ZitatOriginal geschrieben von Peinhammer
Meines Wissens ist es nämlich so, dass die 14-tägige Rückgabefrist für das Gerät - genaugenommen für den (neuen) Vertrag - vorzeitig endet, wenn man das Gerät - und den (neuen) Vertrag - tatsächlich zum Telefonieren benutzt.
Du kannst das Telefon auch zum bierflaschenoeffenen verwenden und es innerhalb der 14 Tage zurueckschicken - kein Problem. Allerdings wird dir der Haendler die Wertminderung in Rechnung stellen, genauso wie er dazu auch berechtigt ist, wenn du das Geraet intensiver nutzt.
Der Umkehrschluss naemlich ist: Wenn man mit einem Geraet "testweise" telefonieren darf, und dies keine Wertminderung darstellt, ist es fuer den Kunden ebenso akzeptabel, ein bereits "angetestetes" Geraet als Neuware verkauft zu bekommen. Denk mal drueber nach