Strafzettel auf Privatgrundstück?

  • Ich weiss nur, das sie früher auf Privatparkplätze keine Straffzetteln vergeben haben.
    Mein letzter TÜV verzug war 94/95.... über 7 Monate überzogen. Aber sie hatten damals schon Kontrolliert auf den Parkplätzen und wenn sie alle Infos über einen hatten und wussten wann man mit seinem Auto fährt..... schnappten sie zu :mad: - und das war damals ganz schön teuer :o .


    Ist das Auto aber abgemeldet, darf es auf einem Privatparkplatz stehen... das Auto meiner Schwester steht nämlich abgemeldet (ohne Kennzeichen) auf ihrem Privat-Parkplatz .

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Das Tresorbeispiel war natürlich nur sinnbildlich gemeint.


    Wer sagt denn überhaupt, dass der Polizist das Grundstück des TE betreten haben muss, um die Owi festzustellen? Mit guten Augen lässt sich die Plakette sicherlich noch aus 20-25m ablesen, der Zulassungsstempel ist auch erkennbar, dass Kennzeichen sowieso.



    EDIT zum Thema welche Ausmaße solche Geschichten annehmen können:


    Ich meine mal von der Praxis einiger Zulassungsstellen gelesen zu haben, den bisherigen Halter nach dem Verkauf des Kfz mit überzogener HU zu belangen, wenn der neue Besitzer mit den Kennzeichen des Kfz zur Zulassungsstelle rennt um den Wagen um-/abzumelden. Wenn der bisherige Halter dann nicht nachweisen kann, die HU vor dem bereits ordnungswidrigen Zeitfenster während seiner Haltereigneschaft durchgeführt zu haben bekommt er Ärger.


    Muss mal suchen, ob ich dazu noch was finde...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Betreten hat er das Grundstück definitiv, da er das Knöllchen ja hinter den Scheibenwischer geklemmt hat.

    ---men riding waves was where it starts and where it ends---

  • Eigentlich darfst du ein stillgelegtes Fahrzeug auf deinem Grundstück abstellen.
    Aber: Dein Fahrzeug war nicht stillgelegt und somit zur Teilnahme am öffenlichen Straßenverkehr zugelassen. Somit muss es auch eingen gültigen TÜV haben.
    Und da der Stellplatz nicht eingefriedet war, konnte der Polizist im Vorübergehen den Mangel erkennen. Somit ist das Knöllchen rechtens, da du dein Grundstück ( ich nehme an: Stellplatz vor dem Haus) auch nicht als solches kenntlich gemacht hast.

  • Zitat

    Original geschrieben von windsurfer
    Betreten hat er das Grundstück definitiv, da er das Knöllchen ja hinter den Scheibenwischer geklemmt hat.


    Da spricht bei einem nicht eingefriedeten Grundstücksteil (faktisch öffentlicher Verkehrsraum) auch nichts gegen. Und wie bereits von den Vorschreibern erwähnt: Er hätte die OWi sicher auch von der Straße aus feststellen können und Dir die Mitteilung auf dem Postwege zukommen lassen können. Herauswinden is nich...


    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Nicht eingefriedete Grundstücke darf man betreten, selbst wenn Verbotsschilder aufgestellt sind.

  • Was mir noch einfällt.... ich weiss aber nicht ob dies mit dem in zusammenhang gebracht werden kann.
    Eine Arbeitskollegin von mir hatte auf dem Privatgelände (Parkplätze ) vom Arbeitgeber mal einen Schaden am Auto , wobei der Unfallverursacher Fahrerflucht begann .....jedenfalls die herbeigerufene Polizei sagte damals, **das ist Privatgelände und wir können nichts tun!


    Wie es später weiterging, dazu kann ich nichts sagen... aber bei dem Spruch der Polizei ** ( ich rief sie von meinem Handy aus an ) war ich dabei !

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  • Zitat

    Original geschrieben von elena661
    Was mir noch einfällt.... ich weiss aber nicht ob dies mit dem in zusammenhang gebracht werden kann.
    Eine Arbeitskollegin von mir hatte auf dem Privatgelände (Parkplätze ) vom Arbeitgeber mal einen Schaden am Auto , wobei der Unfallverursacher Fahrerflucht begann .....jedenfalls die herbeigerufene Polizei sagte damals, **das ist Privatgelände und wir können nichts tun!


    Wie es später weiterging, dazu kann ich nichts sagen... aber bei dem Spruch der Polizei ** ( ich rief sie von meinem Handy aus an ) war ich dabei !


    Weil wahrscheinlich gar keine Straftat vorliegt und auch die Ermittlungs des zivilrechtlichen Anspruchsgegners ohne Aussicht auf Erfolg ist. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt nicht vor, genausowenig wie man eine Sachbeschädigung unterstellen kann.

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  • Das Überschreiten des TüV ist eine Ordnungswidrigkeit, kein Straftatbestand. Das betreten eines Privatgrundstückes, egal ob mit Kette, Tor oder sonstwas abgesichert, ist dem Polizisten !eigentlich! nur mit Befugnisserteilung durch die nächst höhere Instanz gestattet.


    Das Privatgrundstück darf NICHT für den Durchgangsverkehr (egal ob Fußgänger oder Kfz) zugänglich sein, darf also keine Gefahr darstellen für andere. War es auf einem eindeutig nur dem Grundstückseigentümer zugänglichen Grundstück abgestellt hat das Knöllchen keine Berechtigung.


    Gilt jetzt nur zu Beweisen, dass das Fahrzeug wirklich auf Privatgrundstück stand und der Polizist sich uneingeladen auf dem Privatgrundstück aufgehalten hat.

  • Was habt ihr eigentlich alle mit "eingefriedet", "eingehegt"? Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Da braucht es doch keine Mauer, keinen Zaun o.ä.. Ein einfacher Übergang von Asphalt auf Gras oder Pflaster reicht da aus.

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