24 monat. Gewährleistung für Zweitbesitzer??

  • Folgendes dürfte ein nicht seltenes Problem sein:


    Man kauft ein gebrauchtes Handy vom Erstbesitzer innerhalb des 24monatigen Gewährleistungszeitraumes und erhält auch die Original-Kaufbelege als Nachweis.


    Wie reagieren die großen Netzbetreiber, sofern innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Funktionsproblem am Gerät auftritt, welches dann der Zweitbesitzer (ohne dass er dort Kunde mit einem Laufzeitvertrag ist !) reklamieren will.


    Welche (aktuellen) Erfahrungen habt ihr in einem solchen Fall bei den großen Netzbetreibern (insbesondere T-Mobile) gemacht??



    Zusatzfrage:


    Werden die Personalien des Erstkäufers zusammen mit der IMEI des Gerätes beim Netzbetreiber gespeichert?
    Es ist ja sicherlich nicht immer der Fall, dass man eine namentlich ausgestellte Rechnung/Kaufquittung zum Gerät erhält.



    Mario

  • Mal abgesehen vom Sonderfall Siemens-BenQ ist die 24monatige Gewährleistung des Verkäufers (Provider) doch meist irrelevant, weil die Handyhersteller eine weitergehende Herstellergarantie anbieten. Und solange im Garantiefall ein Kaufbeleg mitgeliefert wird, dürfte denen egal sein, wer das Gerät einliefert. Also einfach direkt an den Handyhersteller wenden.

  • okay.
    Im Falle eines MDA ....., bei dem TMobile als "Quasi-Hersteller" bzw. Vertreiber auftritt, ist dann doch ein Netzbetreiber der Ansprechpartner.


    Wie schaut es bei TMobile in dieser Hinsicht aus bzw. bei den anderen Netzbetreibern, die ja bekanntermaßen die baugleichen Geräten von HTC im Programm haben?


    Wer kann von Erfahrungen berichten?

  • Zitat

    Original geschrieben von Mario72
    Im Falle eines MDA ....., bei dem TMobile als "Quasi-Hersteller" bzw. Vertreiber auftritt, ist dann doch ein Netzbetreiber der Ansprechpartner.


    Interessante Frage. Werden diese Geräte denn auch mit Herstellergarantie vertrieben oder lediglich mit Verkäufergewährleistung?

  • Habe ein wenig recherchiert:


    Garantie ist immer freiwillig und kann vom Hersteller daher individuell gestaltet, also z.B. an Bedingungen geknüpft sein.


    Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben (24 Monate ab Kauf) und vom gewerbsmäßigen Händler/Verkäufer zu leisten bzw. abzuwickeln.


    In so fern ist für mich die Gewährleistung grundsätzlich interessanter.


    ABER:
    Wie ist das, wenn man eben nicht der Erstbesitzer des MDA (und Vergleichbare)-Gerätes ist????
    Wie reagieren da TMobile, Vodafone und Co??

  • Es gibt einen wichtigeren Unterschied:


    Zitat

    Original geschrieben von Mario72
    Garantie ist immer freiwillig und kann vom Hersteller daher individuell gestaltet, also z.B. an Bedingungen geknüpft sein.

    Es wird aber (immer) vom Hersteller garantiert, dass das Gerät während der Garantiezeit funktionsfähig bleibt. Geht es kaputt, hast du einen Anspruch gegen den Hersteller auf Reparatur/Esatz, egal, worin der Fehler liegt und wann er aufgetreten ist.


    Zitat

    Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben (24 Monate ab Kauf) und vom gewerbsmäßigen Händler/Verkäufer zu leisten bzw. abzuwickeln.

    Gewährleistung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt des Kaufes (oder juristisch korrekt: auf den Zeitpunkt des Gefahrüberganges). Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Anspruch gegen den Verkäufer nur für solche Fehler, die "von Anfang an" vorlagen. Geht das Gerät also kaputt, besteht ein Gewährleistungsanspruch nur dann, wenn der Fehler schon von Beginn an vorlag. Das ist dann aber eine Frage der Beweisbarkeit und der Beweislast.


    Zitat

    In so fern ist für mich die Gewährleistung grundsätzlich interessanter.

    Eben nicht, weil die Garantie im Regelfall die weitergehenden Rechte gewährt und damit unkomplizierter ist.

  • Wie auch immer. Mir geht es um etwas anderes. Ob sich eine eventuell erforderliche Reparatur dann auf einen Garantie- oder auf einen Gewährleistungsanspruch stützt, ist mir so ziemlich egal.


    Meine Frage zielt darauf ab, wie sich TMobile und Co bei den MDAs (und vergleichbaren HTC-Geräten) verhalten, wenn eben nicht der Erstkäufer reklamiert.


    Die Besonderheit liegt hier ja außerdem darin, dass bei diesen Geräten (anders als bei Nokia etc.) dann ja der "Quasi-Hersteller" bzw. Vertreiber und der Händler ein und derselbe sind.

  • Hatte mal einen Kunden der einen XDA-Orbit bei ebay erstanden hatte und der nicht mehr richtig wollte. Nach Anfrage bei o2 wurde uns mitgeteilt das die Garantie/Gewährleistung bei dieser Art von Geräten an denjenigen gebunden ist der auf dem Kaufbeleg steht. In dem Fall hätte als der vorige Besitzer das ganze reklamieren müssen was natürlich ein nicht unerheblicher Aufwand gewesen wäre... gottseidank ließ sich das Problem durch einen Hardreset lösen...

  • Also ich hatte genau das Problem mit einem MDAc
    Da ich aber auch Kunde bei TMobile bin/war, wurde das Gerät umgetauscht und ich konnte mir ein neues am nächsten Tag abholen.
    :top:


    War ein Top Service...

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