"Vermietung" eines eBay Accounts und Haftung bei Schlechtleistung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bzgl der Vermietung eines Ebay Accounts. Generell ist es ja nicht verboten, seinen Account einem dritten zum Verkauf von Artikeln zur Verfügung zu stellen (zumindest habe ich nichts gefunden, was dies untersagt)


    Was ist denn nun, wenn der dritte z.B. das Geld für die verkauften Artikel bekommt, aber die Ware nicht verschickt? Haftet dann der Accountinhaber oder der dritte?


    Die Vermietung des Accounts wurde vertraglich geregelt, und im Vertrag ist auch aufgeführt, dass der "Dritte" für alle Haftungen, die durch die Nutzung des Accounts entstehen haftet.
    Im Internet habe ich folgendes gefunden. Darin steht, (wenn ichs richtig interpretiere) das der Accountinhaber nur dann (mit)haftet, wenn er nicht kontrolliert, was auf seinem Account vorgeht.


    Wenn ich jetzt aber Akkut einen Missbrauch feststelle und sofort reagiere sollte die Haftungsfrage doch geklärt sein, oder? Zumal ja auch der Vertrag besteht.


    Vielleicht ist ja ein Jurist unter uns, der mich diesbezüglich ein bisschen aufklären könnte.


    Vielen Dank schon einmal

  • Wie bitte? Du stellst einen auf dich registrierten Account gegen Entgelt einem Dritten zu Verfügung? Wie kann man so naiv sein?


    Natürlich ist diese Vorgehensweise seitens ebay untersagt. Zum einen sind Accounts nicht übertragbar, zum anderen verpflichten die ebay-AGB den Nutzer zur Geheimhaltung seines Passworts.


    Wie tritt denn der "Mieter" bei ebay auf?


    Verkauft er die Ware im Auktionstext für den Bieter ersichtlich in seinem eigenen Namen?



    Wenn nicht, dann kommt der Vertrag, wenn der Account noch auf dich registriert ist, zwischen dem Käufer und dir zustande mit allen Konsequenzen.



    Siehe dazu bspw: LG Aachen http://www.kanzlei-prof-schwei…teile/index.html?id=13747


    Wenn vertraglich eine Freistellung deiner Person von Ansprüchen des Käufers vereinbart worden ist ist das solange schön und gut, wie der Mieter solvent ist. Diese Freistellung greift nämlich nur im Innenverhältnis Vermieter - Mieter, nicht jedoch im Außenverhältnis Vermieter - Käufer (wenn denn ein KV zwischen Vermieter und Käufer zustande gekommen ist)



    Das von dir gefundene Urteil ist unpassend. Dort geht es zum einen nur um wettbewerbsrechtliche Auswirkungen, zum anderen nicht um die Vermietung eines bestehenden Accounts (wie bei dir - wohl wegen der Bewertungen), sondern um das Anlegen eines Accounts mit fremden Daten bei Gestattung durch den Fremden.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Also wenn nicht im Auktionstext drinnen steht, daß der Inhaber des Accounts NICHT auch der Verkäufer ist (allerdings was fürn Sinn sollte es sonst machen unter fremden Namen zu verkaufen), dann haftet der Accountinhaber in vollen Umfang aus den über Ebay geschlossenen Kaufverträgen und kann dann allenfalls gemäß dem "Mietvertrag" (ist rechtlich wohl eher ein Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrag) im sogenannten innenverhältnis Regreß beim "Mieter" nehmen.


    Ist also imho ein gefährliches Spiel ......

    Hier stand eine Signatur.

  • Wie gesagt, viele und positive Bewertungen könnten ein Beweggrund sein, der aber durch einen solchen erforderlichen Hinweis zum Schutze des Accountinhabers völlig abgewertet würde.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Was gibt es hier nur für Leute :eek: :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wie bitte? Du stellst einen auf dich registrierten Account gegen Entgelt einem Dritten zu Verfügung? Wie kann man so naiv sein?
    ...


    Das wird er hier nicht mehr beantworten können da ich diesen Schwachsinn hiermit beende.



    cu
    Thomas

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