Hilfe bei Problem mit Fernabsatzgesetz

  • Hallo Community,


    vielleicht kann mir einer der hier im Forum anwesenden Händler oder erfahrene User helfen.


    Folgendes Problem:
    Habe bei einem Online-Hädler etwas gekauft (nicht eBay) nach Erhalt der Ware habe ich festgestellt daß es ein Fehlkauf war und habe diese originalverpackt und unbenutzt auf eigene Kosten an den Händler zurück geschickt. D aich die Bestellung auf meine Firma getätigt habe als Firmeninhaber, sagt man mir nun von Seiten des Händlers daß ich als Firma kein 14 tägiges Rückgaberecht habe und dies auch so im BGB bzw HGB so geregelt ist...


    Mir ist eine solche Regelung absolut neu und bin jetzt etwas verwirrt...noch dazu weil die Ware natürlich auch schon per Kreditkarte bezahlt ist...

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  • wenn Du als Kaufmann (bzw. Firma egal wie Du es nennst) bestellst so steht Dir kein 14tägiges Rückgaberecht zu.


    Steht alles so im BGB.




    Grüße


    PS: Evtl. kann man irgendwie belegen das der bestellte Artikel nur privat genutzt werden kann, vielleicht hilft das, aber selbst dann könnte es immer noch ein betriebliches Geschenk sein...

  • Ok ist mir neu und wußte ich nicht...Das heißt daß ich also wenn ich Umtauschen möchte, bzw. zurücksenden will in Zukunft immer auf meinen Namen bestelle ohne den Firmenzusatz (was bei mir ja ohne Probleme geht, da ich eine Einzelfirma bin)...


    Nur gut daß es nur 18,- Euro waren, daß ist jetzt halt Lehrgeld...


    Wie siehts aus, müssen die mir die bereits bezahlte Ware nochmal zuschicken? Wenn ichs schon nicht zurückgeben kann, möchte ich wenigstens die Ware...

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  • Zitat

    Original geschrieben von HMan
    Ok ist mir neu und wußte ich nicht...Das heißt daß ich also wenn ich Umtauschen möchte, bzw. zurücksenden will in Zukunft immer auf meinen Namen bestelle ohne den Firmenzusatz (was bei mir ja ohne Probleme geht, da ich eine Einzelfirma bin)...


    Wie siehts aus, müssen die mir die bereits bezahlte Ware nochmal zuschicken? Wenn ichs schon nicht zurückgeben kann, möchte ich wenigstens die Ware...


    1. Ja, das musst du so machen.


    2. Ja, auch dies müssen sie machen.

  • Re: Hilfe bei Problem mit Fernabsatzgesetz



    Und Harald, wie ist es ausgegangen?

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