Kündigung von Seiten 1&1!

  • Guten Morgen!


    Ich habe glaube ich ein Problem .. und zwar habe ich 1&1 vor knapp einem Monat die Einzugsermächtigung entzogen (gab öfters Probs mit meinem Konto etc.). Daraufhin wurde ich von 1&1 angeschrieben, dass Sie da Sie nicht mehr von einer regelmäßigen Zahlung ausgehen könnten mir dann den Vertrag kündigen müssten.
    Darauhin habe ich (bin bereits seit 2000 1&1 Kunde!) Sie halt darauf hingewiesen, dass es noch nie Probleme gab, und das ich mich logischerweise auch Verpflichten würde alles entsprechend der Fristen zu bezahlen.
    Heute kam die Kündigung für alle Pakete die ich bei 1&1 habe.



    Darauhfin habe ich mit jetzt mal näher mit deren AGB beschäftigt (habe leider nur die von diesem Monat gefunden :(. Meine letzte Vertragsverlängerung war im Januar 07 (, hat die vllt jemand?).


    Aktuelle AGB:

    Zitat

    Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.



    bedeutet das, dass ich 75% der restlichen Beträge an 1&1 zahlen müsste?
    Dürfen die das überhaupt?
    Bitte um Hilfe -.-


    Vielen Dank schonmal im Vorraus


    Harris

  • Benutz doch bitte QUOTE anstatt CODE, dann kann man es auch lesen ;)

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Zitat

    Daraufhin wurde ich von 1&1 angeschrieben, dass Sie da Sie nicht mehr von einer regelmäßigen Zahlung ausgehen könnten mir dann den Vertrag kündigen müssten.


    Ob 1und1 meint zu wissen, daß du in Zukunft nicht mehr zahlen wirst oder das ein Tsunami Sylt versenken wird...ist kein wichtiger Grund und rechtlich völlig belanglos.


    Hast du ansonsten alle Rechnungen bisher bezahlt? Wenn ja, sehe ich da kein Problem.


    Auf der Argumentationsbasis könntest du nämlich genauso gut kündigen. Da du nicht mehr von einer einwandfreien Belieferung ausgehen kannst, musst du 1und1 leider kündigen und die Kosten für einen Anbieterwechsel auferlegen, falls 1und1 nicht nachweisen kann, daß für den Anbieterwechsel niedrigere Kosten entstehen.


    Zitat

    falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.


    Wenn du bisher alle Rechnungen bezahlt hast, dann ist das der Nachweis. Würde 1und1 dir ne Rechnung schicken, ist davon auszugehen, daß du zahlst. Da 1und1 nichtmal die Rechnungsstellung verändern muss, entsteht ihr kein Schaden durch dich.


    Der vermeintliche Schaden entsteht durch die Kündigung seitens 1und1. Der Schadensverursacher muss zahlen, ergo 1und1.


    Nimm dir im Falle einer Forderung nen Anwalt.

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Ob 1und1 meint zu wissen, daß du in Zukunft nicht mehr zahlen wirst oder das ein Tsunami Sylt versenken wird...ist kein wichtiger Grund und rechtlich völlig belanglos.

    Die Begründung klingt lustig, richtig. Wer weiß, ob die wirklich so gefallen ist.


    Schriftlich liegt ja wohl nur
    "...nach Überprüfung Ihrer Kundendatei können wir verzeichnen, dass Sie uns bislang keine neue Einzugsermächtigung erteilt haben. Ein Widerruf der erteilten Einzugsermächtigung hat leider zur Folge, dass die 1&1 Internet-Dienstleistungen eingestellt bzw. gekündigt werden. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie zu beachten, dass das Lastschrifteneinzugsverfahren als ein zwingender Vertragsbestandteil aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgeht...."
    vor. Und das ist nun einmal so.


    Zitat

    Hast du ansonsten alle Rechnungen bisher bezahlt? Wenn ja, sehe ich da kein Problem.

    Ich schon. Siehe oben, die Einzugsermächtigung ist zwingend Vertragsbestandteil.


    Zitat

    Auf der Argumentationsbasis könntest du nämlich genauso gut kündigen. Da du nicht mehr von einer einwandfreien Belieferung ausgehen kannst, musst du 1und1 leider kündigen und die Kosten für einen Anbieterwechsel auferlegen, falls 1und1 nicht nachweisen kann, daß für den Anbieterwechsel niedrigere Kosten entstehen.

    Schwachfug.


    Zitat

    Wenn du bisher alle Rechnungen bezahlt hast, dann ist das der Nachweis. Würde 1und1 dir ne Rechnung schicken, ist davon auszugehen, daß du zahlst. Da 1und1 nichtmal die Rechnungsstellung verändern muss, entsteht ihr kein Schaden durch dich.

    s.o.


    Zitat

    Der vermeintliche Schaden entsteht durch die Kündigung seitens 1und1. Der Schadensverursacher muss zahlen, ergo 1und1.


    Nimm dir im Falle einer Forderung nen Anwalt.

    LOL!

  • irgendwie sehe ich dein problem nicht!? wenn du doch vor hattest deine rechnungen zu bezahlen, warum hast du dann 1und1 die einzugsermächtigung entzogen?
    du bist doch mit 1uund1 enen vertrag eingegangen und den sollte 1und1 aber auch du erfüllen! :rolleyes:




    cu

  • Zitat

    Original geschrieben von Harris
    Problem besteht aber weiterhin ;-)


    Was mir noch immer unklar ist. Wurde fristlos aus wichtigem Grund gekündigt, oder wurde fristgemäß gekündigt.


    Im ersten Fall könnte man überlegen, ob Du mit dem Entzug der Einzugsermächtigung so gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hast, daß das gerechtfertigt ist.


    Im zweiten Fall hast Du Pech! Du willst keine Einzugsermächtigung geben und 1&1 will Dich als Kunden nicht. Damit ist die Sache für beide Seiten klar.


    Auch wenn's Dir jetzt nicht gefällt. Man muß mit den Konsequenzen aus seinem Handeln als volljähriger und voll geschäftsfähiger Mensch klar kommen.


  • Das ist bis jetzt anscheinend noch nicht so ganz klar :D
    Habe bisher auch nur diese Bestätigung erhalten. Bei telefonischen Nachfragen kamen antworten von

    Zitat

    Morgen haben Sie kein Internet mehr


    über

    Zitat

    Sie werden zum Ende ihrer MWLZ gekündigt,


    bis

    Zitat

    Eine Kündigung habe ich nicht im System

  • Ich würde nun erstmal die Kündigung abwarten. Das obige ist ja nur ein Infobrief oder sowas in der Art.


    Wenn Du die Kündigung erhälst wird da schon drinstehen, ob fristlos oder nicht und ob Nachforderungen kommen oder nicht. Und dann würd ich mir einen Kopf machen, vorher nicht.


    bs

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Nimm dir im Falle einer Forderung nen Anwalt.


    Evtl. solltest Du nachdenken bevor Du solch unsinnige Vorschläge als unumstössliche Tatsache verbreitest.
    Solange eine Einzugsermächtigung Bedingung für den Vertrag ist (und das halte ich für sehr wahrscheinlich auch ohne die AGB zu kennen, da dies üblich und verbreitet ist), ist bei Wegfall der Bedingung auch eine Kündigung rechtens.
    Da hilft auch kein Anwalt, er könnte das nur nochmal kostenpflichtig erklären.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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