Wenn eine Ampel für die Linksabbieger Spur einer
Kreuzung nach mehreren Durchgängen der Ampelphasen
und immer länger werdenden Warteschlange selbst
nach 10 Minuten nicht grün wird .................
Wie reagiert ihr ?
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Wenn eine Ampel für die Linksabbieger Spur einer
Kreuzung nach mehreren Durchgängen der Ampelphasen
und immer länger werdenden Warteschlange selbst
nach 10 Minuten nicht grün wird .................
Wie reagiert ihr ?
Wie wärs wenn man auf grün wartet?
Aber ich glaube,dass hier gleich mit einem Schloß regaiert wird...;)
Vorfahren bis zum Kontaktstreifen^^ *scnr*
ZitatOriginal geschrieben von dreamsleeper
Vorfahren bis zum Kontaktstreifen^^ *scnr*
nützt aber nichts , auch nicht bei den anderen
steht sogar irgendwo geschrieben... nach ner gewissen zeit (glaube es waren 10 mins) darf man sich langsam in die kreuzung tasten und fahren...
greetz weesel
ZitatOriginal geschrieben von Weesel
steht sogar irgendwo geschrieben... nach ner gewissen zeit (glaube es waren 10 mins) darf man sich langsam in die kreuzung tasten und fahren...
greetz weesel
Wenn sowas wo steht dann inner StVO.
Sich über die Ungerechtigkeit der Welt ärgern und die Leute verfluchen, die für diese dusselige Ampelschaltung verantwortlich sind.
Parallel die RS-Versicherung anrufen und fragen ob man nicht gegen die Stadt/Gemeinde/wen auch immer eine fette Schadensersatzklage anstrengen kann z.B. wg. seelischer Grausamkeit oder geklauter Lebenszeit.
Spaß beiseite: Es ist immer die eigene Schlange im Supermarkt bei der es am längsten dauert und genauso ist es immer die eigene Spur/Ampel die einfach nicht grün wird. Nicht aufregen sondern entspannen, irgendwann wird es schon grün werden.
Hab grad mal die StVO durchsucht...das mit 10min find ich nit. Wenn rot, dann rot...also warten.
Wird ein Rotlicht bei Nichtfunktionieren der Anlage überfahren, liegt kein Rotlichtverstoß vor, sofern eine angemessene Zeit gewartet wurde und anschließend mit der erforderlichen Vorsicht ohne Gefährdung des anderen Verkehrs in den Kreuzungsbereich eingefahren wird. Eine Wartezeit von 4 bis 5 Minuten wird dabei laut Rechtsprechung als angemessen angesehen.
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