ZitatOriginal geschrieben von holmi
Wenn der Vertrag außerord. gekündigt wird, bleibt der Handy-Kaufvertrag bestehen. Dass das Handy nur 1 Euro gekostet hat, spielt keine Rolle.
Also sehe ich das richtig dass ich Recht mit meiner Aussage hatte dass man sich die geforderte Rückgabe des Handys nicht gefallen lassen muss!?