Hi
stimmt, wenn man behauptet, man sei nicht der Fahrer, haben die wohl ein Problem.
Ein weiteres Problem wird für einen privaten Betreiber geben, die Halterdaten zu bekommen, sofern der nicht zahlt. Ist das überhaupt legal möglich?
Gruß
HHFD
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Hi
stimmt, wenn man behauptet, man sei nicht der Fahrer, haben die wohl ein Problem.
Ein weiteres Problem wird für einen privaten Betreiber geben, die Halterdaten zu bekommen, sofern der nicht zahlt. Ist das überhaupt legal möglich?
Gruß
HHFD
Für mich ist schon unklar, ob in AGB derart pauschal eine Vertragsstrafe vereinbart werden kann, ohne dass für den Parkplatzbetreiber überhaupt ein Schaden entsteht. Ist das Parken mit Parkscheibe also auf lau und steht für potenzielle Kunden genug Parkraum zur Verfügung, hielte ich einen entsprechenden Passus in den AGB für unwirksam.
Im Interesse der Allgemeinheit sollten Nutzer diesen Betrag nicht zahlen und ein gerichtliches Verfahren abwarten - auf das es der Betreiber in einem solchen Fall aber wahrscheinlich nicht ankommen lassen wird.
Ergänzernd muss ich feststellen, dass ein Unternehmen mit solchen Methoden völlig zu Recht vom Markt verschwindet. Lese ich von einem derartigen Fall (dazu gehört auch das professionelle Abschleppen mit Gewinnerzielungsabsicht), wird das betreffende Unternehmen bis auf alle Ewigkeit auf mich und viele derjenigen, die regelmäßig meinen Rat suchen, als Kunden verzichten müssen.
Frankie
Ergänzung:
Unser Schlecker-Markt war ein kleiner - wie die meisten anderen, die ich kenne. Würde etwas derartiges hier in Wedau passieren, bekäme ein Laden mit regional begrenztem Kundenkreis kein Bein mehr auf den Boden. Ich erinnere mich an einen Apotheker, der hier durch (vergleichbar) kundenunfreundliches Verhalten aufgefallen war. Nicht ein einziges Jahr hat er noch durchgehalten ... es dauerte nur wenige Tage, bis der Sachverhalt auch den Letzten im Ort erreicht hatte.
ZitatOriginal geschrieben von HHFD
Ein weiteres Problem wird für einen privaten Betreiber geben, die Halterdaten zu bekommen, sofern der nicht zahlt. Ist das überhaupt legal möglich?
Gruß
HHFD
Das wäre nicht das Problem, Anzeige wegen Hausfriedensbruch und dann über den Anwalt die Ermittlungsakte anfordern!
Interessant auch der Einwand von Frank-aus-wedau. Ich kenne bisher nur Fälle, wo ein Parkschein gezogen werden sollte, aber stimmt, Schadensersatz bei Parken für Lau ist wieder was anderes! Man muß halt den Nachweis führen können, das man den Platz nicht länger als erlaubt benutzt hat, bzw. der Anspruchssteller muß beweisen, das man länger stand, immerhin muß der Anspruchssteller den Beweis führen. Aber wie gesagt, alles noch zu neu und Gerichte sind unberechenbar!
Im Nachbarort gibt es einen Rewe. Der hat einen sehr großen Parkplatz, der von vielen Bahnnutzern offenbar widerrechtlich genutzt wird. Jetzt darf offiziell der Gemeindesvollzugsdienst dort Strafzettel ausstellen, obwohl es eigentlich das Firmengelände von Rewe ist! Stand zumindest so in der Zeitung und es stehen jetzt auch überall Schilder, nur mit Parkscheibe 1 Stunde. Ist aber richtig, auf dem Parkplatz stehen wirklich viele, die da nichts zu suchen haben. Aber warum der Gemeindevollzugsdienst? Und wer bekommt dann eigentlich das Geld? Die Stadt? Ist Privatgelände, warum mischt sich der Staat ein?
Gruß Boris
@ Boris
der rewe-parkplatz ist privatgrund. Möchte mal sehen, wie die unbefugt-parker reagieren würden, wenn ihr privatgrund von dritten als parkplatz genutzt würde ... Insofern bin ich der meinung, daß die kosten für all diese obercleverles gar nicht hoch genug sein können ...
@mailinfo
Du hast recht, aber was geht die Überwachung den Staat (der Ordnungsdienst wird indirekt von der Gemeindekasse bezahlt) an. Das ist mein Problem mit der Überwachung durch den Gemeindevollzugsdienst. Das REWE das Hausrecht hat steht außer Zweifel und da hat außer den Kunden auch keiner was zu suchen, da ist richtig, aber es geht darum, wer das überwacht!
Gruß Boris
ZitatOriginal geschrieben von clio
Quanta kosta: 40,- Euro oder aber: Angebot zur Güte! Innerhalb von 3 Tagen 24,50 Euro
Das zeigt doch schon den Weg: -> Papierkorb
ZitatOriginal geschrieben von Boris1968
Du hast recht, aber was geht die Überwachung den Staat (der Ordnungsdienst wird indirekt von der Gemeindekasse bezahlt) an. Das ist mein Problem mit der Überwachung durch den Gemeindevollzugsdienst. Das REWE das Hausrecht hat steht außer Zweifel und da hat außer den Kunden auch keiner was zu suchen, da ist richtig, aber es geht darum, wer das überwacht!
evtl ein Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Besitzer.
Die Gemeinde darf den Parkplatz überwachen und stockt dadurch die Stadtkasse auf bzw. macht den Ordnungsdienst profitabel ( der Typ ist eh da... ) und der Besitzer freut sich dass er sich nicht darum kümmern muß...
Also eine WinWin-Situation.
Der RA meines Vertrauens hat mir geraten keinen Cent zu überweisen.
Sofern sich überhaupt noch jemand melden sollte, will er sich der Sache annehmen.
Mal schauen...
Dennoch würde ich mich beim Schlecker-Markt (oder dem, was davon noch übrig ist) kundig machen, ob dieser "Parkplatzbetreiber" überhaupt existiert.
Die Angelegenheit scheint mir derart ungewöhnlich, dass es mich nicht wundern würde, wenn hier ein völlig unbeteiligter Gauner Kasse zu machen versucht. Das wäre zwar überaus dämlich, aber nach etlichen persönlichen Erlebnissen schließe ich fast nichts mehr aus.
Frankie
Google mal nach Parker Louis -> Kein Gag, sondern ein Parkplatzbetreiber, wie er hier beschrieben wird.
Meine Mutter hat auch mal über ein Jahr mit denen zu tun gehabt. Nervig.
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