o2 Sonderrufnummern-Skandal - O2 lässt mich raus!

  • Zitat

    Original geschrieben von holmi
    Wenn der Vertrag außerord. gekündigt wird, bleibt der Handy-Kaufvertrag bestehen. Dass das Handy nur 1 Euro gekostet hat, spielt keine Rolle.


    Also sehe ich das richtig dass ich Recht mit meiner Aussage hatte dass man sich die geforderte Rückgabe des Handys nicht gefallen lassen muss!?

    Handy: N82 titanium warm

  • Zitat

    Original geschrieben von peteradolf86
    Also sehe ich das richtig dass ich Recht mit meiner Aussage hatte dass man sich die geforderte Rückgabe des Handys nicht gefallen lassen muss!?


    So war das damals bei Eplus auch, als die 2000 die SMS von 29 auf 39 Pfennig erhöhten... Vertrag weg und Handy bleibt... ;-) Kann natürlich bei o2 anders sein, weil Eplus ja der SoKü nachgab und seinen "Fehler" damit einräumte. Ich weiß jetzt nicht, wie o2 das formuliert...


    Ich VERMUTE mal, o2 versucht wieder alles und schüchtert ein und will das Handy zurück.


    Es wird sicher einer genauer wissen, wie das rechtlich aussieht. Ggf mal im Internet schauen oder einen fragen, der sich damit auskennt.


    Hier zum Thema Eplus damals:
    http://board.gulli.com/thread/…iches-kuendigungsrecht/2/

  • Zitat

    Original geschrieben von holmi
    Es sind zwei verschiedene (Kauf-)Verträge, einer fürs Handy und einer für den Vertrag.


    Wenn der Vertrag außerord. gekündigt wird, bleibt der Handy-Kaufvertrag bestehen. Dass das Handy nur 1 Euro gekostet hat, spielt keine Rolle.


    So ist wohl tatsächlich die neuere Rechtsprechung, obwohl man sich darauf nie verlassen kann, weil es nur Amtsgerichtsentscheidungen waren. Ich persönlich halte die (in dieser Allgemeinheit) auch für Quatsch, denn das würde bedeuten, dass man zB online einen Mobilfunkvertrag mit suventioniertem Handy abschließen kann um dann anschließend lediglich den Mobilfunkvertrag innerhalb der Zweiwochenfrist zu widerrufen - was bei einem Fernabsatzgeschäft problemlos ohne Angaben von Gründen geht. Dass der Anbieter dann nicht an den Kaufvertrag für das Handy gebunden sein kann, dürfte klar sein.


    Hier braucht es aber diese Überlegung gar nicht: Eine Kündigung gilt nur für Dauerschuldverhältnisse und wirkt immer nur ab dem Kündigungstermin. Einen Kaufvertrag kann man nicht kündigen, deshalb wirkt die Kündigung auch nicht für den bereits vollständig abgewickelten Kaufvertrag. Da würde ich den Unterschied sehen z.B. zu einem Widerruf.

  • Hat nichts mit Rechtsprechung zu tun. Kündigungen wirken immer in die Zukunft und es ist nichts rückabzuwickeln.

    iPhone 3G S 16 GB mit E-Plus Time&More All In 1000 Web Code 25 (NikolausAktionstarif) und Handy Internet Flat

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    So ist wohl tatsächlich die neuere Rechtsprechung ...

    iPhone 3G S 16 GB mit E-Plus Time&More All In 1000 Web Code 25 (NikolausAktionstarif) und Handy Internet Flat

  • Wie wär's denn mit ganz lesen bzw. richtig zitieren?


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Hier braucht es aber diese Überlegung gar nicht: Eine Kündigung gilt nur für Dauerschuldverhältnisse und wirkt immer nur ab dem Kündigungstermin.

  • Zitat

    Original geschrieben von holmi
    So war das damals bei Eplus auch, als die 2000 die SMS von 29 auf 39 Pfennig erhöhten... Vertrag weg und Handy bleibt... ;-) Kann natürlich bei o2 anders sein, weil Eplus ja der SoKü nachgab und seinen "Fehler" damit einräumte. Ich weiß jetzt nicht, wie o2 das formuliert...


    Wenn ich das richtig lese macht o2 eine "Kulanzkündigung" weil man als Kunde wichtig ist. Die ausserordentliche Kündigung wird trotzdem ignoriert.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Wenn ich das richtig lese macht o2 eine "Kulanzkündigung" weil man als Kunde wichtig ist. Die ausserordentliche Kündigung wird trotzdem ignoriert.


    Gruß Marco



    Richtig - und diesen Brief erhalten momentan sehr sehr viele Kunden.


    Aber das bekommt offensichtlich knutgenion nicht mit *g*



    Huhu knutgenion, AUFWACHEN. O2 verlangt Gebühren für den Zeitraum NACH der Kündigung des Kundens.



    Siehe auch Beitrag von B. Trunken


    "Die Kosten bis zum Kündigungsdatum, richtig. Nicht bis zum Datum, das o2 lustigerweise vorschlägt."


    Und O2 schlägt nun genau lustigerweise irgendwelche Kündigungstermine vor und mißachtet die Kündigung des Kunden.


    Und, knutgenion - wo habe ich geschrieben, dass der Kunde nicht für die Gebühren vor SEINER Kündigung aufkommen soll ? Mann oh Mann, was einige in den Satz "Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist und bleibt eine Kündigung ... Und damit ist mit Zugang der Kündigung das Vertragsverhältnis beendet." sich alles reindichten.



    Da brauchst du auch im Nachhinein den Usern nicht die Worte im Mund verdrehen und dir irgendwas an den Haaren herbeiziehen. Das es vereinzelt auch Kunden gibt, wo die Kündigung aus wichtigem Grund nicht wirksam ist, steht auf einem ganz anderem Papier und muß notfalls ein Gericht klären. Aber diese Gründe hat O2 bisher bei keinem thematisiert - weil die immer nur ihre 0815 Standard-Textbausteine ohne Einzelfallprüfung rausschicken.



    Ein Kollege, der im Februar nach Abmahnung und Fristsetzung zur Vertragserfüllung außerordentlich gekündigt hat, hat diesen brief auch bekommen.
    Und besonders interessant - hilfsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (man weiß ja nie, wie ein Gerichtsverfahren ausgeht) hat er auch noch zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit September ordentlich gekündigt - selbst diesen Termin ignoriert O2 .

  • Zitat

    [i]Wer ruft von seinem Handy schon Sonderrufnummern an, also ich kenne nicht einen.


    Jetzt kennste einen. Ich habe meinen O2-Vertrag als Festnetz-Ersatz. Anfang des Jahres habe ich paar Mal mit Kabel D telefonieren müssen, weil es da Probleme gab. Das ist auch eine Sonderrufnummer. Habe mich dann immer über die vergleichsweise hohen Handykosten gewundert...


    Denke mal so gehts vielen.


    Dabei war mir schon klar, dass die hohen Gebühren durch die Kabel D-Anrufe enstanden sind, ich dachte allerdings, dass sei "normal".


    Ironischerweise hatte ich zu der Zeit auch einen normalen Festnetzanschluss.

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