Jo, aber auch nur, weil sie es anders nicht geregelt bekommen. Bei BildMOBILE / AllMobile wurde mir das schon verweigert. Ist halt so ...
BildMobil - 10 Cent in alle Netze
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Re: Re: Karte abgeschaltet und Guthaben einbehalten.
ZitatOriginal geschrieben von Personal Jesus
Die durch die eigenen AGB gestützte Rechtsauffassung von BILD (und auch vielen anderen) ist, dass du die SIM für EUR 9,95 kaufst und dir ein Guthaben von EUR 5,- eingerichtet wird. Du zahlst offiziell nicht EUR 4,95 für die SIM und EUR 5,- für das Guthaben. Dieses Startguthaben wird nach AGB nicht ausgezahlt. Ausgezahlt wird m.W. immer nur das Guthaben, dass du selbst aufgeladen hast. Das STARTguthaben zählt eben nicht dazu.Nach meinem Rechtsempfinden ist das so korrekt, aber das will ja nichts heißen ... und du willst es wohl auch nicht hören.
Naja, irgendwelche AGB's müssen nicht unbedingt geltendem Recht entsprechen.
Mit wurde zunächst die Auszahlung per Mail zugesichert und dann wg. Startguthaben verweigert. Da komme ich mir vera..... vor. :flop:
Mittlerweile wurde die Auszahlung erneut mit Hinweis auf die AGB abgelehnt. :flop:
Bildmobil hätte mir zumindest das Guthaben auf eine andere (noch) aktive Karte umbuchen können. Anscheinend ist Bildmobil an Kunden kaum interessiert. Ich werde diesen Schrott ganz bestimmt nicht mehr kaufen. :flop:ZitatOriginal geschrieben von NeroC
Vodafone zahlt, wie ich es mehrfach in der Vergangenheit erlebt habe, selbst das Startguthaben aus. Es waren Simkarten, die ich für umsonst bekommen hatte.Das war bei mir auch so. vodafone hat hier einen guten Service. :top:
Deshalb nutze ich seit mehreren Jahren hauptsächlich eine CallYa Karte ohne Guthaben, um erreichbar zu sein. Dennoch verdient vodafone etwas an meiner Karte, denn ich werde öfters angerufen (IC-Gebühren) und rufe selbst die 0800-er Nummer der Sparda Bank öfters an.
Zum Anrufen nutze ich meist die Gratiskarten, die hier im Forum immer wieder angeboten werden. -
Re: Re: Karte abgeschaltet und Guthaben einbehalten.
ZitatOriginal geschrieben von Personal Jesus
..Nach meinem Rechtsempfinden ist das so korrekt, ...Das seh ich genauso. Bei der Bestellung kauft man die SIM-Karte mit einer Art Anschlußpreis, das Startguthaben ist eine kostenlose Dreingabe des Anbieters. Ich denke, damit wird man also auch vor Gericht relativ schlechte Chancen haben, das Startguthaben ausbezahlt zu bekommen.
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Re: Re: Re: Karte abgeschaltet und Guthaben einbehalten.
Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von GigaTom
Bei der Bestellung kauft man die SIM-Karte mit einer Art Anschlußpreis, das Startguthaben ist eine kostenlose Dreingabe des Anbieters.merkwürdige Argumentation.
Der Kunde bezahlt 9.95 für die SIM und 5 Euro Guthaben. Bleiben 4.95 für die SIM und ihre Freischaltung, da reicht locker aus um kostendeckend zu sein, und das Guthaben wurde natürlich gekauft.
Gruß, Wolfgang
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Re: Karte abgeschaltet und Guthaben einbehalten.
ZitatOriginal geschrieben von wgot
Der Kunde bezahlt 9.95 für die SIM und 5 Euro Guthaben. Bleiben 4.95 für die SIM und ihre Freischaltung, da reicht locker aus um kostendeckend zu sein, und das Guthaben wurde natürlich gekauft.Ein Blick auf die aktuelle BILDmobil Preisliste widerlegt mein Rechtsempfinden, weil dort ausdrücklich steht:
Starterset, einmalig 9,95 €
(bestehend aus 5,00 € Startguthaben und 4,95 € Anschlussgebühr) -
Es geht hier also um einen Streitwert von 5,- Euro? Ok, es geht um's Prinzip, aber meint ihr nicht, dass man mal die Kirche im Dorf lassen sollte? Die Zeit, die hier aufgewendet wird, um darüber zu diskutieren, kann man besser arbeiten gehen. Da werden dann wohl mehr als nur 5,- Euro bei rumkommen.
Mittlerweile gibt es ja auch eine große Anzahl an Discountern, zu denen man wechseln kann, wenn einem der bisherige auf den Sack geht. Kokurrenz belebt doch das Geschäft. Rein vom Preis und vom Netz her gibt es ja mittlerweile 9 Cent-Alternativen im Vodafone-Netz.Gruß herold
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Die AGB lauten:
"6.7 Nach der Kündigung wird ein eventuell vorhandenes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet, wenn der Kunde sich im Wege eines schriftlichen Antrags als Berechtigter legitimiert. Eine Erstattung erfolgt nicht, soweit das Restguthaben auf einem bei Kauf der SIM-Karte gewährten Startguthaben beruht." -
Re: Re: Re: Re: Karte abgeschaltet und Guthaben einbehalten.
ZitatOriginal geschrieben von wgot
Hallo,merkwürdige Argumentation.
Der Kunde bezahlt 9.95 für die SIM und 5 Euro Guthaben. Bleiben 4.95 für die SIM und ihre Freischaltung, da reicht locker aus um kostendeckend zu sein, und das Guthaben wurde natürlich gekauft.
Gruß, Wolfgang
Was ist daran merkwürdig? Bei Abschluß eines Postpaidvertrages werden in den meisten Fällen 25 Euro AG berechnet - und das ohne Startguthaben.
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Zitat
Original geschrieben von juerglein
Die AGB lauten:
"6.7 Nach der Kündigung wird ein eventuell vorhandenes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet, wenn der Kunde sich im Wege eines schriftlichen Antrags als Berechtigter legitimiert. Eine Erstattung erfolgt nicht, soweit das Restguthaben auf einem bei Kauf der SIM-Karte gewährten Startguthaben beruht."Ich verstehe die Aufregung über die Nichtauszahlung des Startguthabens nicht.
Wie man oben sieht, steht es genau so in den AGB. Wer sich eine Bildmobil- SIM gekauft hat, hat die AGB akzeptiert und damit auch, dass das Startguthaben nicht zurückerstattet wird. (Oder wurden die AGB irgendwann verändert?)Wem die Nicht- Rückerstattung nicht passt, muss eben auf den Kauf von Bildmobil verzichten.
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Zitat
Original geschrieben von ElaHü
Ich verstehe die Aufregung über die Nichtauszahlung des Startguthabens nicht.
Wie man oben sieht, steht es genau so in den AGB. Wer sich eine Bildmobil- SIM gekauft hat, hat die AGB akzeptiert und damit auch, dass das Startguthaben nicht zurückerstattet wird. (Oder wurden die AGB irgendwann verändert?)Wem die Nicht- Rückerstattung nicht passt, muss eben auf den Kauf von Bildmobil verzichten.
Die Frage ist, ob diese AGB's so rechtlich haltbar sind, oder ob der Kunde "unangemessen benachteiligt" wird. Ich werde wegen knapp 5,-€ sicherlich keinen Rechtsstreit führen. Dennoch halte ich das Verhalten von Bildmobil für rechtswidrig, denn mir wurde in einer Mail Anfang Jan. 2010 bestätigt, dass mein Restguthaben ausgezahlt wird. Auf dieses Argument wurde von Bildmobil in der letzten Antwortmail nicht eingegangen. Da fühle ich mich schon etwas vera.... :flop:
Bestimmt werde ich mir keine Bildmobilkarte mehr kaufen, denn es gibt auch andere Anbieter, die sich bemühen, den Kunden zu halten. Bildmobil hat anscheinend zu viele Kunden.
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