Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl der Vermietung eines Ebay Accounts. Generell ist es ja nicht verboten, seinen Account einem dritten zum Verkauf von Artikeln zur Verfügung zu stellen (zumindest habe ich nichts gefunden, was dies untersagt)
Was ist denn nun, wenn der dritte z.B. das Geld für die verkauften Artikel bekommt, aber die Ware nicht verschickt? Haftet dann der Accountinhaber oder der dritte?
Die Vermietung des Accounts wurde vertraglich geregelt, und im Vertrag ist auch aufgeführt, dass der "Dritte" für alle Haftungen, die durch die Nutzung des Accounts entstehen haftet.
Im Internet habe ich folgendes gefunden. Darin steht, (wenn ichs richtig interpretiere) das der Accountinhaber nur dann (mit)haftet, wenn er nicht kontrolliert, was auf seinem Account vorgeht.
Wenn ich jetzt aber Akkut einen Missbrauch feststelle und sofort reagiere sollte die Haftungsfrage doch geklärt sein, oder? Zumal ja auch der Vertrag besteht.
Vielleicht ist ja ein Jurist unter uns, der mich diesbezüglich ein bisschen aufklären könnte.
Vielen Dank schon einmal