Spannend ist die Frage, wie es sich bei TMobile verhält, wenn man weder Erstbesitzer noch Vertragskunde (mit laufenden Mobilfunkvertrag) ist.
Kann es sein, dass sich der Händler bzw. Vertreiber der eigentlich von HTC produzierten Geräte lediglich darauf berufen kann, dass man nicht Erstbesitzer des Gerätes ist??
Kann es sein, dass durch einen Weiterverkauf eines solchen Gerätes die sonst übliche Pflicht zur Übernahme einer 24monatigen Gewährleistung aufgehoben wird?? Was hat das eine mit dem anderen zu tun, frage ich mich.