ZitatOriginal geschrieben von leibi111
Mein persönlicher Standpunkt wäre ganz klar Kündigung ab Fristsetzung und damit hat es sich. Keinerlei Verhandlungsspielraum.
So geht es eigentlich auch nicht, denn wie mir mein Anwalt sagte, ist O2 gerne zu Vergleichen bereit, doch dann trägt man selbst die Anwaltskosten bzw. Selbstbeteiligung bei der RS-Vers.
Übrigens bekommt man nur ein OK der RS, wenn AUSSICHT auf ERFOLG besteht.
Und das sieht meine RS ähnlich.