Hallo zusammen,
Ich habe gerade das gleiche Problem, muß auch 25 Euro bezahlen.
Ich habe 2 Autos und den einen jetzt den ganzen Sommer nicht benutzt. Steht auf dem Gemeinschaftsparkparplatz eines Mehrfamilienhauses. Dieser liegt in einer Sackgasse und ist nicht direkt an der Straße sondern es gibt ein kleines Stück Zufahrt. Abgemeldete Autos dürfen dort laut Hausordnung und Gesetz nicht stehen, weshalb das Auto regulär angemeldet ist.
Ab und zu geh ich mal gucken, ob noch alles ok ist, nur dadurch hab ich den Überweisungsträger hinterm Scheibenwischer gefunden, völlig ungeschützt und für jeden Sichtbar. Diese Art der Zustellung finde ich absolut nicht ok, hätte mir ja auch entgehen können, bzw wenns geregnet hätte wäre es unleserlich geworden. Abgesehen davon das in diesem Fall von der Straße aus nur ein Stück der Fahrzeugseite sichtbar war.
Die Polizisten haben also das Privatgrundstück betreten für eine Routinekontrolle was so eigendlich nicht richtig ist. Aber so ist das. Als Bürger wird 100% Gesetzestreue vorrausgesetzt wärend bei Politikern und Ordnungskräften grundsätzlich die Willkür regiert und Gesetze so verbogen oder sogar verändert werden wie es grad passt. Nach 6 Monaten unterm Baum sieht das Auto natürlich entsprechend aus, d.H. die Scheiben z.B. sind so verschmutzt das ein Blick ins Fahrzeug und umgekehrt unmöglich ist. 2 Reifen sind fast platt und die Hydrauklik (Citroen) ist soweit abgesackt das die Karosse fast den Boden berührt. Es ist also offensichtlich das der Wagen lange unbenutzt ist. Das haben die von der Straße aus gesehen und sind in der Hoffnung auf Geldeinnahmen gucken gegangen.
Aber die Gesetze sind wie vorher erwähnt klar. Das Ablaufenlassen des Tüv ist eine Ordnungswiedrigkeit, völlig egal ob das Auto benutzt wird oder nicht. Manche Kommunen schicken einem sogar dann ein Knöllchen wenn man das Auto dann abmeldet oder verschrottet mit abgelaufenem Tüv.
Und abgemeldete Fahrzeuge dürfen nur auf umfriedeten, d.h. eingezäunten Geländen stehen. Hier müßte man bei einem Carport also wirklich eine Kette zur Straße machen damit es gilt, sonst ist er ja öffentlich zugänglich. Aber ich sagte ja, Behördenwillkür: Es gibt Kommunen wo es nicht gestattet ist "Wertstoffe", wie entsorgungspflichtiger Müll heutzutage heißt auf eigenem Grund zu lagern, Umweltschutz und so... Wenn denen das Auto nicht passt, deklarieren sie es einfach zu Müll und schon kriegt man Ärger obwohl man alles richtig gemacht hat.... Denn ohne Tüv/Zulassung kann man ja nicht beweisen das das Auto intakt ist, abgesehen davon das man vielleicht auch zwecks Reparatur was ausgebaut hat= Auto nicht funktionstüchtig. In Berlin hat das Amt sogar einen Oldtimer(!) aus einer mit Toren abgeschlossenen Tiefgarage ohne Rückfrage abschleppen und verschrotten lassen. Danach wurde dem Besitzer die Rechnung geschickt und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen irgendwelcher Abfallgesetze.. Geöffnet worden war die Garage weil der Verdacht bestand, dort wird ein gestohlenes Fahrzeug versteckt. Das gesuchte Fahrzeug war allerdings nicht dort, der Oldtimer also nur ein Zufallsfund.
Darum bei 25 Euro am besten /(zähneknirschend) sofort bezahlen, ich werds tun und mich diese Woche noch um Tüv kümmern.
Nette Grüße,
Thomas.