24 monat. Gewährleistung für Zweitbesitzer??

  • Also nach meiner Erfahrung ist es völlig wurscht, wer der aktuelle Besitzer ist, solange man die Rechnung(skopie) besitzt.
    Habe zweimal Geräte bei T-Mobile als Nichtkunde innerhalb weniger Werktage ausgetauscht bekommen, bei o2 haben die sich im Shop erst angestellt, weil ich nicht der ursprüngliche Besitzer bin, ging dann letztendlich aber doch, habe dort sogar zweimal austauschen müssen, war kein Problem.


    Also wie gesagt, das ist völlig egal, du kannst ruhig bei Ebay oder wo auch immer Gebrauchtgeräte kaufen, ob normales Handy oder PPC ist auch egal, man nimmt ja immer erst die Gewährleistung in Anspruch, denn dann kriegt man es bei den Netzbetreibern immer sofort ausgetauscht (bei kleineren Händlern wird es vielleicht eher repariert), aber selbst bei Beanspruchung der Garantie wäre es unerheblich, wer der aktuelle Besitzer ist.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Und was für eine Aussagekraft hätte so eine Umfrage? Genau 0,0 weil es ja offensichtlich bei ein und demselben Anbieter unterschiedlich gehandhabt wird.
    Bei 3 von 5 klappts auch bei T-Mob bei den anderen beiden dann eben nicht.


    Sicher wäre das interessant zu wissen, bei welchem Netzbetreiber welche Tendenz erkennbar ist, bzw. wie kundenfreundlich diesbezüglich die 4 "Großen" im Vergelich zueinader sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Also ohne das ich nun nachgeschaut habe: Diese Klausel hält einer Überprüfung gegenüber einem privatem Kunden nie und nimmer stand, da dadurch ja jegliche Verfügung über bei T-Mobile gekauften Sachen (immerhin dein Eigentum) ausgeschlossen wäre.


    Sachte sachte im Orignal liest sich das nicht ganz so schlimm. Es wird ja in keinster Weise untersagt, dass man das Gerät nicht verkaufen darf o.ä., aber was sind denn die "Rechte und Pflichten", die Pflicht das Gerät zu bezahlen sollte der Käufer ja bereits erfüllt haben, also hat er noch Rechte gegenüber T-Mob z.B. aus Sachmängelgewährleistung. Diese gelten eben im Verhältnis VK - K (und nicht gegenüber einem Dritten).


    Der Käufer kann das Gerät ohne Zustimmung von T-Mob weiterveräußern, nur wenn er damit auch seine (ihm eigenen) Rechte die er noch gegenüber T-Mob hat mit weitergeben will bedarf es einer Zustimmung.


    Wie gesagt ich bin mir auch nicht sicher ob so eine Klausel Bestand hätte, aber ich würde sie nicht per se wegwischen.


    EDIT
    @TE
    Du hast Dich noch nicht tiefer mit Statistik beschäftigen müssen oder? Bei einer solchen Fragestellung gibt es wesentlich mehr Faktoren zu berücksichtigen als einfach nur "Ja" oder "Nein". Um da wirklich einen Nutzen draus ziehen zu können müsste man ein wesentlich umfangreichere Umfrage starten als "Welches Netz nutzen die User" oder "Wie lange telefoniert ihr im Schnitt".
    Was bringt es wenn z.B. vermeintlich die Tendenz zu erkenne ist, dass es bei O2 geht. Kaufst Du dann nur noch 02 Geräte bei Ebay und bist dann aber ganz furchtbar enttäuscht wenn es in Deinem Fall mit der Gewährleistung dann doch nicht klappt (weil z.B. mal pauschalisiert die User die alle "Ja bei O2 geht das" angekreuzt haben leider aus Süddeutschland kommen, Du es aber bei einem anderen Shop in Norden versuchst?)

  • Ok, aber kann es in Ordnung sein, dass TMobile beispielsweise die Gewähleistung abhängig davon macht, wer das Gerät reklamiert.
    Durch den Weiterverkauf ändert sich ja nichts an dem Gerät selbst. Diese Regelung ist lediglich ein Versuch solche Weiterverkäufe zu erschweren.


    Das kann ja nicht in Ordnung sein.

  • Wieso nicht? Der Gesetzgeber will dem (Erst-)Käufer gewisse Rechte einräumen, es ist nicht oder nur bedingt vorgesehen, dass ein Artikel im Rahmen der Laufzeit der gesetzlichen Gewährleistung mehrfach weiterveräußert wird.


    Unschön für den Kunden aber durchaus mit der heutigen Gesetzgebung vereinbar.

  • Sieh es mal anders herum. Warum wird der Händler frei von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich der Geräte die er verkauft, wenn diese den Besitzer gewechselt haben?

  • Weil diese eben lt. Gesetz zwischen dem VK und dem K zustande kommen und nichts anderes. Das kann man gut finden oder auch nicht es ist halt so.


    Wieso sollte man einen Vk "zwingen" können jemandem Gewährleistungsansprüche zu erfüllen, der nie selber Kunde gewesen ist?
    Oder überspitzt gesagt, jemand der (aus welchen Gründen auch immer) bei einem Anbieter in Ungnade gefallen ist und selber keine Gerät mehr erhalten würde holt sich über Ebay dann einfach ein Gerät und der VK muss ihn dann zwangsläufig doch wieder bedienen?


    Damit würde man im Endeffekt die komplette Vertragsfreiheit aushebeln, jeder kann und darf sich eben aussuchen mit wem er Geschäfte macht und gegenüber wem er Verpflichtungen übernehmen will.

  • Außerdem bezieht sich die Gewährleistung ja auf den Zeitpunkt des Verkaufs, also die Zusicherung, dass das Gerät zu diesem Zeitpunkt ok war und auch in der Folgezeit keine Probleme auftreten, die zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden haben (müssen). Diese Zusicherung dann später aufzuheben, nur weil der Besitzer gewechselt hat.... hmmmmmmm?????????

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk

    Du hast Dich noch nicht tiefer mit Statistik beschäftigen müssen oder? Bei einer solchen Fragestellung gibt es wesentlich mehr Faktoren zu berücksichtigen als einfach nur "Ja" oder "Nein". Um da wirklich einen Nutzen draus ziehen zu können müsste man ein wesentlich umfangreichere Umfrage starten als "Welches Netz nutzen die User" oder "Wie lange telefoniert ihr im Schnitt".
    Was bringt es wenn z.B. vermeintlich die Tendenz zu erkenne ist, dass es bei O2 geht. Kaufst Du dann nur noch 02 Geräte bei Ebay und bist dann aber ganz furchtbar enttäuscht wenn es in Deinem Fall mit der Gewährleistung dann doch nicht klappt (weil z.B. mal pauschalisiert die User die alle "Ja bei O2 geht das" angekreuzt haben leider aus Süddeutschland kommen, Du es aber bei einem anderen Shop in Norden versuchst?)



    Welchen Wert haben dann Umfragen überhaupt oder Tests sonstiger Art in div. Testzeitschriften beispielsweise?? Ich kann mir nie sicher sein, ob die Ergebnisse des Tests oder der Umfage in meinem speziellen Fall tatsächlich so wieder auftreten. Aber es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, so dass ich mich an solchen Ergebnissen oder Aussagen zumindest orientieren kann
    (... wenn ich das möchte :) ).

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Also ohne das ich nun nachgeschaut habe: Diese Klausel hält einer Überprüfung gegenüber einem privatem Kunden nie und nimmer stand, da dadurch ja jegliche Verfügung über bei T-Mobile gekauften Sachen (immerhin dein Eigentum) ausgeschlossen wäre.


    Natürlich darf man verfügen, was haben denn Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag mit der sachenrechtlichen Einigung und Übergabe zu tun?

    ...

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