Strafzettel auf Privatgrundstück?

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Was habt ihr eigentlich alle mit "eingefriedet", "eingehegt"? Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Da braucht es doch keine Mauer, keinen Zaun o.ä.. Ein einfacher Übergang von Asphalt auf Gras oder Pflaster reicht da aus.


    Nicht im juristischen Sinne und darüber wird hier ja diskutiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Was habt ihr eigentlich alle mit "eingefriedet", "eingehegt"?


    Es ist nunmal so, dass ein nicht eingefriedetes Grundstück nicht in den Schutzbereich des Art. 13 GG fällt, man hier also weder Schutz aus § 123 StGB genießt, sofern man kein Hausverbot ausgesprochen hat, noch benötigt ein Amts- und Organwalter eine über die Generalbefugnisse hinausgehende Ermächtigung zum Betreten desselben.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Na dann muss ein grosses Schild mit "Privateigentum" und "Betreten Verboten" stehen :D .


    ne.... war nur ein Scherz!

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Das ganze ist ein recht interessantes Gedankenspiel.
    Jeder kennt diese Einfamilenhäuser mit Vorgarten, daneben Fertiggaragenhaus mit Zufahrt aus Rasenstein (lang genug um ein Auto abzustellen; dann erst Bürgersteig).
    Zwischen Rasensteinen und Bürgersteig ist keine Kette/Tor o.Ä.


    Folgende Situationen ergeben sich:


    -A:Auto auf dem Bürgersteig abgestellt -->klar Teilnahme am StV -->Strafzettel ok


    -B:Auto in geschlossener Garage-->keine Teilnahme am StV nachweisbar-->Strafzettel?? Muss Polizist StV Teilnahme bezeugen/beweisen?


    -C:Auto in Garage, Tor geöffnet--> Strafzettel ok? weil Polizei vermuten muss, dass Auto gerade genutzt und herein gefahren wurde?Auch wenn der Besitzer nur grade den Rasenmäher aus der Garage rollt?


    -D:Auto auf dem Privatgrund (Rasensteine) vor Garage abgestellt->Teilnehme am StV ersichtlich/anzunehmen???? ->Strafzettel ok?? Auch wenn Polizist nicht beweisen kann das Auto benutzt wird.
    Kann ja sein, dass Besitzer das Auto aus der Garage gerollt hat um innen was zu werkeln.



    Lustig wird es jetzt:
    Was wenn man einfach das Kennzeichen abgeschraubt hätte
    -->Sollte ausreichender Beweis sein, dass Auto momentan nicht am StV teilnimmt.
    (Polizist hätte ja dann auch in dem Moment keine Möglichkeit nachzuprüfen ob das Auto angemeldet und HU pflichtig ist.)


    Klar A bleibt verboten.
    B &C ist dann denke ich kein Problem aber was ist mit D?
    Muss ein Auto ohne Kennzeichen, das klar ersichtlich auf Privatgrund steht noch unbedingt "eingefriedet" sein, damit es definitiv vom StV abgetrennt ist?


    Könnte ja durchaus vorkommen, Autotuner fängt Monate vor HU zu schrauben an, kommt mit der Zeit nicht hin und will HU und Betriebserlaubnis für Tuning in einem Aufwasch machen. An/Abmelden lohnt die Gebühren nicht weil er ja so schnell wie möglich fertig sein will aber nicht einschätzen kann wie viele Wochen noch hinzukommen.Auto steht immer in der Garage zum basteln, Kennzeichen bleiben dran. Zwischenzeitlich will er mal Garage aufräumen und rollt Auto raus auf die Rasensteine- ist ja Privatgrund.... Polizei kommt vorbei und....


    Also ich weiß nicht...IMHO: Wenn es definitiv dein Privatgrund ist (und kein öffentlicher Privatgrund z.B: Supermarktparkplatz etc.) dann sollte der Polizist da nix zu meckern haben, es sei den er kann bezeugen, dass vor seinen Augen das Fahrzeug im öffentlichen StV genutzt wurde und gerade abgestellt wurde.

  • Diese ganzen Gedankenspiele kannst du dir sparen.


    booner hat es auf Seite 1 schon richtig geschrieben:
    Wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist, sind die HU / AU Termine einzuhalten. Vollkommen unerheblich ist, wo sich das Fahrzeug befindet und ob es überhaupt im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird.
    Sind die Termine überschritten, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.


    Grüße Rabb

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Hmm, ich denke wenn das Auto nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wird, muss es nicht zum TÜV.
    Dann wäre allerdings auch kein Kennzeichen an dem Fahrzeug.


    By the way - wir haben in der Schweiz ja Wechselkennzeichen. Da kann es gut sein, dass ein Auto an der Strasse in der Garageneinfahrt steht und kein Kennzeichen hat, allerdings trotzdem TÜV.

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  • Ein abgemeldetes Fahrzeug darf natürlich jederzeit auf privatem Grund abgestellt werden. Dann müssen auch HU und AU nicht gültig sein. Das Fahrzeug hat dann natürlich gar oder entstempelte Kennzeichen.


    Solange ein Fahrzeug angemeldet ist, müssen HU und AU gültig sein, egal wo sich das Fahrzeug befindet. (wurde ja bereits mehrfach gepostet).


    Fazit: bei einem angemeldeten Fahrzeug mit abgelaufener AU/HU, das von außen sichtbar auf Privatgrund abgestellt wird, immer die Kennzeichen abschrauben.

  • watt ne Diskussion...kann man nicht einfach sagen "ich hab geschlafen, die Quittung dafür bekommen, zahl das Ding und gut is"? Nee, wird natürlich mal wieder nach Auswegen gesucht, wie man sich um die Konsequenz eigenen Fehlverhaltens drücken kann... :rolleyes:

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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