ZitatOriginal geschrieben von TM1
Evtl. solltest Du nachdenken bevor Du solch unsinnige Vorschläge als unumstössliche Tatsache verbreitest.
Solange eine Einzugsermächtigung Bedingung für den Vertrag ist (und das halte ich für sehr wahrscheinlich auch ohne die AGB zu kennen, da dies üblich und verbreitet ist), ist bei Wegfall der Bedingung auch eine Kündigung rechtens.
Da hilft auch kein Anwalt, er könnte das nur nochmal kostenpflichtig erklären.
Bevor Du auch nur einen euro zahlst: Geh in jedem Fall zu einem Anwalt. Die paar Euro für den Anwalt lohnen sich in jedem Fall.
Die AGB von 1und1 sind sowieso nicht gerade dafür bekannt vor irgendeinem Gericht Bestand zu haben sondern eher den unwissenden Kunden einzuschüchtern.
Aber das weiß 1und1 natürlich auch und so hilft wahrscheinlich schon ein kurzer schriftlicher Hinweis, daß Du keinen pauschalen Schadensersatz zahlen wirst.