Im Internet bestellte Handys dürfen kurz getestet werden!

  • Zitat

    Original geschrieben von Peinhammer
    Meines Wissens ist es nämlich so, dass die 14-tägige Rückgabefrist für das Gerät - genaugenommen für den (neuen) Vertrag - vorzeitig endet, wenn man das Gerät - und den (neuen) Vertrag - tatsächlich zum Telefonieren benutzt.

    Du kannst das Telefon auch zum bierflaschenoeffenen verwenden und es innerhalb der 14 Tage zurueckschicken - kein Problem. Allerdings wird dir der Haendler die Wertminderung in Rechnung stellen, genauso wie er dazu auch berechtigt ist, wenn du das Geraet intensiver nutzt.


    Der Umkehrschluss naemlich ist: Wenn man mit einem Geraet "testweise" telefonieren darf, und dies keine Wertminderung darstellt, ist es fuer den Kunden ebenso akzeptabel, ein bereits "angetestetes" Geraet als Neuware verkauft zu bekommen. Denk mal drueber nach ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn Der Umkehrschluss nämlich ist: Wenn man mit einem Gerät "testweise" telefonieren darf, und dies keine Wertminderung darstellt, ist es für den Kunden ebenso akzeptabel, ein bereits "angetestetes" Gerät als Neuware verkauft zu bekommen. Denk mal drüber nach ;)


    Wer sagt denn das ein deutsches Gesetzt logisch ist ?? Dein Ansatz ist sicherlich aus der Sicht betrachtet fair aber soweit mir bekannt ist nicht gesetzlich so geregelt.


    Die Regelung zu den Fernabsatzverträgen ist ein Verbraucherschutzgesetz, wird sicherlich leider zu oft zum Nachteil des Händlers missbraucht aber niemand wird gezwungen Händler zu werden. Dieser Missbrauch gehört halt einfach mit in eine richtige Kalkulation rein. Die Offline Läden können auch nichts machen wenn die Testgeräte bereitstellen und Beratung machen der Kunde aber Online kauft...


    Hpman
    PS: der noch nie was zurückschicken musste :)

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Wenn man mit einem Geraet "testweise" telefonieren darf, und dies keine Wertminderung darstellt


    das ist nicht keine Wertminderung, sondern eine Wertminderung, die sich der Onlinehändler gefallen lassen muß, ebenso wie es sich der Offlinehändler gefallen lassen muß, daß man eine Stunde seine Ausstellungsstücke angrabbelt und nix kauft, seinen Teppichboden mit Dreckstiefeln vollsaut usw.


    Gruß, Wolfgang

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!