Strafzettel auf Privatgrundstück?

  • Hätte da mal eine Frage an die Rechtsexperten unter Euch.


    Leider habe ich den TÜV-Termin an meinem Auto übersehen. (Grrrr!)
    Heute habe ich eine Verwarnung über 25,-€ bekommen.
    Was mir daran aber wirklich tierisch gegen den Strich geht ist, dass der Wagen auf meinem Privatgrundstück geparkt war. Der Polizist hat also (in meiner Abwesenheit) mein Grundstück betreten, die TÜV-Plakette kontrolliert und die Verwarnung ausgeschrieben.
    Ist das denn rechtens?
    Solange das Fahrzeug auf meinem Grundstück steht muß es doch noch nicht einmal zugelassen sein. Auch ist doch imho der abgelaufene TÜV völlig irrevelant solange das Auto auf meinem Privatgrundstück steht.


    Wie seht ihr das ? Sehe eigentlich nicht ein, warum ich die 25,-€ bezahlen muß.

    ---men riding waves was where it starts and where it ends---

  • Re: Strafzettel auf Privatgrundstück?


    Zitat

    Original geschrieben von windsurfer
    Wie seht ihr das ? Sehe eigentlich nicht ein, warum ich die 25,-€ bezahlen muß.


    25€ bedeutet 4 - 8 Monate überzogen.
    Wer das so lange verschlampt, der braucht auch einen deutlichen Wink.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Schon klar, aber darum geht es ja nicht.
    Mir geht es darum, dass meiner Meinung nach die TÜV-Plakette an dem auf meinem Privargrundstück abgestellten Fahrzeug irrevelant ist. Außerdem würde mich interessieren, ob der Polizist solche Sachen auf Privatgrundstücken überhaupt kontrollieren darf.

    ---men riding waves was where it starts and where it ends---

  • zuerst muß Dein grundstück vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein. Durch eine Kette oder ähnliches.
    Wenn dies nicht der Fall ist, dann darf der Polizist dir auch ein Knöllchen schreiben. so habe ich das jedenfals einmal gehört.

  • vielleicht hat er dich ja gesehen wie du auf dein Grundstück gefahren bist.
    Oder es ist dem Ordnungshüter mal aufgefallen und zufällig hat er nun deinen Wagen stehen sehen.
    ´





    Sorry aber 4 Monate Tüv nich machen kann mna doch nicht einfach vergessen. :confused: :confused:

    Made in Bavaria

  • Das kommt imho natürlich darauf an wie "privat" dieser Ort ist - eine geschlossene Garage hinter einem verschlossenen Zaun ist was anderes als z.B. der Platz vor einer Garage den man direkt von der Strasse aus anfährt - auch wenn beides gleichermassen ein Privatgrundstück ist.
    Ausschlaggebend ist wimre die Frage, ob man erkennbar am Strassenverkehr teilnimmt - und das tut man ja vergleichbar etwa auch auf Supermarktparkplätzen u.ä.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Es ist völlig egal wo sich das angemeldete, HU-Pflichtige Kfz befindet. Es kann auch in einem Tresor im Keller stehen oder in sämtliche Einzelteile zerlegt fahruntüchtig in der Garage liegen.


    Wer ein Kfz zugelassen hat, hat die HU-Pflicht einzuhalten, egal wo sich das Fahrzeug befindet und ob es genutzt wird oder nicht. Andernfalls handelt derjenige ordnungswidrig.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Andernfalls handelt derjenige ordnungswidrig.


    Aber darf der Polizist zur Kontrolle in den Tresor eindringen?
    Oder selbst einfach nur ein Grundstück betreten wenn dazu auch nur eine Tür im Gartenzaun geöffnet werden muss?

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Hm. Abgetrennt durch eine Kette oder so ist der Stellplatz nicht. Aber dann dürfte ich ja eigentlich auch kein Fahrzeug ohne Zulassung auf so einem Stellplatz abstellen. So ganz klar ist mir das immer noch nicht.
    @ booner: ok! Die Argumentation kann ich nachvollziehen. Aber darf der Polizist das da kontrollieren? In den Keller oder den Tresor darf er nicht einfach.

    ---men riding waves was where it starts and where it ends---

  • Zitat

    Original geschrieben von neumann
    zuerst muß Dein grundstück vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein. Durch eine Kette oder ähnliches.
    Wenn dies nicht der Fall ist, dann darf der Polizist dir auch ein Knöllchen schreiben. so habe ich das jedenfals einmal gehört.



    genau, das Grundstück muss eingehegt sein.


    MMn darf auch das abgemeldete Fahrzeug nicht einfach auf einem offenen Stellplatz stehen.

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