Folgendes dürfte ein nicht seltenes Problem sein:
Man kauft ein gebrauchtes Handy vom Erstbesitzer innerhalb des 24monatigen Gewährleistungszeitraumes und erhält auch die Original-Kaufbelege als Nachweis.
Wie reagieren die großen Netzbetreiber, sofern innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Funktionsproblem am Gerät auftritt, welches dann der Zweitbesitzer (ohne dass er dort Kunde mit einem Laufzeitvertrag ist !) reklamieren will.
Welche (aktuellen) Erfahrungen habt ihr in einem solchen Fall bei den großen Netzbetreibern (insbesondere T-Mobile) gemacht??
Zusatzfrage:
Werden die Personalien des Erstkäufers zusammen mit der IMEI des Gerätes beim Netzbetreiber gespeichert?
Es ist ja sicherlich nicht immer der Fall, dass man eine namentlich ausgestellte Rechnung/Kaufquittung zum Gerät erhält.
Mario