchte.


    Der Vormieter möchte nun nichts dafür haben, deswegen würden wir gern das Laminat übernehmen.


    Hätten wir nun gesagt, wir möchten Teppich haben, hätte der Vormieter sein Laminat rausreissen müssen und auf eigene Kosten Teppich verlegen müssen. Laut Info vom o.g. Herren.


    Hab eben mal über meine Rechtschutzversicherung mit einem Anwalt gesprochen. Dieser meinte, mann sollte möglichst im Vertrag festhalten, dass man die Wohnung mit Laminat übernimmt und später auch so wieder abgibt.


    Nun spreche ich mal noch mal mit der Gesellschaft, da der Vertrag schon unterschrieben ist. Vielleicht kann man das ja alles im Übergabeprotokoll vereinbaren.

  • Also Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter für den Bodenbelag verantwortlich ist. D.h. wenn eine Wohnung mit Teppich vermietet wird, muss der Vermieter auch die durch Abnutzung entstandenen Schäden reparieren. Ich glaube bei Teppichboden muss der Vermieter theoretisch ca. alle 7-10 Jahre den Teppichboden komplett auswechseln.
    Nur bei Selbstverschulden muss der Mieter die Reparatur zahlen (z.B. Brandlöcher) bzw. bei Tausch den Zeitwert.
    Die Information, dass also euer Vormieter auf eigene Kosten den neuen Teppich zahlen muss, halte ich nicht für korrekt. Er müsste allenfalls den Zeitwert bezahlen- den Rest der Vermeiter.



    Wenn ihr die Wohnung also "wie gesehen" übernehmt und im Vertrag nicht explizit "Teppichboden" steht, dann kann IMHO es euch egal sein, dann muss der Vermieter die Abnutzung des Bodenbelags bezahlen- in dem Fall das Laminat. Könnt ihr ja eigentlich nicht wissen wer das Laminat verlegt hat.


    Ich würde mich mal genau erkundigen wann der Vermieter das letze Mal den Bodenbelag gewechselt hat. Wenn das (incl eurer "Mindest" mietdauer) über 7 Jahre her ist, dann muss der Vermieter nach euch eh den Teppich wechseln. Könnte höchstens sein, dass er euch dann dazu verpflichtet das Laminat auf eure Kosten zu entfernen und zu entsorgen- er dann dafür den neuen Teppich bezahlt.


    Es kommt ein bisschen auf das Datum des letzen Teppichs/ auf die Wohndauer eurer Vormieter an, dann ist es für den Vermieter ein Rechenspiel:
    Bsp. Wohnung vor Einzug eurer Vormieter mit neuem Teppich renoviert, nach 3 Jahren reißt der Mieter den Teppich raus und macht Laminat rein, 3 Jahre später zieht er aus. Nun könnte man sagen, der alte Teppich wäre erst in 1 Jahr zu wechseln, neuer Teppich muss her -->Mieter zahlt Zeitwert also vereinfacht 1/7(+Entsorgung des Laminats) Vermieter 6/7.


    Dann wäre der Teppich neu und er Vermieter hätte 7 Jahre ruhe. Wenn nun ihr als Nachmieter kommt und sagt wir übernehmen das Laminat "auf eigenes Risiko" und bleibt 7 Jahre, dann hat sich der Vermieter die 6/7 komplett gespart, und startet dann wieder regulär in einen neuen Zyklus, weil er nach euch wieder einen neuen Teppich verlegen lassen muss/müsste.
    Bleibt ihr aber nur 1 Jahr oder weniger, dann zahlt er drauf (weil der Vormieter ja 1/7 gezahlt hätte)


    Evtl kann man unter diesem Gesichtspunkt mit dem Vermieter eben einen "Kuhhandel" abschließen- er lässt das Laminat, ihr könnt euch frühestens in X Jahren/bzw bei Auszug einen neuen Teppich legen lassen- für Schäden/Reparaturen am Laminat kommt er nicht auf, und bei Auszug kann er verlangen das ihr zumindest das Laminat beseitigt&entsorgt, so dass der Teppichverleger gleich loslegen kann.
    Theoretisch könntet ihr sogar von euerem Vormieter was verlangen, da er dann weder den Zeitwert des Teppichs noch die Laminatentsorgung zahlt.


    Sowas würde ich aber vorher mit Anwalt/ Mieterverein abklären wie man das macht/bzw wie da die genauen Vorschriften und Renovierungszyklen sind.

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